In eigener Sache: AndroidPIT schließt sein App Center

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©h®is
  • Forum-Beiträge: 24.262

22.11.2014, 20:56:22 via App

Bastian S.

@Chris: die Änderung der AGBs wurde mithilfe der Mail an alle User angekündigt, eben die Kündigung des App Centers. Ich muss offen gestehen, dass das für mich im ersten Moment auch nicht ganz klar war, aber genau so verhält es sich.

OK
aber wenn das nicht mal für dich als admin klar war, wie soll das ottonormal user(zB ich) verstehen?

bedarf es bei Änderung der AGBs nicht einen klaren Hinweis?

ich weiß es nicht, ich wunderte mich nur..

— geändert am 22.11.2014, 20:59:01

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Steffen G.
  • Forum-Beiträge: 864

22.11.2014, 20:56:39 via App

[[cite Bastian S.]]
... für "alte" User gelten nach wie vor die AGBs, die bei Anmeldung akzeptiert worden sind. Um diese transparenter wieder darzustellen, werden diese auch am Montag wieder öffentlich aufrufbar sein, das nur nebenbei.
Die jetzigen App Käufe stützen sich also rechtlich Auf den alten AGBs...

Mensch, das hat aber gedauert! Endlich einer, der mich verstanden hat. Ihr habt Euch mit dieser völlig unnötigen, unüberlegten und übereilten Änderung der AGB für Eure Bestandskunden keinen Gefallen getan...
Nicht nur nebenbei: Dass die alten AGB bis zum Vertragsende auch für jeden Kunden einsehbar sein sollte, muss eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein - ich freue mich, dass Ihr dies inzwischen auch einseht (zumal es in der gegenwärtigen Diskussion in Eurem eigenen Interesse sein sollte).
Danke Bastian, dass Du Dich für eine Lösung eingesetzt hast, nachdem andere von verantwortlicher Seite bis dahin nur um den Brei redeten und dass eigentliche Problem wohl nicht sehen (wollten).

Viele Grüße - Steffen

Dieser Kommentar wird ständig aktualisiert. Nachfolgende Kommentare können daher zusammenhanglos wirken.

Camou 893

Rexxar
  • Forum-Beiträge: 2.563

22.11.2014, 20:57:01 via App

Achso Andy, da hast du recht, ich dachte es gäbe woanders noch einen klar ersichtlichen Link. Nicht das ein neuer Nutzer von der Schließung nichts weiß und sich dann aufeinmal wundert weil seine Käufe mehr oder weniger nutzlos sind, da das App Center schließt, kurz nachdem er sich angemeldet hat.

Liebe Grüße, Rexxar :)
Moto Z Play Stock
Nvidia Shield Tablet K1
http://www.androidpit.de/forum/634540/allgemeines-faq-fuer-neulinge

Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

22.11.2014, 20:58:15 via Website

Genau das wollte ich mit meinem Text ja klar machen, hat wohl leider nicht funktioniert :(
Die Änderung der AGBs muss scheinbar nicht Wort wörtlich drin stehen, denn mit der Kündigung des App Centers ist diese Änderung logisch. Um ehrlich zu sein kann ich nur das Weitergeben, was mir gesagt wurde, da ich rechtlich einfach viel zu wenig Ahnung dafür habe. Die verwendeten Texte wurden aber natürlich nicht von jemandem geschrieben, der so wenig Ahnung davon hat wie ich, sondern von Juristen, die den ganzen Tag nichts anderes machen.

@Darkly: müssen Sie an sich auch nicht, denn entscheidend sind die AGBs, die der User bei Registrierung akzeptiert hat. Da wir aber natürlich Verständnis dafür haben, dass ihr eben diese AGBs nachlesen möchtet, werden diese wieder bereit gestellt.

Carsten
  • Forum-Beiträge: 156

22.11.2014, 20:58:24 via App

Andy N.

Carsten S.

Ich habe erst mit der Mail von heute von der Sache erfahren lese ja auch nicht alle Themen im Forum man hätte es auch schon früher mal bekannt geben können und nicht irgendwo versteckt im Forum.

