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Warum Samsung meinen defekten Bildschirm nicht austauschen kann

Warum Samsung meinen defekten Bildschirm nicht austauschen kann

Customer service

(Bild: onlyuncle.com)

Und mal wieder unser Eric. Man, der erlebt aber auch ein paar komische Sachen. Aber genau diese persönlichen Erfahrungen sind es eben auch, die für uns alle wichtig sind.  Dieses Mal geht es um das Erlebnis, das Eric mit Samsungs Kundenservice bezüglich seines Galaxy Tabs 10.1 und dessen defekten Screen gemacht hat. Leider ist das mal eine weniger positive Nachricht, die wir über Samsung bringen.

Wie auch schon das letzte Mal, möchte ich den folgenden Text in der Ich-Perspektive (also aus Erics Standpunkt) übersetzen, da es sich ja um einen sehr persönlichen Erfahrungsbericht handelt. Viel Spaß damit:

"Wow. Das ist alles, was ich hinsichtlich Samsungs Reaktion auf den defekten Bildschirm meines Galaxy Tab 10.1 sagen kann. Es ist kein Geheimnis, dass ich ein großer Fan von Samsungs Produkten (vor allem deren Tablets) bin und dafür zolle ich Ihnen auch jede Menge Anerkennung. Doch mit einer Reaktion wie der folgenden, macht es mich richtig traurig, dass ich mich über deren wirklich mangelhaften Kundenservice beschweren muss. Allerdings ist die ganze Angelegenheit auch wesentlich komplexer, als man dies vielleicht zuerst annimmt und in rechtlicher Hinsicht befindet sich Samsung in einer Grauzone.

Ich wohne in Berlin und hierzulande hat Galaxy Tab 10.1N zu re-releasen..

Ich war lange Zeit zwischen dem Motorola XOOM und dem Galaxy Tab hin- und hergerissen, habe mich aber dann für Letzteres entschieden und bin eigentlich sehr zufrieden mit meiner Wahl. So erhielt ich mein Gerät nur wenige Tage vor dem Urteilsspruch und dem damit verbundenen Verkaufsverbot und war sehr froh, dass ich noch das Original-Modell erhielt. Ein paar Wochen später bermerkte ich allerdings einen Fleck in der Mitte des Displays, der aussah, als wäre ein wenig Wasser in das Tablet geraten.

newtons ring samsung galaxy tab

Nachdem ich ein wenig recherchierte, fand ich heraus, dass es sich dabei um ein Problem handelte, über das Samsung auch schon bescheid wusste, denn einige andere Käufer des Galaxy Tab 10.1 berichteten über das gleiche Problem [so auch mein Leihgerät, das ich damals von Samsung persönlich bekommen habe. Anmerkung von Kamal]. Ich fand heraus, dass es sich bei dem Fleck nicht um Wasser handelte, sondern um den sogenannten "Newtons Ring". Das Problem entsteht scheinbar durch Hitze des Gerätes und wird mit anhaltendem Gebrauch immer schlimmer.

Hier die (übersetzte] Reaktion von Samsung auf den Newtons Ring:
"Samsung Electronics Philippines Corporation ist sich darüber bewusst, dass eine begrenzte Anzahl von Kunden einen "Wasserfleck" auf Ihrem Galaxy Tab 10.1 entdeckt haben. Betroffene Kunden möchten sich bitte an Samsungs Kundenservice-Center unter der 5805777 wenden, um weitere Hilfe zu erhalten. Samsung ist engagiert, seinen Mobilgeräte-Nutzern eine hochqualitative Erfahrung zu gewährleisten und sich völlig der Zufriedenheit seiner Kunden zu widmen."

"...sich völlig der Zufriedenheit seiner Kunden zu widmen". Klingt gut.

Ich habe mein Tab damals bei dem Online-Warenhandel Otto erworben. Ein gutes Unternehmen, ich bin schon seit Jahren Kunde. Doch als ich Ihnen mein Tab-Problem erklärte, wussten sie scheinbar nichts über Samsungs Aussage bezüglich des Problems und teilten mir mit: "Entweder sie haben etwas an dem Tablet zerbrochen, oder sie haben es zu viel benutzt [Hahahahah! Was für eine Aussage! Anmerkung von Kamal], was sich ungefähr zu "wir werden es nicht austauschen" übersetzen lässt (die Leute dort wissen offensichtlich nicht, wie sehr ich mich um meine Android-Geräte kümmere). Auf der Seite der xda-developers habe ich dann nachgelesen, dass viele Leute mit dem selben Problem sich direkt an Samsung gewandt hatten (wie Samsung es ja auch empfohlen hatte) und so ein Ersatzgerät bzw. ein neues Display erhielten, welches das Problem beseitigte. Also tat ich das auch. Leider mit weniger positivem Ausgang.

