Durch Handel mit Smartphones reich werden ?

  • Antworten:87
  • Geschlossen
Daniel
  • Forum-Beiträge: 15.122

21.09.2014, 21:31:13 via App

US-AM

Was sagt denn die Apple AGB dazu?

Zu was? An- und Verkauf kann nicht durch AGBs verboten werden.

Viele Grüße
Daniel

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 386

21.09.2014, 21:31:50 via App

Wäre ich mir bei Apple nicht so sicher. Zumindest was den Preis betrifft.

— geändert am 21.09.2014, 21:33:52

Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht.

Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.497

21.09.2014, 21:33:34 via App

was hat das denn nun mit der Frage des TO zu tun?

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 386

21.09.2014, 21:35:51 via App

Frauke N.

was hat das denn nun mit der Frage des TO zu tun?

Sehr viel, wenn man den rechtlichen Rahmen in Betracht zieht.

Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht.

Daniel
  • Forum-Beiträge: 15.122

21.09.2014, 21:37:14 via App

Überall wo du ein iPhone kaufst wurde es billiger gekauft wie verkauft. Das ist der Sinn des Handels.

Viele Grüße
Daniel

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 386

21.09.2014, 21:41:55 via App

Wie gesagt ... Apple AGB's ... aber wer kennt die schon :-)

Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht.

Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.497

21.09.2014, 21:50:56 via App

klar, jetzt wo du es so schreibst.........

wer weiss schon worum es geht? 😨

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

21.09.2014, 22:07:30 via Website

US-AM

Wie gesagt ... Apple AGB's ... aber wer kennt die schon :-)

Worauf willst Du hinaus? Niemand kann mir verbieten, meine rechtmäßig erworbenen Gegenstände zu verkaufen. Auch nicht gewinnbringend.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Arian Feddersen
  • Forum-Beiträge: 208

21.09.2014, 22:13:17 via App

Purzelbeiss

Wer sich so einen Appleding kauft hat dazu auch genug Geld. eigentlich so wie bei Ferrari da macht sich auch kein Käufer sorgen um den Benzinpreis

Aha, weil z. B. Das tolle Note 3 ja auch bei Einführung so viel günstiger als das iPhone ist...
Sorry, aber das ist das schwächste aller Argumente.

Grausam, nicht unnatürlich, lass mich sein;
Nur reden will ich Dolche, keine brauchen. -Hamlet-

Gelöschter AccountGelöschter Account

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 386

21.09.2014, 22:14:24 via App

Aries Stenz

US-AM

Wie gesagt ... Apple AGB's ... aber wer kennt die schon :-)

Worauf willst Du hinaus? Niemand kann mir verbieten, meine rechtmäßig erworbenen Gegenstände zu verkaufen. Auch nicht gewinnbringend.

In einem angemessenem preislichem Rahmen ... ja - Stichwort:Wucher.
Auf der Straße auch ohne diesen.

— geändert am 21.09.2014, 22:17:36

Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht.

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

21.09.2014, 23:00:57 via Website

Was hat Wucher mit den Apple-AGB zu tun?
Es gibt keinen Wucher, wenn jemand ohne Not bereit ist, den Betrag zu zahlen oder bei eBay die Bieter den Preis hochtreiben.

— geändert am 21.09.2014, 23:02:04


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 126

22.09.2014, 01:17:02 via App

Spiro

Ist das möglich und muss man da versteuern ? Also wenn man Smartphones billig kauft und teuer weiter verkauft, nicht unbedingt gebrauchte Gdräte, sondern neue Geräte, also verschweißte.
Ein Freund hat sich vor paar Tagen, ein Iphone 6+ 128Gb für 999 € gekauft und dieses für 1800€ bei Ebay verkauft.

800 € bei einem Gerät !

Geht so etwas nur bei Apple, weil die Nachfrage, so groß ist, oder auch bei Android ?

Ich hab hier nur einen vernünftigen Beitrag gelesen, den von @Victor Seaton, der Rest ist gebashe oder Zeugt von Unkenntnis! Auch deine Frage strotzt vor Naivität(tschuldigung, ist aber so). Um hier keine Abwandlung schreiben zu "müssen" , wende dich einfach an die/den Gewerbe/Handelsverein an deinem Ort, Kreishandwerkerschaft oder IHK. IHK's sind Organe des öffentlichen Rechts und können Rechtsverbindlich Auskünfte geben.

