Samsung Galaxy Note 3 — Frage zur gesetzlichen Gewährleistung

  • Antworten:5
Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

31.08.2014, 20:40:32 via App

Ich hab mal eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung. Die geht ja grundsätzlich 24 Monate, richtig?
So, jetzt wird es leicht kompliziert:-P. Ich hab mein Note 3 gebraucht, von privat, gekauft. Der Verkäufer hatte es auch gebraucht gekauft von einem Handyshop, am 06.02.14. Der Shop weist auf der Rechnung darauf hin, dass er 12 Monate Garantie gewährt. Diese Spanne ist ja 02/15 abgelaufen.
Das Produktionsdatum (hab ich bei Samsung tel. anhand der Seriennummer erfragt) meines Note 3 ist der 01.09.2013.
Da ich die original Rechnung (des 1.Verkaufs meines Note 3) ja nicht habe und den 1. Verkäufer gar nicht kenne: wie könnte ich nach 02/15 denn eine mögliche Gewährleistung geltend machen? Oder kann ich das vergessen?
Ich habe nämlich noch Knox 0x0 und würde gerne ne CR flashen.
Hersteller-Garantie würde mit Knox 0x1 ja zum Glücksspiel, fürchte ich.....
Ich möchte das Note behalten (läuft so hammer genial:-)) aber habe Bedenken wegen Gewährleistung und Knox und so..... Würde aber auf's Flashen auch nur ungern verzichten.
Es geht ja immerhin um eine Zeitspanne von 7 Monaten...
Danke im Voraus für mögliche Antworten.
Gruß Michael

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

31.08.2014, 20:48:09 via App

Du kannst gar keine Gewährleistung geltend machen, weil Du nicht der Käufer bist.

Gewährleistung gilt in der Geschäftsbeziehung zwischen Händler und Kunde.

Was der Shop für eine Garantie ausspricht und was diese beinhaltet, kann ich Dir nicht sagen. Da kann der Shop alles mögliche reinschreiben. Einfach die Garantiebedingungen lesen.

Als drittes gibt es dann auch noch die etwaige Garantie des Herstellers. Da kann auch alles mögliche drin stehen. Lesen!

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 31.08.2014, 20:48:50

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

31.08.2014, 20:57:52 via Website

Danke erstmal.
Hersteller Garantie würde ich schon mal prophylaktisch abhaken, wenn ich flashe.
Der Shop, hab ich ja geschrieben, gewährt 12 Monate Garantie.
Du sprichst von "Kunde". Der bin aber doch jetzt ich, nachdem ich das Note 3 erworben habe....
Damit müsste der Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung ja auf mich übergehen, oder nicht?
Nur: wie könnt ich die ab Februar 2015 geltend machen??
Gruß

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

31.08.2014, 21:06:53 via App

Nein, du bist kein Geschäftspartner zum ersten Verkäufer (den Händler).

Je nachdem unter welchen Bedingungen du das Gerät erworben hast, könntest du einen 24-monatigen Gewährleistungsanspruch an deinen Verkäufer haben. Das Gesetz spricht nämlich von Käufer und Verkäufer und nicht von Händler und Kunden. Deshalb auch die Klauseln auf eBay usw.

— geändert am 31.08.2014, 21:07:29


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

31.08.2014, 21:07:26 via App

Wie gesagt, was der Shop in seine Garantie schreibt, bleibt ihm überlassen. Er kann da rein schreiben und ausschließen, was er will. Da steht dann auch drin, ob dir Garantie übertragbar ist.

Die Gewährleistung ist ein anderes Thema. Ob sie übertragbar ist oder nicht, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ist aber im vorliegenden Fall egal, weil die 6 Monate eh um sind, in denen Dir die Gewährleistung irgendetwas bringen würde. Nach diesen 6 Monaten musst Du ja dem Händler beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs ein Sachmangel vorlag. Kannst Du in der Regel aber nicht.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

31.08.2014, 21:21:00 via Website

Ok, danke Euch:-) Das ist ja blöd. Dann habe ich nur die Hersteller-Garantie im Falle eines Falles. Ziemlich blöd im Hinblick auf's Flashen. Dann muss ich mal nachdenken.
Gruß Michael

Antworten