Hallo Carsten,

genau deshalb haben wir bereits gestern an jeden User die Mail verschickt, einen Forenthead ((den du ja auch bereits gestern kommentiert hast) gestartet und im Magazin einen Beitrag veröffentlicht. Von verstecken kann daher absolut keine Rede sein..

Aber nur nach gezieltem suchen gefunden, für Blinde hätte man den Bericht im Magazin auch etwas auffälliger machen können ;-) Aber egal der Drops ist gelutscht.Man kann das ganze wohl nur so hinnehmen und als erfahrung verbuchen.

©h®is
  • Forum-Beiträge: 24.262

22.11.2014, 21:03:32 via App

Bastian S.

Um ehrlich zu sein kann ich nur das Weitergeben, was mir gesagt wurde, da ich rechtlich einfach viel zu wenig Ahnung dafür habe. Die verwendeten Texte wurden aber natürlich nicht von jemandem geschrieben, der so wenig Ahnung davon hat wie ich, sondern von Juristen, die den ganzen Tag nichts anderes machen.

vielleicht solltet ihr da über neue Berater nachdenken..?

StayDirty ツ


Pixel 3a XL [10]

Samsung Tab A 10.5 2018 [9]

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Camou 893

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

22.11.2014, 21:08:08 via App

eine Frage: diese Mail von der hier alle reden- wurde die tatsächlich an ALLE user geschickt?
ich habe wenigstens keine erhalten- und die ist auch nicht im Spam hängen geblieben.

Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

22.11.2014, 21:10:53 via App

Vielleicht wollen die mehr Honorar... :-P

— geändert am 22.11.2014, 21:11:17

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

Steffen G.
  • Forum-Beiträge: 864

22.11.2014, 21:12:00 via App

Wenn Du Apps hier erworben hattest, solltest Du die E-Mail auch erhalten haben.

Viele Grüße - Steffen

Dieser Kommentar wird ständig aktualisiert. Nachfolgende Kommentare können daher zusammenhanglos wirken.

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

22.11.2014, 21:13:19 via App

Steffen G.

Wenn Du Apps hier erworben hattest, solltest Du die E-Mail auch erhalten haben.

Die Mail soll an alle User gegangen sein, unabhängig vom Kauf einer App...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

22.11.2014, 21:13:50 via Website

Pippi

eine Frage: diese Mail von der hier alle reden- wurde die tatsächlich an ALLE user geschickt?
ich habe wenigstens keine erhalten- und die ist auch nicht im Spam hängen geblieben.

Hallo Pippi,

die Mail ist an jeden User an jeweils die Mailadresse gegangen, mit dem er/sie sich hier angemeldet hat.

Viele Grüße,
Andy


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Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

22.11.2014, 21:19:34 via App

Kann ich bestätigen ! Habe nie etwas gekauft und die Mail erhalten !

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

22.11.2014, 21:22:10 via App

Andy N.

Pippi

eine Frage: diese Mail von der hier alle reden- wurde die tatsächlich an ALLE user geschickt?
ich habe wenigstens keine erhalten- und die ist auch nicht im Spam hängen geblieben.

Hallo Pippi,

die Mail ist an jeden User an jeweils die Mailadresse gegangen, mit dem er/sie sich hier angemeldet hat.

Die er aktuell hier hinterlegt hat, sonst hätte ich keine bekommen... ;-)

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

22.11.2014, 21:24:59 via Website

korrekt, du hast recht - ich hätte natürlich schreiben müssen, an die Mailadresse, mit der er hier registriert ist, bzw. wie du schreibst, die bei uns hinterlegt ist.

Viele Grüße,
Andy


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 75

22.11.2014, 22:06:35 via Website

Aries Stenz

Du musst Eigentum nicht besitzen. Zum Beispiel die vermietete Wohnung. Andersherum ist nicht jeder Besitz dein Eigentum! Zum Beispiel die gemietete Wohnung.

Also bitte Eigentum und Besitz richtig nutzen. Erst recht, wenn man rechtlich argumentiert.