Ich kontaktierte einen meiner Kollegen hier bei AndroidPIT, der direkten Kontakt zu Samsung hat und schickte Ihnen dann zwei Bilder des großen Flecks (eines davon ist das Bild oben). Meine Hoffnung war groß, dass Samsung mein fast neues, aber eben defektes Gerät schnell und unkompliziert ersetzen würde. Der Fleck störte mich zwar nicht andauernd, da er eigentlich nur dann zu sehen ist, wenn das Gerät ausgeschaltet oder ein dunkles Bild dargestellt wird, doch hier geht es auch ums Prinzip: Das Tablet ist defekt und ich will einen Ersatz. Punkt. Und hier ist nun die [übersetzte] Antwort, die ich von Samsung erhalten habe:

"Aufgrund rechtlicher Gründe in Bezug auf dieses Tablet, bei dem es sich um das illegale Modell und nicht die neue "deutsche Version" handelt, können wir Ihnen nicht direkt mit dieser Sache behilflich sein. Otto kann uns unter folgender Nummer erreichen (X)." (Das Problem ist, dass auch Otto aus rein rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, mein Modell auszutauschen und ich sehe schon, dass ich mich jetzt mit denen rumschalgen muss, damit irgendwas passiert).

Äh, wie bitte? Irgendwie komisch, dass ein Unternehmen erst sagt, dass es sich eines Problems bewusst sind, nur um dann später mitzuteilen, dass sie daran leider nichts ändern können. Ich hasse es, dass Apple in dem Streitfall gegen Samsung gewonnen hat, aber um es mal ganz deutlich zu sagen: Es ist nicht meine Schuld, dass das passiert ist. Also warum werde ich dafür bestraft? Steht mir nach dem deutschen Verbraucherschutzgesetz nicht ebenso ein Ersatz zu, wie wenn ich andere Produkte herzulande kaufe? Ich meine, mal ganz im Ernst: Wenn ich ein großes Unternehmen wie Otto anrufe und diesem mitteile, dass Samsung zwar von dem Fehler weiß, Otto sich bei Samsung daraufhin aber doch bitte unter der Kundenhotline melden soll, wer nimmt mich da denn ernst?

Vielleicht wäre die Sache etwas einfacher, wenn ich mein Tablet in einem Laden in der Stadt gekauft hätte, in den ich tatsächlich hinein gehen könnte. Doch auch dann könnten die Leute dort behaupten, ich hätte irgendwas über mein Gerät verschüttet oder hätte dieses zu viel benutzt. Ich dachte nicht, dass bei so vielen Produkten, die online gekauft werden, eine solche Sache so kompliziert sein würde.

Alles was ich jetzt sagen kann ist: Die Sache ist noch lange nicht zu Ende. Irgendjemand muss doch rein rechtlich mein Tablet ersetzen. Glücklicherweise habe ich eine Lösung, die den Fleck für ein paar Wochen von der Bildschirmfläche verschwinden lässt. Doch jedes Mal, wenn der Fleck wieder auftaucht, ärgere ich mich darüber, dass ich das Gerät nun ganz ausschalten muss, um dann in den Anschluss zu pusten, damit der Fleck verringert, um es danach für 45 Minuten in den Kühlschrank zu legen und es weitere 24 Stunden ausgeschaltet zu lassen. So etwas sollte ich nicht bei einem Gerät, für das ich fast 600 Euro gezahlt habe, tun müssen. Samsung hat mein volles Mitgefühl für den rechtlichen Kampf mit Apple. Doch bitte tragt die Ergebnisse dieses Streits nicht bis zum Kunden. Dafür muss es doch eine bessere Lösung geben.

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  • 34
    Gelöschter Account 01.02.2012 Link zum Kommentar

    @Kamal
    Ich rede von den 46 Kommentaren vor mir. Den Beitrag habe ich durchaus komplett gelesen.

    Der persönliche Erfahrungsbericht ist aber schon fast als üble Nachrede zu bezeichnen, da er nicht die realen Bedingungen widerspiegelt.

    Denn der UNterschied (Wie schon zig-mal erwähnt) zwischen Garantie und Gewährleistung ist sehr groß, von daher dürftest du dich wenn dann über den Service bei Otto beschweren.

    Aber auch der kann nichts dafür, denn wie soll er ein Galaxy Tab nach Deutschland bekommen (egal ob repariert oder neu) wenn es hier nicht vertrieben werden darf?


  • 7
    Kitiara 01.02.2012 Link zum Kommentar

    wozu kauft man sich eigentlich etwas, wenn man es nicht benutzen will. Das ist ein Logik.Ich hatte mal einen defeken MP3 Player von einer Firma, die insolvent gegangen ist. Hatte kein Ansprechpartner. Amazon hat das Gerät anstandslos zurückgenommen. Das nennt man Kundenservice. ;( Aber hier das. Ne da kann man sich auch Kunden mit vergraulen.


  • 9
    Gelöschter Account 01.02.2012 Link zum Kommentar

    Du machst folgendes:

    Schreibe eine Email an den Kundenservice von Otto.
    In dieser Mail berufst du dich auf die Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren nach Kauf.
    Der Bildschirm deines Tablets ist durch einen Fehler seitens Samsung entstanden.