Zu deiner zweiten Frage: Ein klares Nein, reine Handyverkäufer im Einzelhandel gibt es nicht !

— geändert am 22.09.2014, 01:35:15

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

22.09.2014, 05:32:09 via Website

NormalAber

Ich hab hier nur einen vernünftigen Beitrag gelesen, den von @Victor Seaton, der Rest ist gebashe oder Zeugt von Unkenntnis!

Damit hast Du auch mich gemeint (oder nicht alles - im Kontext - gelesen). Victor hat Spiro Mut zugesprochen, aber keine konkrete Frage beantwortet. Ich hingegen bin auf jeden einzelnen Punkt eingegangen und habe darauf hingewiesen, dass sein Beispiel kein tragbares Geschäftsmodell sein wird, wenn er nicht im Großhandel einkauft.

Wenn er sich über die von mir genannten Aspekte genauer informiert, wird er schnell wissen, worum es geht:

Buchführungspflicht:
Das Finanzamt wird ihm möglicherweise auf die Füße steigen und im schlimmsten Fall schätzen, wenn er keine saubere Buchführung hat. Möglicherweise muss er einen Buchhaltungsservice beauftragen, welcher bezahlt werden möchte.

Steuerrecht:
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Importsteuern, Lieferung ins Ausland. Da kommt man üm einen Steuerberater nicht herum. Auch der will Geld für seine Arbeit. Und das nicht zu wenig!

Recht:
BGB (insbesondere Gewährleistungspflicht), Handelsrecht, Arbeitsrecht (falls er Angestellte hat, auch geringfügig beschäftigte). Selbst Embargos muss er kennen und beachten, wenn er ins Ausland liefert. Nicht selten werden nämlich unerfahrene Händler ausgenutzt. Ohne einen Rechtsanwalt wird man ganz schnell Probleme bekommen.
Haftungsrecht: vollständige persönliche Haftung bei Personengesellschaften, beschränkte Haftung bei Kapitalgesellschaften.

Gesellschaftsform: siehe Thema Haftung. Bei Kapitalgesellschaften benötigt er aber eine Einlage.
Er braucht Räumlichkeiten für Lager, Büro und Versand, die eventuell gemietet und dann auch bezahlt werden müssen.
Versicherung von Lager, Waren und Mitarbeitern.
Sozialabgaben für Mitarbeiter
Eigene Absicherung (Krankheit, Rente, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit)
Rücklagen bilden
Geschäfts- und Finanzkonzept (spätestens, wenn er von einer Bank etwas vorfinanziert haben möchte)

Hinzu kommt, dass er nicht mehr so einfach einen Dispokredit bei der Bank bekommt, um die Saure-Gurken-Zeit zu überstehen. Dann wollen die eine GuV sehen.

Wie ist es mit Urlaub?
Wenn Bestellungen zwei/drei Wochen liegen bleiben und danach langwierig nachbearbeitet werden müssen, tut das seinem Ruf nicht gut, was letztlich das Geschäft schädigen kann. Abgesehen, dass durch erhöhten Arbeitsanfall (auch durch Rückstau) die Fehlerquote steigen kann, was ebenfalls den Ruf schnell schädigt.

Und selbst das ist alles nur angerissen. Im Detail ergeben sich noch viel mehr Dinge, die es zu bedenken und beachten gibt.

Mut zusprechen in Ehren! Aber es geht um die Existenz! Da sollte man schon sehr nüchtern an die Sache herangehen und nicht ins kalte Wasser springen. Er wäre nicht der erste, der aufgrund der scheinbar hohen Einnahmen plötzlich vor Forderungen steht, die er nicht bezahlen kann, weil er alles ausgegeben hat. Gleiches gilt für Schicksalsschläge.