Eigentum gehört einen, wenn ich etwas Besitze dann ist es nicht unbedingt mein Eigentum...

Kaufe ich eine Wohnung dann ist es mein Eigentum
Miete ich eine Wohnung dann bin ich in deren Besitz
Kaufe ich ein Auto dann ist es mein Eigentum
Miete ich ein Auto dann ist es in meinem Besitz
usw.

Kaufe ich eine Software (ist in der Regel ja nur eine Kopie vom Eigentümer/Urheber), dann ist diese Kopie gekauft also mein Eigentum weil ich die ja nicht Miete, die Lizenz bestimmt jedoch in welchem Umfang ich diese nutzen kann und darf, das Urheberrecht regelt dagegen die Vervielfältigung bzw. ob und wie man die Software verändern darf usw.

Wenn ich mein altes Windows verkaufen möchte, dann darf ich dass, ich darf auf Filme, Musik CD/DVDs verkaufen, wenn ich diese als original erworben habe und die originale wieder Verkaufe, die APPs sind dagegen an den APP Store gebunden, wenn dies nicht so wär, dann könnte ich meine Lizenz und die APP dazu verkaufen, darf die dann jedoch nicht mehr selber nutzen...

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 75

22.11.2014, 22:09:21 via Website

Ludy

du darfst sie nutzen aber in den meisten Fällen nicht verkaufen. Denn die Software ist immer noch durch das Urheberrecht geschützt. Wenn ich dir die Nutzung erlaube und ich dir dazu die Software gebe ist das nur eine Leihgabe für den Nutzungszeitraum und nicht für die Ewigkeit.

wann müsste ich Dir denn dann diese Leihgabe zurückgeben? Wo ist denn dieser Zeitraum für diese Rückgabe geregelt?

Raffael
  • Forum-Beiträge: 1.126

22.11.2014, 22:10:46 via App

Das Leute immer noch diskutieren müssen! Wenn es androitpit zu macht dann ist es halt so fertig.

Diese Signatur hat zur Zeit keinen Bock

Jan Karnath

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 63

22.11.2014, 22:22:23 via Website

Wie man die Sache auch dreht und wendet.

Hier ist Schluß.

Von den 5 Programmen die ich gekauft habe (3 davon sind sehr populär) sind vier nicht auf dem letzten Stand. Das schon lange nicht. (Kein Kommentar dazu)
Wenn ich auf die gekauften Apps gehe werden mir die Versionsnummern aus dem PlayStore angezeigt-also apps die ich so garnicht habe. (Auch dazu lieber keinen Kommentar)

Ich las irgendwo -keine Updates mehr- es hat auch schon vorher keine gegeben !

---------------Es wäre nur gütig sich wenigstens von den Usern mit der Software von hier zu verabschieden die aktuell am Markt ist, d.h. bei den Entwicklern um eine Einspielung der aktuellen Updates anzufragen --------------------- damit so wenigstens noch ein bißchen Weihnachtsfreude aufkommt.

Falls jemand noch über den 31.12 hinaus die Software mit dem APPCenter am Leben halten will.

Ich habe meine Summen in den Kontoauszügen zusammengerechnet - da die Apps mittlerweile auch deutlich teurer geworden sind kommt da eine Summe von ca. 25,-€ Verlust zusammen.

Ist nicht so viel - schwamm drüber

Aber mit veralterter Software hier auszuscheiden - da bekommt das ganze noch einen weiteren bitteren Beigeschmack

VOM ANDROID TEAM HÄTTE ICH MIR DEN SATZ GEWÜNSCHT : WIR WERDEN UNS FÜR UNSERE USER BEI DEN ENTWICKLERN EINSETZEN DAMIT DIE DIE BLEIBEN WOLLEN NOCH MIT DER AKTUELLSTEN SOFTWARE BIS ZUM STAND 31.12.2014 AUSGESTATTET WERDEN.

I Have a Dream ............

— geändert am 22.11.2014, 23:28:50

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

22.11.2014, 22:33:10 via Website

ältere Software (oder auch einfach nur eine abweichende Versionsnummer) als die bei Google liegt ausschließlich beim Entwickler, nicht an Androidpit!!!!!!!!