    Die sollen das Gerät abholen, oder dir einen Retourenschein aushändigen, damit es Otto irgendwo hin schicken kann, damit es repariert wird.

    Otto ist dazu verpflichtet (!!) dir dieses Gerät zu reparieren / umzutauschen.

    Sollten die sich noch einmal quer stellen, dann gib einen Hinweis auf deinen Anwalt.

    Notfallsweise kannst du dein Gerät durch bestellen eines Ersatzdisplays bei einem ausländischen Vertreiber reparieren und dir die Entstandenen Kosten von Otto zurückholen.

    Im schlimmsten falle kannst du von deinem Kaufvertrag zurücktreten und du bekommst dein Geld wieder.


  • 6
    Martin 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Kamal:
    Genau das sollte es aber eben nicht sein! Es wird deshalb auf dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung herumgeritten, da es nicht um die Erfahrung mit dem Hersteller, sondern um die Erfahrung mit dem Händler drehen müsste!
    Die Aussagen von Samsung sind auch nicht verwirrend, sondern sie beschreiben genau was Eric tun sollte.

    Samsung hat den Fehler doch eingestanden. Mit diesem Statement hat Otto doch gar keinen Grund den Fall der Gewährleistung abzulehnen. Zumal Sie in diesem Fall ja nur Mittelsmann sind und das ganze anschließend mit Samsung klären können.
    Eine schlechte Erfahrung mit Samsung wäre es gewesen, wenn diese den Fehler nicht eingestehen würden und bspw. behaupten würden Eric wäre für den Defekt verantwortlich (so wie es OTTO getan hat).

    Die Aussage des Blogs ist "Eric hat eine schlechte Erfahrung mit Samsung gemacht". Das ist aber eben nicht der Fall, da Samsung (wie schon oft erwähnt) im Moment nicht für die Sache verantwortlich ist. Die eigentliche schlechte Erfahrung hat er mit OTTO gemacht. Diese hätten das Gerät, unabhängig von dem Schaden, erstmal zurücknehmen müssen und das ganze mit Samsung klären. Die eigentliche Ursache des Defekts ist ja nicht Ihr Problem. Würden sie sich mit Samsung in Verbindung setzen, wäre Ihnen die Ursache des Defekts sicherlich mitgeteilt worden und Eric hätte sein Austauschgerät erhalten.

    Der Blog sollte daher eigentlich die negative Erfahrung mit dem OTTO Kundenservice behandeln.
    Würde trotzdem gerne wissen wie es weitergeht. Vielleicht leistet sich Samsung doch noch einen Schnitzer, dann kann der Beitrag die Überschrift wegen mir beibehalten :)


  • 18
    Gelöschter Account 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Deshalb bin ich seit Jahren zufriedener Amazon-Kunde. Da wird nicht diskutiert, sondern dem Kunden ruckzuck geholfen und das azch noch nach 1,5 Jahren.


  • 18
    Gelöschter Account 31.01.2012 Link zum Kommentar

    tja und was willste machen ?? er hat nun die probs, die lauferei, und das nur weil man sofort gleich das beste haben will ?? hät er sich das xoom geholt hätte er nun ruhe gehabt :-)


  • Claudius E. 12
    Claudius E. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @ Marc: Also am besten für die nächsten 10 Jahre am besten erst einmal keine neuen Handys kaufen, könnte ja sein, dass ein Rechtsstreit zu Ende geht und Geräte des Herstellers verboten werden.
    http://www.qukks.de/wp-content/uploads/2011/08/0817_POST-1_Mobile-Patents.jpg


  • 18
    Gelöschter Account 31.01.2012 Link zum Kommentar

    tja ich sag mal da isser selber schuld wer genau weiß das samsung u apple im dauerstreit liegen, der soll erstmal abwarten, was kommt und nicht immer einer der ersten sein die gleich sofort das beste und neueste haben müssen, kein mittleid!!!!!


  • Susie 15
    Susie 31.01.2012 Link zum Kommentar

    der Beitrag ist kein mist.

    oder um es mit forrest gump zu sagen... "dumm ist der, der dummes tut".
    jede Form der Kommunikation untereinander hier finde ich informativ und wichtig.

    man muss nicht immer gleich bewerten, wie intelligent ein Beitrag, Test oder Blog ist, Leute!

    think about it. :-)

    will auch wissen wie das ausgeht! sehr spannend!


  • 14
    Ulrich H. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Mist finde ich den Artikel nicht, im gegenteil, ich finde die geschichte sehr interessant. Nur die Zeile "macht es mich richtig traurig, dass ich mich über deren wirklich mangelhaften Kundenservice beschweren muss." deckt sich halt überhaupt nicht mit meiner Meinung.