NormalAber

Um hier keine Abwandlung schreiben zu "müssen" ,

Auch Sorry: Aber Du meinst "Abhandlung"

NormalAber

wende dich einfach an die/den Gewerbe/Handelsverein an deinem Ort, Kreishandwerkerschaft oder IHK.

Es handelt sich im angefragten Geschäft um Handel. Da sind Handwerkerverbände die falsche Anlaufstelle. IHK ist das einzig richtige. Die Gewerbeanmeldung muss in der zuständigen Behörde erfolgen und das ist je nach Bundesland verschieden. Typischerweise erfolgt das bei der Gemeinde.

NormalAber

IHK's sind Organe des öffentlichen Rechts und können Rechtsverbindlich Auskünfte geben.

Vorsicht mit Rechtsverbindlichkeit! Sie können rechtlich beraten.

NormalAber

Zu deiner zweiten Frage: Ein klares Nein, reine Handyverkäufer im Einzelhandel gibt es nicht !

Was ist dann Second Handy? Dass die auch Handyzubehör wie Akkus und Taschen verkaufen, lasse ich außer Acht, denn Zubehör hat jeder Händler.

— geändert am 22.09.2014, 06:27:48


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Camou 893Kurt R.

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

22.09.2014, 06:15:34 via App

NormalAber

Zu deiner zweiten Frage: Ein klares Nein, reine Handyverkäufer im Einzelhandel gibt es nicht !

Selbstverständlich gibt es solche.

Allerdings war das nicht die Frage.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Kurt R.
  • Forum-Beiträge: 39

22.09.2014, 08:04:24 via Website

Moin Aries,
zu deiner Ausführung 100% Zustimmung,
würde nur einen kleinen Punkt etwas deutlicher hervorheben.
Es ist ganz klar, das wenn ich einen Handel aufziehen möchte, im Großhandel
einkaufen muss. Nur muss man mindestens 80% deiner Ausführung erfüllt haben
um überhaupt im Großhandel kaufen zu können/dürfen. Und selbst wenn, kann er da
nicht 1 oder 2 Smartphones kaufen, um mal zu sehen ob es klappt...

Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

22.09.2014, 08:28:21 via Website

NormalAber

Ich hab hier nur einen vernünftigen Beitrag gelesen, den von @Victor Seaton, der Rest ist gebashe oder Zeugt von Unkenntnis!

Ist nicht von mir, von Oskar von Miller, aber passt hier einfach zu perfekt:

Wer eine Menge großer Worte gebraucht, will nicht informieren, sondern imponieren. (Oskar von Miller)

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 126

22.09.2014, 15:23:09 via Website

Aries Stenz

NormalAber

Ich hab hier nur einen vernünftigen Beitrag gelesen, den von @Victor Seaton, der Rest ist gebashe oder Zeugt von Unkenntnis!

Damit hast Du auch mich gemeint

Ja, mit diesem Satz hab ich auch dich gemeint !

Mut zusprechen in Ehren! Aber es geht um die Existenz! Da sollte man schon sehr nüchtern an die Sache herangehen und nicht ins kalte Wasser springen. Er wäre nicht der erste, der aufgrund der scheinbar hohen Einnahmen plötzlich vor Forderungen steht, die er nicht bezahlen kann, weil er alles ausgegeben hat. Gleiches gilt für Schicksalsschläge.

Was soll das ? Hättest wirklich mehr als "Halbwissen" hättest du den "Jungen" auf die Möglichkeit des Kleinstgewerbe/Nebenerwerbsgewerbe hingewiesen!

NormalAber

Um hier keine Abwandlung schreiben zu "müssen" ,

Auch Sorry: Aber Du meinst "Abhandlung"

RICHTIG

NormalAber

wende dich einfach an die/den Gewerbe/Handelsverein an deinem Ort, Kreishandwerkerschaft oder IHK.

Es handelt sich im angefragten Geschäft um Handel. Da sind Handwerkerverbände die falsche Anlaufstelle. IHK ist das einzig richtige. Die Gewerbeanmeldung muss in der zuständigen Behörde erfolgen und das ist je nach Bundesland verschieden. Typischerweise erfolgt das bei der Gemeinde.