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 63

22.11.2014, 22:36:53 via Website

Habe kürzlich mal bei Sygic angefragt ob ich die Software (mit Lizenzkey Android) veräußern darf.

JA

Der neue Nutzer bekommt nur keinen Support. ----- Also ehrlich gesagt, den hatte ich auch nicht,auch wenn ich den gewollt hätte

Das ist ein Zukunftsmodell: Jede Androidapp bekommt einen eigenen Key u. ich kann sie abgeben - darf sie dann aber auch nicht weiternutzen.

Also es geht doch ....

Originaltext: Officially no, however, there is no problem with that but it is all on your responsibility. We are able to support only directly our buyers - so we can not guarantee support for re - sell code (at least supply buyer with email you used for purchase). All you need to do to clean your license is to uninstall application from your device.

Damit wäre der Sprung der Apps von AndroidPit zum PlayStore ein Klacks

— geändert am 22.11.2014, 22:55:58

Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.957

22.11.2014, 22:42:07 via Website

Hallo Andre R.,

da wir das Jahr 2014 und bald 2015 schreiben....(Neuland)

Die Software wird dir nur zur Nutzung überlassen bis der Entwickler oder von Ihm beauftragte Vertriebspartner, dir die Lizenz(Nutzungsrecht) entzieht.

Da Software eine Visuelle-Sache ist, wird sie nicht im eigentlichem Sinne zurückgegeben!

Gruß Ludy (App Entwickler)

Mein Beitrag hat dir geholfen? Lass doch ein "Danke" da.☺

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 63

22.11.2014, 22:53:30 via Website

Die sichtbaren aktuellen Versionsnummern bei den App Käufen in meinem Account werden vom Entwickler eingepflegt ?????

(oder auch einfach nur eine abweichende Versionsnummer) als die bei Google - Nein das ist die aktuelle Versionsliste von Google - und hat nichts mit dem aktuellen Stand hier zu tun.

Das steht in meinen Käufen so - diese Versionen besitze ich aber garnicht - und da steht nicht der aktuelle Stand von AndroidPit.

Also das hat mich schon lange geärgert.

Egal wo ich bisher war-die korrekte Versionsnummer habe ich bisher immer angezeigt bekommen. Hier nicht

4 von 5 falsch.....

— geändert am 22.11.2014, 23:31:53

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 75

22.11.2014, 23:34:56 via Website

Ludy

Hallo Andre R.,

da wir das Jahr 2014 und bald 2015 schreiben....(Neuland)

Die Software wird dir nur zur Nutzung überlassen bis der Entwickler oder von Ihm beauftragte Vertriebspartner, dir die Lizenz(Nutzungsrecht) entzieht.

Da Software eine Visuelle-Sache ist, wird sie nicht im eigentlichem Sinne zurückgegeben!

Fällt Dir etwas auf? Es ist das, was ich die ganze Zeit schreibe, die Lizenz regelt die Verwendung der Software und die Software bleibt bei mir, auch wenn ich die dann nicht mehr nutzen kann, jedoch habe ich diese gekauft (der Datenträger oder eine apk.. also die legale Kopie vom Entwickler ist ja mein Eigentum) und muss diese nicht zurückgeben kann diese dann aber auch nicht mehr nutzen, könnte die jedoch verkaufen, auch mit der abgelaufenen Lizenz und ich glaube nicht, dann der Entwickler euch beauftragt hat, allen androidpit.de Nutzern, die über androidpit.de die APP gekauft haben die Lizenz zu entziehen...

Gelöschter Account

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 63

22.11.2014, 23:40:01 via Website

Tolle Schlussfolgerung - so isses ...

Klappt aber nur wenn die Software eigenständig läuft - also ohne AppCenter.

Als backup gesichert und dann weitergegeben.

Aber wieso abgelaufene Lizenz ....die bleibt doch so oder so, die hab ich doch gekauft und keiner hat mir vorgeschrieben für welchen Zeitraum ich die nutzen kann

bis der Entwickler oder von Ihm beauftragte Vertriebspartner, dir die Lizenz(Nutzungsrecht) entzieht. Das kann ich mir hier auch nicht vorstellen.