    @ Michi, man müsste sich jetzt den genauen Urteilstext durchlesen, um zu beurteilen, ob das geht oder nicht, aber ich denke, Samsung hat da auch keinen Spaß dran und wird das schon geprüft haben. Allein das Importverbot ist ja schon ein schlagendes Argument, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

    Und bezüglich der Garantie liegt hier dann Unmöglichkeit der Leistung vor und Samsung muss daher laut § 275 BGB nicht leisten.


  • Kamal Nicholas 18
    Kamal Nicholas 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Na, das sind ja genau die Kommentare, die ich liebe: "Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber der Beitrag ist mist."
    Es handelt sich, wie nun schon mehrfach erwähnt, um einen persönlichen Erfahrungsbericht mit einem Hersteller, über den wir sonst eigentlich nur Gutes zu berichten haben. Und sowas gehört hier auch rein.


  • 34
    Gelöschter Account 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber der Beitrag ist mist.
    Es besteht nämlich kein VERKAUFsverbot sondern ein VERTRIEBSverbot. Demnach darf Samsung auch kein neues Austauschgerät einführen. Wenn du dich beschweren willst dann bitte bei den Gerichten die den Unsinn verzapft haben!


  • Claudius E. 12
    Claudius E. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Wäre schön, wenn ihr berichtet, wie die Sache weiter geht!


  • Kamal Nicholas 18
    Kamal Nicholas 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @ Martin: Es handelt sich bei dem Text lediglich um einen Erfahrungsbericht. Und ja, es führt zu Verwirrung, genauso wie die Aussagen sowohl seitens Otto als auch von Samsung.


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Martin, ich weiß was Garantie und Gewährleistung ist... Ersetze die beiden Wörter mit dem was dir am liebsten ist und der Sinn hinter meiner Aussage ist dann immernoch der gleiche... mehr habe ich damit auch nicht gemeint :-)

    Bzgl. des Garantiefalls habe ich bisher auch noch nie Probleme bei Samsung gehabt. Ich hatte schon einige Geräte und falls es mal zu einem Defekt kam, wurde mir sogar ein Überbrückungsgerät geliefert, falls es keinen direkten Austausch gab. Für mich war der technische Service bisher jedenfalls vorbildlich.


  • 6
    Martin 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Michi: Das wollte ich auch gerade schreiben, da die Leute es wohl immernoch nicht verstanden haben.

    @Florian: Nein ist es eben nicht. Nochmal: Zur Gewähleistung ist der Händler GESETZLICH verpflichtet. D.h. hier ist ganz klar OTTO der richtige Ansprechpartner. Garantie, ist wie Michi richtig geschrieben hat, immer FREIWILLIG. D.h. nach Ablauf der Gewährleistung wäre Samsung der richtige Ansprechpartner.

    @All: Mit dem Samsung Support hatte ich im GARANTIEFALL bis jetzt noch nie Probleme. Sowohl mein altes F480 und mein Monitor wurden mir neu im Austausch nach Hause geliefert und das ohne Theater innerhalb weniger Tage.

    @Kamal: Diesmal muss ich mich leider den Nörglern anschließen. Dieser Beitrag ist wirklich unsachlich und total daneben. Wie du in den Kommentaren sehen kannst führt sowas zwangsläufig zur Verwirrung bei unwissenden Leuten.


  • Matthias Heinz 9
    Matthias Heinz 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ich würde in dem Fall auch auf Nachbesserung pochen, was Otto ja rechtlich nicht bewerkstelligen kann, sie müssen Dir zwangsläufig Dein Geld erstatten.

    Da die Preise ja inzwischen gefallen sind, bekommst Du für Dein Geld auch ein Tegra3 Gerät - nix gegen das 10.1 N, aber es gibt Besseres, ich sag nur Asus :)


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Michi, ob nun Gewährleistung oder Garantie, ist ja erstmal egal... ich denke der Sinn dahinter ist gerade der Gleiche ;-)


  • 16
    Michi K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Nein, keiner muss Garantie gewähren, Garantie ist IMMER freiwillig, Gewährleistung ist Pflicht. Und die läuft zunächst auch über den Händler. Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Michi, genau das sagte ich ja... der Pickup&Return Service ist da ausgenommen und eine Sonderleistung des Herstellers. Aber dieser ist nicht auf alle Produktgruppen und auch bei jedem Hersteller anders.
    Ich weiß nicht wie das bei dem SGT ist, aber würde dieser Service ebenfalls enthalten sein, dann gäbe es auch da keinerlei Probleme...
    Der normale Garantieservice wird aber zuerst immer über den Händler geregelt, da der Händler die Garantie gewähren muss!


  • 16
    Michi K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Also wenn man mal defekte bei der Lieferung ausnimmt, habe ich mich bis jetzt eigentlich immer an den Hersteller gewandt. Denn der gibt mir die Garantie auf sein Gerät. Der Händler ist für die Lieferung verantwortlich, und dass das Produkt nach dem Auspacken funktioniert.

