Lukas Reiner
Im Prinzip ist es eh keine Anleitung den zu den früheren Zeiten wo ich es gemacht habe hat es my.wirecard.de wenig interessiert wie alt die Kunden jetzt wirklich sind. Jetzt aber haben sie das "Leck" geschlossen und nun braucht man soweit ich weis um eine online Prepaid Karte zu machen sowiso schon die Unterschrift der Eltern.
Sehr schade, dass du das so siehst und nicht einsiehst, dass ein öffentliches Forum nicht der richtige Platz dafür ist.
Um nun aber die Aspekte deines damaligen Handelns einmal zu beleuchten:
"zu den früheren Zeiten" Dies dürfte denke ich nicht länger als 15 Jahre her sein? Auch zu dem Zeitpunkt gab es das BGB, es trat 1900 in Kraft.
Somit warst du damals auch geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig. Letzteres kommt auf dein damaliges Alter und deines geistigen Zustandes an ( § 105 Abs. 2 BGB).
Somit waren deine damaligen Willenserklärungen allesamt nichtig, § 105 Abs. 1 BGB.
Zu behaupten, dass es niemanden interessiert wie alt du warst, ist leicht unglaubwürdig, da eine Vertragspartei grundsätzlich ein Interesse daran hat Verträge abzuschließen und sie daher ein Interesse daran hat, dass ihr Gegenüber jemand ist, der Verträge schließen kann.
Man könnte jetzt daran denken, dass ja kein Vertrag zustande kam, und es dir somit egal sein könnte, ob gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde. Daher möchte ich der Vollständigkeit halber auch nochmal den § 280 I BGB erwähnen, welcher Schadensersatzansprüche auch zum Zeitpunkt der Vertragsanbahnung umfasst.
Alle Angaben ohne Gewähr, es handelt sich hierbei besonders nicht um eine Rechtsdienstleistung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetz.
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