Da würde eine Klagewelle anrollen - die alles in den Schatten stellt

Da wäre es besser die würden schon mal alle Türen zunageln......

Gute Nacht allen

— geändert am 22.11.2014, 23:52:20

Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.957

22.11.2014, 23:43:26 via Website

Denn muss ich Dich etwas enttäuschen denn Du kaufst nicht die Software sondern die Nutzung bis auf wiederruf. Das weitergeben von lizenzierter Software ist ohne einverständis der Entwiklers nicht zulässig.

Jeder Entwickler ist im Stande eine Unterlassung zur Nutzung seiner Software zu beantragen ggf. einzuklagen.

Gruß Ludy (App Entwickler)

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

22.11.2014, 23:43:44 via Website

Hallo Andre,

du hast mit dem Kauf ein einfaches Nutzungsrecht erworben, keine Kopie der apk, die nach gusto weiterverkaufen darfst.

und wie dir Bastian mehrfach und offensichtlich vergeblich bereits im Magazin versucht hat zu erklären, entzieht mit der Schließung des App Centers niemand die Lizenz einer zuvor heruntergeladenen App. Bitte lies dir morgen in aller Ruhe die dir bereits gegebenen Antworten und die FAQs durch - das erspart uns, dir alles wieder und wieder zu erläutern.

Viele Grüße,
Andy


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think Android

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 75

23.11.2014, 00:03:32 via Website

Mhhh, dann versuche ich es mal damit...

Zitat:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde.

Wenn ich mir eine Software wie Virenschutz kaufe, dann wird mir vor dem Kauf ganz klar auf der Verpackung mitgeteilt, dass die Lizenz nur ein Jahr gültig ist und danach brauch ich eine neue Lizenz, wenn ich diese Software weiter nutzen möchte, als ich mir bei androidpit.de APPs kaufte, konnte ich einen solchen Hinweis außer bei Kaspersky (also Virenschutz) in der Regel nicht wahrnehmen und somit gehe ich von einer dauerhaften Nutzungslizenz aus.

mal schauen was jetzt kommt...

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

23.11.2014, 00:08:26 via App

Wie oft denn noch?
Also noch einmal langsam für dich:
Die Nutzungsrechte bereits heruntergeladener Apps bleiben dir erhalten. Das steht doch so in den FAQs und in den dir bereits mehrfach gegebenen Antworten.
Bitte befolge doch nun meinen Rat von oben und lies dir alles nochmal in Ruhe durch.

— geändert am 23.11.2014, 00:08:58

Viele Grüße,
Andy


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Jan Karnaththink Android

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

23.11.2014, 00:11:06 via App

Andy N.

Wie oft denn noch?
Also noch einmal langsam für dich:
Die Nutzungsrechte bereits heruntergeladener Apps bleiben dir erhalten. Das steht doch so in den FAQs und in den dir bereits mehrfach gegebenen Antworten.
Bitte befolge doch nun meinen Rat von oben und lies dir alles nochmal in Ruhe durch.

das Nutzungsrecht reicht wohl eher nicht. er darf softwarelizenzen weiterverkaufen. ginge aber in diesem Fall nicht.

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 75

23.11.2014, 00:11:49 via Website

ändert aber nichts daran, dass es keine Updates mehr gibt und man somit mit veralteter Software rummachen muss und ob die Lizenzprüfung dann noch funktioniert bleibt auch offen usw....

Gelöschter Account

Maestre C.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 4.323

23.11.2014, 00:19:07 via App

Hallo Pippi, du hast die Mail übrigens am 21.11.2014 bekommen..So gegen 12.30 Uhr. Check doch nochmal deinen Spam Ordner.
Gruß Maestre

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

23.11.2014, 00:20:14 via App

das stimmt. hast du aber mal etwas gekauft was nicht richtig funktioniert hast du recht auf Gewährleistung. auch wenn das AP ausschließt. was rechtlich nicht in Ordnung ist. soll heißen du hast Anspruch auf korrekt funktionierende Software und dafür evtl benötigte Updates.