    Habe in den letzten 2-3 Jahren aber auch nur einmal ein Problem gehabt, bzw. genauer gesagt meine Freundin. Beim Hersteller angerufen, der hat den UPS Man vorbei geschickt, und keine 48 Stunden später hat dieser ein neues Gerät gebracht. Und nein, das Gerät wurde nicht direkt beim Hersteller gekauft...
    (und den Namen des Herstellers des besagten Smartphones nenne ich mal nicht in diesem Zusammenhang ;) )


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Michi, nicht ganz falsch, aber in der Regel werden die Garantieabsprüche zuerst über den Händler abgewickelt und nicht über den Hersteller!
    Es sei denn es gibt von Hersteller Sonderleistungen wie Pickup&Repair/Pickup&Return

    Stell dir mal vor, jeder der ein Problem mit einem Gerät eines Herstellers hat, würde sich nicht an den Händler sondern direkt an den Hersteller wenden... wie groß soll denn dann bitte die Garantieabteilung sein und wie lange möchtest du denn dann auf dein Gerät warten?


  • 16
    Michi K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Ulrich H.

    Sie dürfen seit dem Datum x kein Gerät AUSLIEFERN. Das Gerät wurde aber zum einen davor ausgeliefert und zum anderen handelt es sich hierbei um eine Garantie. Diese wird nicht von Otto, sondern von Samsung gegeben. Oder bietet Samsung auf seine Geräte keine Garantie an?


  • 10
    michael 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Heiko: Frist setzen und was dann? Man sollte ja nicht mit Drohungen um sich schlagen, die man nicht halten kann.


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Ulrich H. Ganz genau so ist es!


  • 14
    Ulrich H. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Bislang ist das Verhalten Samsungs nicht zu beanstanden. Du hast keinen Vertrag mit Samsung, also keine rechtlichen Ansprüche gegen diese. Sie dürfen dank Apple kein Tablet ausliefern.

    Du musst dich also deinen Händler wenden. Vermutlich wirst du das Geld zurück erhalten, es sei denn, Otto importiert die Dinger aus grauen Kanälen.

    Insofern ist der Beitrag etwas daneben. Samsung hat sich vollkommen korrekt verhalten und Otto muss jetzt erst noch zeigen, wie sie reagieren werden. Dass der erste Versuch scheiterte, muss noch nicht viel heißen, ahnungslose Sachbearbeiter gibt es überall.


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Heiko M. Dem kann ich mir nur anschließen... Ich habe schon ganz kuriose Dinge mit Gigabyte und ASUS durch! Was ich hier gelesen habe, klingt für mich nach der ersten Anstrengung eines Garantieanspruchs. Ich würde das Teil erstmal als RMA zu Otto schicken. Wenn das Gerät mit einer Begründung zurück kommt (wenn überhaupt, denn oft geht es dort schon direkt in die Garantieabwicklung des Herstellers, wenn der Fehler bekannt ist.), geht es mit diesem Schreiben zu Samsung weiter.
    Klar ist es ärgerlich, aber das ist halt der heutige Verwaltungswahnsinn und die Hauptschuld ist meistens nicht einmal der Hersteller, sondern der outsourced Telefonsupport der falsch handelt und falsche Antworten gibt!


  • Heiko M. 20
    Heiko M. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ich finde das hier nicht passend, wir hören nur seine Seite das birgt Gefahren!
    Du hat das Recht auf eine dreimalige Reparatur dann Geld zurück sollte der Fehler nicht behoben werden.
    Per Fax Frist setzen und gut ist.

    Ich habe mit LG, PHILIPS und HTC noch viel schlimmere Erfahrungen gemacht da ist das hier ein Ponyhof.


  • Sabine B. 26
    Sabine B. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Wie ärgerlich. An deiner Stelle würde ich das Tablet mitsamt einer Rechnungskopie direkt an Samsung schicken, dazu schreiben, dass sich Otto nicht angesprochen fühlt. Wenn die ein Gerät in den Händen halten, wechseln sie es sicherlich eher aus, bzw. reparieren es, als sich schriftlich auf irgendetwas festzunageln in der momentanen Situation. Habe eben gerade gelesen, dass sie heute auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verloren haben.


  • 10
    michael 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Zum einen: Der Herstellers bzw. Verkäufer hat dir gesagt, das von ihm hergestellte bzw. verkaufte Gerät ist illegal? :-D Das klingt ja wie ne Selbstanzeige.. Mach dir nen Scherz draus und melde das der Polizei...

    Zum anderen: Ähnliches ist nem Kumpel mit seinem Samsung Handy passiert. Ein im Internet sehr bekannter Fehler hat dafür gesorgt, dass das Handy nicht mehr geladen werden konnte. Samsung (und Saturn) haben die Gewährleistung abgelehnt. Ist dann zum Anwalt und schlussendlich haben sie sich nach mehreren Monaten auf die Hälfte geeinigt.

    Zum dritten: Ich freue mich, dass es dir passiert (nicht persönlich), denn du sitzt direkt an der Quelle um solche Meldungen zu verteilen und damit dem (den) Konzern(en) das Image zu verschlechtern. Imho ist das genau die Möglichkeit die wir Verbraucher in der jetzigen Zeit haben und nutzen müssen, um die Produkte zu erhalten, die wir alle haben wollen (Qualität, Fair Tradition, etc).