Auch die Kreishandwerkerschaften sind Anlaufstationen, da diesen Mentoren vermitteln

NormalAber

IHK's sind Organe des öffentlichen Rechts und können Rechtsverbindlich Auskünfte geben.

Vorsicht mit Rechtsverbindlichkeit! Sie können rechtlich beraten.

IHKs müssen für ihre Beratung geradestehen, somit rechtsverbindlich

NormalAber

Zu deiner zweiten Frage: Ein klares Nein, reine Handyverkäufer im Einzelhandel gibt es nicht !

Was ist dann [Second Handy][2]? Dass die auch Handyzubehör wie Akkus und Taschen verkaufen, lasse ich außer Acht, denn Zubehör hat jeder Händler.
Es gibt keine Händler die ausschliesslich Handys verkaufen, entweder ist das nur ein zusätzliches Produkt, oder es sind "Handy-Vertrags-Verkäufer", die leben nicht vom Handyverkauf sondern von der Provision der verkauften Verträge

[1]: https://www.nextpit.de/forum/619351/durch-handel-mit-smartphones-reich-werden/page/2#2194413
[2]: http://www.second-handy.de/startseite/

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 126

22.09.2014, 15:25:23 via Website

Dani

:

Wer eine Menge großer Worte gebraucht, will nicht informieren, sondern imponieren. (Oskar von Miller)

Das ist das Leben

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

22.09.2014, 18:16:56 via Website

Das wird schon daran scheitern, dass Du nicht ausreichend genügend Geräte bekommst, um nennenswerte große Gewinne zu erzielen.
Und dann kannst Du das nur einmal im Jahr machen...

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

22.09.2014, 18:37:16 via App

NormalAber

Was soll das ? Hättest wirklich mehr als "Halbwissen" hättest du den "Jungen" auf die Möglichkeit des Kleinstgewerbe/Nebenerwerbsgewerbe hingewiesen!

"Reich werden" mit Kleingewerbe.
Dafür Leute anscheißen kannst du gut!


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Camou 893

Stephan
  • Forum-Beiträge: 2.142

22.09.2014, 18:41:36 via App

@TE du solltest lieber Beschäftigungstherapeut werden, wie man sieht beschäftigen kannst du die Leute ja!

— geändert am 22.09.2014, 18:42:15

Google unser im Smartphone,
gereinigt werde dein RAM
dein Update komme
dein Reboot geschehe
wie im Smartphone, so auch auf dem Tablet
Unsere täglich App gib uns heute
und vergib uns unseren Root
wie auch wir vergeben unseren Providern
und führe uns nicht in Versuchung
sondern erlöse uns von Bugs
Denn dein ist der Wipe
und der Kernel
und die Custom Rom
im Download-Mode.
Android

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 126

22.09.2014, 18:45:01 via App

Aries Stenz

NormalAber

Was soll das ? Hättest wirklich mehr als "Halbwissen" hättest du den "Jungen" auf die Möglichkeit des Kleinstgewerbe/Nebenerwerbsgewerbe hingewiesen!

"Reich werden" mit Kleingewerbe.
Dafür Leute anscheißen kannst du gut!

Kannst es nicht ab wenn dir einer widerspricht und auf deine halbweissheiten hinweist ! Aber ob dich das stört oder nicht in deinem Geltungsbedürfniss tangiert mich nicht !

— geändert am 22.09.2014, 18:46:47

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

22.09.2014, 18:47:50 via Website

Hallo,

Bitte bleibt friedlich. Danke

Viele Grüße,
Andy


OnePlus 3 (Resurrection Remix 5.8.2)
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 126

22.09.2014, 19:47:44 via App

immer doch !

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

23.09.2014, 15:25:23 via Website

Aries Stenz

Worauf willst Du hinaus? Niemand kann mir verbieten, meine rechtmäßig erworbenen Gegenstände zu verkaufen. Auch nicht gewinnbringend.

Ist zwar ein wenig Off-Topic, aber natürlich geht das. Bei der Fußball-WM 2014 (galt auch bei der WM in Deutschland) war es untersagt, erworbene Eintrittskarten weiterzuverkaufen, s. http://www.wm2014-infos.de/wm-2014-tickets/
Denn die FIFA untersagt es in den Ticket-AGB, die WM-Tickets zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder in Auktionen einzustellen.