Gelöschter Account

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

23.11.2014, 00:21:01 via App

Maestre C.

Hallo Pippi, du hast die Mail übrigens am 21.11.2014 bekommen..So gegen 12.30 Uhr. Check doch nochmal deinen Spam Ordner.
Gruß Maestre

habe ich. dort war keine. egal, ist jetzt auch nicht so wild. aber danke

Maestre C.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 4.323

23.11.2014, 00:23:55 via App

Wie fängt denn die Adresse an die du gechecked hast? :-) Stichwort Doppel Account...
Gruß Maestre

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

23.11.2014, 00:25:52 via App

Maestre C.

Wie fängt denn die Adresse an die du gechecked hast? :-) Stichwort Doppel Account...
Gruß Maestre

Ich habe nur eine aktiv genutzte Mailadresse hier. sollte reichen ;-)

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 63

23.11.2014, 00:45:41 via Website

......

— geändert am 23.11.2014, 00:47:54

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 63

23.11.2014, 00:49:04 via Website

УC-AM

Das Ganze reiht sich gut in das Gesamtbild ein, welches Apit hier seit Wochen abgibt. Zum Glück habe ich hier nichts käuflich erworben. :-)

YES .....seit Wochen

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

23.11.2014, 00:53:29 via App

Martin

......

der beste Kommentar 😀

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

23.11.2014, 01:04:21 via Website

Pippi

das stimmt. hast du aber mal etwas gekauft was nicht richtig funktioniert hast du recht auf Gewährleistung. auch wenn das AP ausschließt. was rechtlich nicht in Ordnung ist. soll heißen du hast Anspruch auf korrekt funktionierende Software und dafür evtl benötigte Updates.

Du willst damit sagen, dass man mit dem Erwerb einer Software einen lebenslangen Supportvertrag inklusive aller Updates eingegangen ist?
Hmmmm... Dann hab ich wohl seinerzeit doch einiges falsch verstanden, als ich mir nach Windows 3.1 noch Windows 95, 98 usw. bis heute Windows 8.1 gekauft habe - die hätte man mir also demnach kostenlos geben müssen :?
Das selbe gilt dann auch für alle anderen Programme, die ich jemals wiederholt erneut käuflich erwerben musste...?!?

Mit Verlaub, das ist Quatsch. Bitte versucht bei allen Emotionen, nicht Fakten und Wunschdenken durcheinander zu bringen.
Nochmal: Der Kauf einer App berechtigt zum einmaligen Download der App. Alles andere sind wie bereits gesagt freiwillige Zusatzleistungen - dies ist übrigens keine Erfindung von uns, sondern gilt so auch auf anderen Plattformen.

Viele Grüße,
Andy


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think Android

Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

23.11.2014, 01:10:17 via Website

Nein, das habe ich nicht gesagt. Du hast Anspruch auf Gewährleistung nicht auf lebenslangen Support. Du verwechselst da grad etwas. Ließ dich doch selbst in die marterie ein. Mit zwei einfachen Worten ist das nicht getan.

Um es mal.ganz kurz zu halten: ich hatte bei euch eine Version einer app gekauft, und gerade die ist derart verbugt, dass sie z.b. ständig abstürzt, dann muss ich bei euch eine neue, korrigierte Version erhalten können.

— geändert am 23.11.2014, 01:13:12

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 75

23.11.2014, 02:24:22 via Website

Andy N.

Pippi

das stimmt. hast du aber mal etwas gekauft was nicht richtig funktioniert hast du recht auf Gewährleistung. auch wenn das AP ausschließt. was rechtlich nicht in Ordnung ist. soll heißen du hast Anspruch auf korrekt funktionierende Software und dafür evtl benötigte Updates.