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Also ich kenne dieses Phänomen bei einigen Herstellern dass der Hersteller innerhalb der normalen Garantie den Repatarursupport nicht direkt abwickelt oder abwickeln möchte, sondern zu allererst der Kundendienst des Handels bei dem es gekauft wurde sich dem Problem annehmen muss. Erst nachdem eine klare Aussage von dort (oft nur schriftlich akzeptiert) getroffen wurde, wieso es nicht über den Handel ausgetauscht oder als Reparaturauftrag entgegengenommen hat. Der Hersteller versucht natürlich erstmal aus der Reparatur zu winden...
    Bei Logitech ist es nämlich exakt das gleiche! Nach den 2 Jahren Händlersupport hat man dort einen absolut perfekten Support durch den Hersteller selbst. Vorher ist man auf den Händler angewiesen, wie, wann und warum er das wie und warum macht. Vorher nimmt der Hersteller zwar Support entgegen, aber bei einem Hardwaredefekt wird in erster Linie auf den Händler verwiesen und nur in begründeten Fällen durch den Hersteller direkt getauscht..

    Innerhalb der ersten 2 Jahre muss sich, wie bereits erwähnt, der Händler darum kümmern und nur in Ausnahmefällen (nicht grundsätzlich bei jedem Hersteller so) wird anders verfahren.
    Der Pickup&Return Service ist da wieder etwas anderes, da es ein gesonderter Service des Herstellers ist.
    Eigentlich ist Otto hier der Störfaktor und nicht zwingend Samsung (wenn auch teilhabend)...


  • Thomas Weissenbacher 19
    Thomas Weissenbacher 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Stimmt, Amazon hat einen fast schon abartig guten Support. Mein LG Viewty II war damals "defekt" (der Lagesensor war extrem rechtslastig) und ich habe Amazon kontaktiert. 3 Tage darauf hatte ich ein neues Viewty - und 30 (!) Tage Zeit, das defekte zurückzuschicken. Leider hatte das neue denselben Fehler. Wieder Amazon kontaktiert, in 2 Tagen den Kaufpreis erhalten und danach gleich beide Viewtys zurückgeschickt. Danach habe ich das Motorola Milestone gekauft - und so bin ich bei Android gelandet.

    Aber der Amazon Support ist Spitzenklasse!


  • 7
    MHH 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Deshalb kaufe ich solche Sachen inzwischen nur noch bei Amazon - wie auch das gerade eben dort bestellte SGS2.
    Amazon schlägt sich nicht groß mit Gewährleistungs-Zickerei herum. RMA anmelden, Gerät hinschicken, kurz nach Eingang wird der komplette Kaufpreis gutgeschrieben. Einfach ein neues Gerät bestellen, fertig. Bei seriellem Ablauf ist in spätestens einer Woche das neue Gerät da, bei parallelem Ablauf schon früher. So sieht Kundenfreundlichkeit aus! :-)
    Nach diversen Scherereien mit anderen Quellen (u.a. O2, Baumarkt und noch ein paar mehr, die in Sachen Nachbesserung systematisch gegen BGB §439 verstoßen) und positiven Erfahrungen mit Amazon (BT-Headset, das nach fast zwei Jahren kaputt ging) ist Amazon für mich inzwischen erste Wahl.


  • 16
    Michi K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    @Florian Kapust

    Hast du eine Quelle? Mit welcher Begründung sollte ein Gericht bitte den Support untersagen? Das ergibt null Sinn, da davon ja die verklagte Firma sogar noch profitieren würde und es absolut nichts mit der Anklage zu tun hat.


  • 11
    Hero X 31.01.2012 Link zum Kommentar

    hab ich den Artikel richtig verstanden? Apple ist schuld? lol.


  • Karl K. 27
    Karl K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Also ich finde, da du dein Tab vor der Gerichtsentscheidung gekauft hast, solltest du auch den Garantieanspruch haben. Den auf deiner Rechnung steht ein Datum, das es beweist. Eventuell Rechtsschutz od etc. einschalten.


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Soweit mir bekannt ist der Vertrieb sowie der Support komplett untersagt worden...


  • 16
    Michi K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Das Gerät ist doch nicht illegal? Hab ich etwas verpasst, oder hat das Gericht auch entschieden das Samsung die Geräte nicht mehr reparieren darf und auch keine Ersatzteile bereitstellen darf?

    Das ist doch Blödsinn hoch 10. Sie dürfen es nur nicht weiter verkaufen, das ist alles. Wenn das als Ausrede herangezogen wird würde ich aber ganz schnell zu einem Anwalt gehen oder aber, wie hier, an die Öffentlichkeit gehen.

    Das ist eindeutig ein Garantiefall und Otto hat mit der Garantie nichts zu tun.


