Carsten M.
Im Ladengeschäft nimmst Du aber nicht tagelang ein Neugerät zum Test in Beschlag.
Das Gesetz sieht aber nunmal das Widerrufsrecht vor, damit der Kunde nicht die Katze im Sack kauft.
Carsten M.
Das nenne ich durchaus Missbrauch. Denn der Gesetzgeber hat keinen kostenlosen Warenverleih zum Ziel gehabt, sondern bei fester Kaufabsicht eine Inaugenscheinnahme (die eben im Fernabsatz vor der Bestellung nicht möglich ist).
Kein Händler ist verpflichtet, an jemanden zu verkaufen. Jeder Händler kann den Kauf ablehnen, wenn er meint, das rechnet sich nicht.
Carsten M.
Ich bin allergisch gegen dieses Verhalten. Du willst nicht wissen, wie viele Carrera Rennbahnen ich jedes Jahr nach Weihnachten kaputt gespielt und mit Katzen und Hundehaaren versehen zurück bekommen habe unter Berufung auf das Widerrufsrecht.
Rücknahme wegen Beschädigung ablehnen! Fertig!
Carsten M.
So ein Verhalten ist unfassbar.
Ja, der berühmte Anzug, der für die Familienfeier bestellt wird und am Montag zurückgeht. Soetwas ist für mich tatsächlich Mißbrauch. Aber auch unternehmerisches Risiko.
Große Konzerne haben den Einzelhandel mit Preisdumping kaputt gemacht. Jetzt macht der Onlinehandel den Konzernen zu schaffen. So what?
Wenn sich ein Geschäft nicht lohnt, mach zu! Da es aber so viele gibt, scheint doch Gewinn dabei herauszuspringen.
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!