Du willst damit sagen, dass man mit dem Erwerb einer Software einen lebenslangen Supportvertrag inklusive aller Updates eingegangen ist?
Hmmmm... Dann hab ich wohl seinerzeit doch einiges falsch verstanden, als ich mir nach Windows 3.1 noch Windows 95, 98 usw. bis heute Windows 8.1 gekauft habe - die hätte man mir also demnach kostenlos geben müssen :?
Das selbe gilt dann auch für alle anderen Programme, die ich jemals wiederholt erneut käuflich erwerben musste...?!?

Mit Verlaub, das ist Quatsch. Bitte versucht bei allen Emotionen, nicht Fakten und Wunschdenken durcheinander zu bringen.
Nochmal: Der Kauf einer App berechtigt zum einmaligen Download der App. Alles andere sind wie bereits gesagt freiwillige Zusatzleistungen - dies ist übrigens keine Erfindung von uns, sondern gilt so auch auf anderen Plattformen.

Windows 3.1 ist 3.1
Windows 95 ist 95a/b/c
Windows 98 ist 98/98SE
usw
Windows 8 ist nun kostenlos auf Windows 8.1 gegangen

es sind unterschiedliche Versionen vom Betriebssystem, jedoch hat jedes Betriebssystem kostenlose Updates und Windows 8 sogar ein kostenloses Upgrade 8.1 bekommen und wenn eine Software fehlerhaft läuft, denn ist der Hersteller wohl in der Pflicht der sogenannten Nachbesserung oder willst Du jetzt echt behaupten, dass der Entwickler einfach so fehlerhafte Software verkaufen kann und der Kunde keinen Anspruch auf Nachbesserung hat? Wo steht, dass ich eine gekaufte APP nur einmal downloaden darf?

frank ja
  • Forum-Beiträge: 1

23.11.2014, 02:30:43 via App

schade... !

für Android 2.2 Netbooks war Android-Pit ein Segen...

alles Gute !

frank027

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

23.11.2014, 06:35:35 via App

Pippi

Um es mal.ganz kurz zu halten: ich hatte bei euch eine Version einer app gekauft, und gerade die ist derart verbugt, dass sie z.b. ständig abstürzt, dann muss ich bei euch eine neue, korrigierte Version erhalten können.

Oh je...

Jetzt wird es vollends grotesk.

Jetzt sollen Entwickler schon auf Zuruf einzelner User ad-hoc-Versionen liefern müssen. So lange, bis der User zufrieden ist.

Kopfschüttelnde Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

think Android

Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

23.11.2014, 07:54:33 via App

Selbstverständlich hast du einen Gewährleistungsanspruch. Auf den einmaligen Download. Und auf nichts weiteres. Du hast keinen Anspruch auf Updates und auch nicht darauf, dass die Software bei dir fehlerfrei du funktioniert (außer du hast eine Software in Auftrag gegeben, die speziell für dich programmiert wird). Erfinde doch nicht einfach irgendwelche Ansprüche, die wirklich an den Haaren herbeigezogen sind.

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

think Android

ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

23.11.2014, 08:57:06 via App

Folgendes Szenario:
Ich habe eine App bei euch gekauft und ein Freund hat die gleiche App im Playstore gekauft. Jetzt tritt der Zeitpunkt ein, indem ihr den PitStore schließt. Zwei Monate später gibt es ein kostenloses umfangreiches Update des Programmierers. Mein Freund der die App im Playstore gekauft hat bekommt sie für lau und ich schau dumm aus der Wäsche. Muss die App neu kaufen oder hoffen das der Entwickler mir auch außerhalb des PitStore's das Update anbietet. Ich würde mich ziemlich verarscht fühlen.
Sowieso hat man seit längerem das Gefühl das Androidpit langsam aber sicher gegen die Wand gefahren wird.

— geändert am 23.11.2014, 21:44:52

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

23.11.2014, 08:59:49 via App

ilias

Folgendes Szenario:
Ich habe eine App bei euch gekauft und ein Freund hat die gleiche App im Playstore gekauft. Jetzt tritt der Zeitpunkt ein, indem ihr den PitStore schließt. Zwei Monate später gibt es ein kostenloses umfangreiches Update des Programmierers. Mein Freund der die App im Playstore gekauft hat bekommt sie für lau und ich schau dumm aus der Wäsche. Muss die App neu kaufen oder hoffen das der Entwickler mir auch außerhalb des PitStore's das Update anbieter.