  • Florian K. 11
    Florian K. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Nur ein kleiner Tipp:
    Das Display kann man mit etwas Glück wieder selbst reparieren, indem man ein stück Klebeband auf die "eingefallene" Stelle klebt und durch das Ziehen am Klebestreifen einen Gegendruck erwirkt. Dadurch geht dieser Fleck in 99% aller Fälle weg...

    Bzgl. dem Rest, es liegt leider nicht unbedingt an Samsung, dass sie den Defekt nicht reparieren können, da es ja eine rechtliche Unterbindung gibt. Am besten nicht an Samsung Deutschland wenden, da sie ja rechtlich komplett von diesem Gerät ausgesperrt wurden, sondern an Samsung UK oder NL wenden, die das Gerät verkaufen und auch reparieren dürfen.


  • 21
    Gelöschter Account 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Meiner Meinung nach schwachsinn das hier so aufzubauschen. Sowas passiert hundertfach täglich, egal ob es sich dabei um Tablets, Handys oder Wasserbetten handelt. Das Prinzip ist doch immer das gleiche und da jetzt ne Emotionalität gegen Samsung reinzubringen finde ich völlig überzogen. Samsung hat natürlich völlig richtig gehandelt und an den Hersteller verwiesen, verstehe nicht, warum dann gegen den gewettert wird...


  • Susie 15
    Susie 31.01.2012 Link zum Kommentar

    OTTO festnageln!!

    Die sind als Verkäufer, sofern beim Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde, der Vertragspartner und müssen in die >> Gewährleistung << gehen.

    Da es eindeutig ein Produktfehler ist und kein Verschulden des Anwenders.

    DIE müssen sich sich ihrerseits mit Samsung als Vertragspartner auseinandersetzen.

    Ob das Gerät mittlerweile als illegal eingestuft wird, spielt dabei keine Rolle. Es geht um das Display und das muss instandgesetzt werden.

    Ich würde über das Problem "Newtons Ring" ausführliche Dokumentationen mit einsenden, um zu beweisen, dass Samsung darüber Bescheid weiss und dass es kein exotischer Einzelfall ist. Und sämtliche Korrespondenz, die bereits erfolgte, kopieren, mit einsenden.

    Du hast das RECHT auf Nachbesserung!!!


  • Kevin P. 14
    Kevin P. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ach der Samsung-Kundendienst arbeit nach dem Copy and Paste Prinzip. Hat selbst keine Ahnung und labbert zu dem auch noch Müll.

    Samsung halt! <- leider!


  • Hugh Pilaster 18
    Hugh Pilaster 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Also mit Samsung habe ich auch schon meine Erfahrung gemacht, was Garantieansprüche angeht. Allerdings mit einer Videokamera. 13 Monate und Kontaktaufnahme zu den Medien und einem Anwalt mussten vergehen, bis sie bereit waren, mir mein Geld zu erstatten. Soviel zum Service von Samsung.
    Bei der Hotline weiss der eine nicht, was der andere tut....

    Viel Glück!

    Pilaster


  • Andreas Grunwald 6
    Andreas Grunwald 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Vom Samsung-Kundendiest, werd ich die Tage auch noch ein (weniger melodiöses) Liedchen mit singen müssen...


  • Copyright86 24
    Copyright86 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Gibt es denn in Berlin keine Samsung-Werkstatt? Wenn sogar wir in Leipzig sowas haben? Vielleicht hilft es auch sich mal eine eine Handywerkstatt zu wenden (wenn wirklich keine Samsung-Werkstatt vorhanden).

    Wenn die Displays auf Lager haben, reparieren die dir das direkt vor Ort und stellen Samsung die Kosten in Rechung bzw reicht die Werkstatt den Garantieanspruch bei Samsung ein.

    Dann musst du dich nicht weiter mit Otto auseinandersetzen. Wäre zumindest einen Versuch wert.


  • my2cent 13
    my2cent 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ich finde den Bericht jetzt...sagen wir mal... nicht richtig geschrieben:
    Zuerst hätte natürlich Otto was tun müssen, Gewährleistung, Garantie, dann auch noch eine Hersteller-Aussage zu dem Gerät, die haben alle möglichen Gründe was zu tun. Und sie können dir natürlich auch ein Ersatzgerät von Samsung beschaffen, denn Samsung darf hier zwar keine Geräte mehr verkaufen, ein Ersatzgerät fällt aber nicht da runter.

    Dann weiß ich nicht wie die Rechtslage bei Samsung ist, aber da du das Gerät legal vor dem Verkaufsverbot erworben hast, hast du eine zugesicherte Garantie, die gilt natürlich weiter und damals war der Verkauf ja nicht illegal. Es verhält sich jetzt ähnlich wie wenn sie dein Tablet nicht mehr verkaufen würden (weil Produktion eingestellt) aber es noch in der Garantie ist: Reparieren, Tauschen ggf. Rücknahme oder Preissenkung, oder in Rücksprache mit Kunden tausch gegen gleichwertiges neueres Modell oder anderes mit Wertausgleich.