Nachtrag: Z. B. ist auch der Weiterverkauf von E-Books unzulässig, wenn der Rechteinhaber oder Verkäufer das in seinen AGB verbietet. (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-E-Book-Anbieter-duerfen-Weiterverkauf-der-Dateien-untersagen-2304262.html )

— geändert am 23.09.2014, 15:32:03

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

23.09.2014, 15:46:27 via App

Deshalb habe ich "Gegenstände" geschrieben. Auch bei PCs gab es deshalb Diskussionen, weil ein Verkauf zusätzlich Rechte umfasst. Die allgemeine Rechtsprechung sieht jedoch dann den Gegenstand als Gut an und die Software als notwendiges, nicht trennbares Betriebsmittel.

Bei reinen Rechten wie E-Books oder Veranstaltungen kann man die Übertragung ausschließen.


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

23.09.2014, 16:27:44 via App

Wenn wir schon bei Wortklauberei angekommen sind: ein Gegenstand im juristischen Sinne ist ein Gut, über das die natürlichen und juristischen Personen ihre Herrschaftsmacht ausüben können. Die Gegenstände des Rechts sind Sachen, Rechte und sonstige Vermögensbestandteile (z.B. der Kundenstamm eines Unternehmens). Und das Recht, z. B. ein Fußballspiel ansehen zu dürfen, ist ergo ein Gegenstand. Du meinst dann wohl körperliche Gegenstände (Paragraph 90 BGB)

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

23.09.2014, 20:31:30 via Website

Ja, ich habe körperliche Gegenstände gemeint. §90 BGB definiert jedoch den juristischen Begriff "Sache" als "körperlichen Gegenstand". Nicht umgekehrt!

Du hast natürlich Recht, Auch ein Thema ist Gegenstand eines Gesprächs. Oder ein Recht kann Gegenstand einer Verhandlung sein. Dann wird das Wort aber ohne Artikel oder Pronomen verwendet.

Daher ist das Recht ein Fußballspiel zu sehen nicht der Gegenstand sondern Gegenstand des Rechtes.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 281

23.09.2014, 20:33:33 via Website

US-AM

Wie gesagt ... Apple AGB's ... aber wer kennt die schon :-)

Apple verbietet seinen offiziellen Vertragspartnern, die Geräte teurer zu verkaufen, als es Apple vorgibt. Andernfalls drohen Vertragsstrafen und/oder die Kündigung des Reseller-Vertrags.

Das hat allerdings relativ wenig mit dem Vorhaben des TE zu tun, da er garantiert nicht daran interessiert ist, Reseller-Partner von Apple zu werden. Die Bedingungen dafür sind einfach nur übertrieben.
- Eigenkapital im 6-stelligen Bereich.
- Eigenen Bereich im Geschäft, in dem keine Geräte von anderen Herstellern platziert sein dürfen.
- 6-stelligen, permanent lagernden Warenwert von Apple-Produkten.

Wenn ich mich nicht irre, muss sogar eine Kapitalgesellschaft (also zum Beispiel eine GmbH) vorliegen, damit man überhaupt Reseller-Partner von Apple werden kann.

Das ist nur ein kleiner Auszug aus den Bedingungen von Apple.

Woher ich das weiß?
Ich habe mit einigen Personen geredet, die Apple-Produkte offiziell verkaufen, bzw. verkaufen wollten. Stand Winter 2013.

— geändert am 23.09.2014, 20:35:58

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

23.09.2014, 20:45:05 via App

Julian M.

Das hat allerdings relativ wenig mit dem Vorhaben des TE zu tun, da er garantiert nicht daran interessiert ist, Reseller-Partner von Apple zu werden. Die Bedingungen dafür sind einfach nur übertrieben.
- Eigenkapital im 6-stelligen Bereich.
- Eigenen Bereich im Geschäft, in dem keine Geräte von anderen Herstellern platziert sein dürfen.
- 6-stelligen, permanent lagernden Warenwert von Apple-Produkten.