Exakt so.

Und wenn der Play Store dicht macht, der Entwickler die App aus dem Store nimmt oder nicht mehr weiter entwickelt, dann schaut Ihr beide dumm aus der Wäsche.

"Der große 1,99-Euro-Betrug."

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 23.11.2014, 09:00:56

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Jan Karnaththink Android

asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

23.11.2014, 09:02:15 via App

Carsten M.

"Der große 1,99-Euro-Betrug."

😂

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 26

23.11.2014, 09:45:03 via Website

Andy N.

Pippi

das stimmt. hast du aber mal etwas gekauft was nicht richtig funktioniert hast du recht auf Gewährleistung. auch wenn das AP ausschließt. was rechtlich nicht in Ordnung ist. soll heißen du hast Anspruch auf korrekt funktionierende Software und dafür evtl benötigte Updates.

Du willst damit sagen, dass man mit dem Erwerb einer Software einen lebenslangen Supportvertrag inklusive aller Updates eingegangen ist?
Hmmmm... Dann hab ich wohl seinerzeit doch einiges falsch verstanden, als ich mir nach Windows 3.1 noch Windows 95, 98 usw. bis heute Windows 8.1 gekauft habe - die hätte man mir also demnach kostenlos geben müssen :?
Das selbe gilt dann auch für alle anderen Programme, die ich jemals wiederholt erneut käuflich erwerben musste...?!?

Mit Verlaub, das ist Quatsch. Bitte versucht bei allen Emotionen, nicht Fakten und Wunschdenken durcheinander zu bringen.
Nochmal: Der Kauf einer App berechtigt zum einmaligen Download der App. Alles andere sind wie bereits gesagt freiwillige Zusatzleistungen - dies ist übrigens keine Erfindung von uns, sondern gilt so auch auf anderen Plattformen.

Der Vergleich mit einem nicht mehr unterstützten Betriebssystem hinkt aber gewaltig.
Theoretisch kann ich die Windows 98 CD auch in 10 Jahren in einen Rechner schieben, mit meiner Lizenz nutzen und auf die zuletzt verfügbaren Updates zugreifen.
Was im Fall von den Apps nicht der Fall ist. Möchte ich die auf meinem nächsten Handy nutzen, wird das nicht funktionieren. Wäre es so wie mit Windows 98, dann gäbs nicht diesen Aufruhr.

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

23.11.2014, 09:51:47 via Website

Andre R.

... Wo steht, dass ich eine gekaufte APP nur einmal downloaden darf?

Hallo Andre,

Und wieder einmal mehr muss ich dir sagen, dass du bitte lesen sollst, was geschrieben steht und wieder einmal mehr beantworte ich dir eine Frage, die dir bereits beantwortet wurde.

Der einmalige Download, bzw unsere freiwillige Leistung des mehrmaligen Downloads der App nach dem Kauf ist in den AGBs geregelt, die du bei deiner Anmeldung bestätigt hast.

Hier entsprechender Abschnitt

>

3. Leistungen

3.1 Über das Portal androidpit.de kannst du dir Adroid-Software herunterladen (Download). Der Download ist in der Regel kostenpflichtig und nur aus dem Android-Browser heraus möglich. Nähere Einzelheiten zum Download findet man direkt beim jeweiligen Download-Angebot. Die vereinbarte Download-Gebühr wird vorab zur Zahlung fällig. Soweit Du über AndroidPIT die Möglichkeit eingeräumt bekommst, bereits erworbene und heruntergeladene Apps wiederholt herunterzuladen, stellt dies eine freiwillige Leistung dar, die jederzeit eingestellt werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die von Dir erworbene Software nicht mehr bei AndroidPIT verfügbar ist


Edit: offiziell gebe ich es an dieser Stelle nun auf, dir Fragen zu beantworten, die sich aus den FAQs, den AGBs und/oder den dir bereits gegebenen Antworten erübrigen.

— geändert am 23.11.2014, 09:57:03

Viele Grüße,
Andy


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