    Da du da im Moment von genervt bist, das glaube ich, aber das ist doch ne Alltagsituation, dass man Hersteller oder Verkäufer erst "motivieren" muss was zu unternehmen. Das hat nur bedingt mit dem Gerichtsverfahren zu tun.


  • Chris SGS 12
    Chris SGS 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Wenn kein Ersatzgerät möglich ist, muss es eben den Kaufpreis zurückgeben. Ich verstehe das Problem nicht. Einfach mal ein wenig Druck machen beim Händler (Otto). Wenn es sogar eine offizielle Meldung zu dem Fehler von Samsung gibt, ist doch alles klar. Otto hat dir Ersatz oder Geld zu geben und kann alles weitere dann mit Samsung klären. Das ist dann nicht mehr dein Problem.


  • 7
    Anis 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Reklamation via Kundenservice in der Schweiz oder dort wo der Verkauf noch erlaubt ist?
    Könntest sagen "hey hab einen Garantiefall hier der Kaufbeleg. Bin hier gerade auf reisen. macht mal fertig."

    In der Schweiz habe ich mit einer anderen Firma sehr gute Erfahrungen bezüglich einiger Garantiefälle gemacht.


  • Clyde Barrow 11
    Clyde Barrow 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Quatsch! Das 10.1N ist doch überall zu haben.


  • Jan Grüner 6
    Jan Grüner 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Fordere Otto zur Nacherfüllung auf (§439 BGB). Dabei hast Du die Wahl ob Nachbesserung, also Reparatur, oder Nachlieferung durchgeführt werden soll. Wenn beides aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte (Ausschluss wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung), kannst Du den Kaufpreis mindern (§441 BGBG) oder ganz vom Kaufvertrag zurücktreten (§323 BGB). In diesem Fall müssen alle Ansprüche zurückgewährt werden, sprich Du erhältst den Kaufpreis von Otto zurück und schickst denen das Gerät.


  • Dieter.B. 19
    Dieter.B. 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Doch, vielleicht mal den ganzen Text lesen und nicht nur die ersten beiden Zeilen:

    "Der Streit der beiden Konzerne um den milliardenschweren Tablet-PC-Markt ist aber längst in eine neue Runde gegangen - und das auch in Deutschland: Apple geht vor dem Landgericht Düsseldorf nun auch gegen das neue Samsung-Modell, das Galaxy 10.1 N, vor. Anders als beim Vorgänger ließ das Landgericht in einer Anhörung kurz vor Weihnachten aber nicht die Tendenz erkennen, wie von Apple gefordert auch den Vertrieb des neuen Konkurrenzmodells zu untersagen.
    Samsung habe sich mit seinem neuen Modell so weit vom geschützten „Geschmacksmuster“ des iPad entfernt, dass das Gerät nach erster Einschätzung nicht mehr unter dessen Schutzrecht falle, hatte Richterin Johanna Brückner-Hofmann gesagt."


  • 9
    Christian G 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ich würde Otto auch einfach mal auf die Garantie festnageln.
    Das mit dem Wasser müssten sie dir erstmal beweisen & in
    ihrem Online-Shop haben sie bestimmt nix von einer maximalen Nutzungsdauer erwähnt.
    Außerdem ist es ein bekanntes Produktproblem und du hast einen Anspruch auf Nachbesserung, ansonsten hilft es auch immer mal mit dem Anwalt und der Presse zu drohen.


  • Klaus 18
    Klaus 31.01.2012 Link zum Kommentar

    oh lol. Dann sollen sie ihm halt ein iPad geben :-D

    Edit: ich hab doch gesagt es darf vertrieben werden. hab mich schon gewundert weil das gar nicht erwähnt wurde :-D


  • 7
    iPaddy 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Also, der Artikel des Handelsblattes wurde noch einmal überarbeitet.
    Konkret sind nun endgültig die alte 10.1 Version und das Tab 8.9 verboten worden. Das Galaxy Tab 10.1N darf hingegen weiter vertrieben werden. Insoweit korrigiere ich meine vorher getroffene Aussage sehr gerne.


  • Klaus 18
    Klaus 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Ja, ich meine das Modell Galaxy 10.1 N. Das darf doch vertrieben werden.


  • 7
    iPaddy 31.01.2012 Link zum Kommentar


  • Klaus 18
    Klaus 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Verstehe ich das richtig, sie können dir kein Austauschgerät geben weil die nicht mehr in Deutschland vertrieben werden dürfen? Dann sollen sie dir das neue Modell geben!


  • Mugendon 24
    Mugendon 31.01.2012 Link zum Kommentar

    Einfach Otto auf die gesetzliche Gewährleistung festnageln und dann sollen die erstmal beweisen, dass er Schuld an dem Fleck ist (in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist die Beweispflicht beim Händler). Da das dann sehr wahrscheinlich nix wird müssen die Ersatz liefern und fertig ist die Laube (oder eben den Kaufpreis zurückerstatten, wenn sie es aufgrund der rechtlichen Situation nicht ersetzen können).

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