Kostenlose App für kostenpflichtige Mitgliedschaften?

  • Antworten:7
Andreas M.
  • Forum-Beiträge: 1

07.12.2014, 19:35:30 via Website

Hallo:)

Wie das halt so ist, spiele ich mit mehrere Ideen für neue Apps.. Dabei hab ich mich folgendes gefragt:

Darf ich eine kostenlose App im playstore anbieten, die allerdings nur genutzt werden kann, wenn man nach dem starten der App Login-Daten eingibt, die auf einer externen Webseite erworben wurden?

Zum Beispiel:

Der Kunde schliesst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Webseite ab. Die dazugehörige App kann er sich kostenlos runterladen und nach der Eingabe des Benutzernamens und Passwortes (identisch mit denen von der Webseite) nutzen.
Die App hat dabei eine ergänzende Funktion. Das heisst, die Hauptfunktionen der kostenpflichtigen Mitgliedschaft befinden sich auf der Webseite.

Ist das erlaubt?

Bin nicht sicher, weil laut den AGBs von playstore jegliche durch die App gemachten Umsätze über den playstore abgerechnet werden sollen. Und ich diesen ja quasi umgehen würde..

Antworten
Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.957

07.12.2014, 20:29:25 via Website

Hallo Andreas M.,

Herzlich willkommen hier im Forum :-)

Zu deiner Frage:

Wenn Du die App nur als Login nutzt ist das erlaubt, solang Du nicht den Kauf der Lizenz über die App laufen lässt. Dann musst Du auch kein Geld bei Google lassen ;-)

Gruß Ludy (App Entwickler)

Mein Beitrag hat dir geholfen? Lass doch ein "Danke" da.☺

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pepperonas
  • Forum-Beiträge: 434

07.12.2014, 22:11:58 via Website

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich so einfach ist. Letztlich ist es wahrscheinlich Auslegungssache (jedenfalls bewerte ich den Sachverhalt so).

Die Doku sagt:

Kostenlose und kostenpflichtige Apps
App-Käufe: Entwickler, die Gebühren für Apps und Downloads bei Google Play erheben, müssen dies über das Zahlungssystem von Google Play tun.
In-App-Käufe:
Entwickler, die virtuelle Güter oder Währungen in einem von Google Play heruntergeladenen Spiel anbieten, müssen als
Zahlungsmethode den In-App-Abrechnungsdienst von Google Play
verwenden.
Entwickler, die zusätzliche Inhalte, Dienste oder Funktionen für sonstige von Google Play heruntergeladene Apps anbieten, müssen
als Zahlungsmethode den In-App-Abrechnungsdienst von Google Play
verwenden. Davon ausgenommen sind
Zahlungen für überwiegend physische Waren oder Dienstleistungen, beispielsweise Kinokarten oder eine Publikation,
deren Preis außerdem ein Abonnement der Printversion beinhaltet, oder
Zahlungen für digitale Inhalte oder Waren, die außerhalb der eigentlichen App genutzt werden können, beispielsweise Musiktitel,
die mit anderen Musikplayern wiedergegeben werden können.
Entwickler dürfen Nutzer hinsichtlich der angebotenen Apps oder In-App-Dienste, Waren, Inhalte oder Funktionen nicht täuschen. Wenn in
Ihrer Produktbeschreibung bei Google Play auf In-App-Funktionen
eingegangen wird, für die eine eigene oder zusätzliche Gebühr anfällt,
muss aus Ihrer Beschreibung für Nutzer deutlich hervorgehen, dass
diese Funktionen kostenpflichtig sind.

Quelle

Würde mich aber auch mal interessieren, wie es nun in der Praxis aussieht. Mir sind ein paar Browser-Games bekannt, die die Gebühren des Stores dem Anschein nach ebenfalls umschiffen - "die Stämme" zum Beispiel (gibt noch andere, komme gerade aber nicht auf deren Namen)...
Also so gesehen hat Ludy wohl recht und es ist auf jeden Fall möglich In-App-Käufe zu umgehen um seinen Kontent auf andere Wege zu Geld zu machen - ob das ungeachtete Einzelfälle sind, oder es noch andere Verträge (außerhalb des PlayStores) gibt, ist weiß ich nicht.
Ab einem gewissen Volumen vielleicht denkbar... (Ich bräuchte jemanden der bei Google arbeitet :D ich glaube diesen Menschen würde ich 24/7 mit solchen Fragen löchern) :P

Open Source

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

08.12.2014, 00:57:12 via Website

Ohne mich selber auszukennen, fällt mir da direkt ein Beispiel ein: Maxdome.

Bei dem Service verhält es sich 1 zu 1 so, wie du es beschreibst. Die App ist nur nutzbar, wenn man vorher ein kostenpflichtiges Abo bei Maxdome (über die Webseite) abgeschlossen hat.
Also die App ist ja jetzt auch schon etwas länger im PlayStore, also spricht wohl nichts dagegen.

Antworten
pepperonas
  • Forum-Beiträge: 434

08.12.2014, 01:52:06 via Website

Das stimmt. Allerdings ist Maxdome schon ein etwas größeres Unternehmen (Millionen-Umsatz?)^^. In der Geschäftswelt gibts für jeden Mist Business to Business Vertriebskanäle (selbst wenn man fahrradfahrende Stofftiere aus Taiwan in größeren Mengen bestellt, hat man gleich den Master-Chief-Consul[tant] an der Strippe und der versucht dann nochmal richtig die Umsatztrommel rotieren zu lassen).
Deswegen finde ich meinen Verdacht, dass es noch eine Alternative "abseits der Dokumentation" gibt, nicht allzu so abwegig.
Ich meine letztlich geht es um Geld und warum sollte Google es hinnehmen, wenn es laut Vorgabe nicht so gedacht ist... Das macht mich halt skeptisch...
Aber wie gesagt, ich kenne mich leider genauso wenig aus, alles reine Spekulation. Ich sehe auf der Gegenseite einen "potenziell gesperrten" Entwickler-Account und da bin ich konservativ/vorsichtig.

Open Source

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 340

08.12.2014, 05:44:43 via App

Oder um alle Probleme zu vermeiden, die App auf deiner Website anbieten. Da kannst dann wirklich alles machen, so wie du willst.

Aber es ist halt für den Kunden nicht so komfortabel, die App zu installieren.

— geändert am 08.12.2014, 05:46:45

Antworten
jerome
  • Forum-Beiträge: 53

08.12.2014, 05:59:23 via App

whats app?

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Sven R.
  • Forum-Beiträge: 1.904

08.12.2014, 07:04:01 via App

Wenn du den Kaufvertrag oder die Zahlung über Google Play machen lässt, also nicht zum Beispiel in deiner App anbietest, über Kreditkarte(am playstore vorbei) zu zahlen, dann ist meines Erachtens nach alles okay.

pepperonas

[...] Davon ausgenommen sind Zahlungen für überwiegend physische Waren oder Dienstleistungen, beispielsweise Kinokarten oder eine Publikation,
deren Preis außerdem ein Abonnement der Printversion beinhaltet, oder
Zahlungen für digitale Inhalte oder Waren, die außerhalb der eigentlichen App genutzt werden können, beispielsweise Musiktitel, die mit anderen Musikplayern wiedergegeben werden können. [...]

Ich finde, das beschreibt es schon genau.

— geändert am 08.12.2014, 07:07:59

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