Wenn ich mich nicht irre, muss sogar eine Kapitalgesellschaft (also zum Beispiel eine GmbH) vorliegen, damit man überhaupt Reseller-Partner von Apple werden kann.

Warum sollte das "übertrieben" sein?

Die sehen halt zu, dass ihre Premium Produkte nicht von jedem Heini aus einem Kellerloch heraus verkauft werden.

Völlig richtig.

Und womit will denn der TE "reich" werden, wenn ein Wareneinsatz im sechsstelligen schon zu viel ist?
Wer verkaufen will, braucht Ware.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 23.09.2014, 20:45:27

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.497

23.09.2014, 20:52:09 via App

Der TO hat das auch erkannt und deshalb auf Schnitzel mit Pommes umgestellt.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Camou 893

©h®is
  • Forum-Beiträge: 24.262

23.09.2014, 21:43:33 via App

Frauke N.

Der TO hat das auch erkannt und deshalb auf Schnitzel mit Pommes umgestellt.

Hahahaha

StayDirty ツ


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.150

23.09.2014, 22:24:10 via Website

Frank K.

Aries Stenz

Worauf willst Du hinaus? Niemand kann mir verbieten, meine rechtmäßig erworbenen Gegenstände zu verkaufen. Auch nicht gewinnbringend.

Ist zwar ein wenig Off-Topic, aber natürlich geht das. Bei der Fußball-WM 2014 (galt auch bei der WM in Deutschland) war es untersagt, erworbene Eintrittskarten weiterzuverkaufen, s. http://www.wm2014-infos.de/wm-2014-tickets/
Denn die FIFA untersagt es in den Ticket-AGB, die WM-Tickets zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder in Auktionen einzustellen.

Nachtrag: Z. B. ist auch der Weiterverkauf von E-Books unzulässig, wenn der Rechteinhaber oder Verkäufer das in seinen AGB verbietet. (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-E-Book-Anbieter-duerfen-Weiterverkauf-der-Dateien-untersagen-2304262.html )

Wobei selbst bei Bundesligatickets nicht geklärt ist ob das überhaupt zulässig ist. Da spielen aber andere Ansprüche hinein (z.B. Namenszuordnung der Tickets)
Auch bei den eBooks ist die Lage leider reichlich dünn, das war ja nur eine Klage der Verbraucherschützer. Aber selbst Software darf ich weiterverkaufen, bei Büchern liegts wohl nur (noch) an der Lobby.

Wir sind halt in DE hier im #Neuland -.-"

Viele Grüße!

Camou 893

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

24.09.2014, 05:13:55 via App

Marcus Müller

Bevor du solche Fragen stellst solltest du lieber nochmal in die Grundschule zurück gehen und interpunktion lernen. :D

Ups! Erkennst Du Deine drei Fehler in einem Satz? Tipp: Einer betrifft deinen Kritikpunkt.

— geändert am 24.09.2014, 05:59:53


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Camou 893

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2014, 05:46:04 via App

Aries Stenz

Ups! Erkennst Du Deine drei Fehler in einem Satz?

Es sind vier Fehler. 😂

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 24.09.2014, 05:46:22

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

24.09.2014, 06:09:52 via App

Echt? Ist früh.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 281

24.09.2014, 07:05:14 via Website

Carsten M.

Und womit will denn der TE "reich" werden, wenn ein Wareneinsatz im sechsstelligen schon zu viel ist?
Wer verkaufen will, braucht Ware.

Herzliche Grüße

Carsten

Und wer Ware braucht, benötigt das entsprechende Kleingeld.
Dafür benötigt man wiederum ein sehr gut ausgearbeitetes Konzept, um bei einer Bank einen entsprechenden Kredit gewährt zu bekommen.

Und ich glaube kaum, dass der TE entsprechend viel Aufwand betreiben möchte, sondern "reich werden" eher mit "schnell ein bisschen Geld machen" verwechselt hat.

Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um Verzeihung :x

Maestre C.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 4.323

24.09.2014, 19:47:03 via Website

Das werden wir wohl nie erfahren, denn an dieser Stelle schliesse ich hier.
Gruß Maestre

FrkGelöschter AccountGelöschter Account