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31.08.2014, 20:40:32 via App
31.08.2014 20:40:32 via App
Ich hab mal eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung. Die geht ja grundsätzlich 24 Monate, richtig?
So, jetzt wird es leicht kompliziert. Ich hab mein Note 3 gebraucht, von privat, gekauft. Der Verkäufer hatte es auch gebraucht gekauft von einem Handyshop, am 06.02.14. Der Shop weist auf der Rechnung darauf hin, dass er 12 Monate Garantie gewährt. Diese Spanne ist ja 02/15 abgelaufen.
Das Produktionsdatum (hab ich bei Samsung tel. anhand der Seriennummer erfragt) meines Note 3 ist der 01.09.2013.
Da ich die original Rechnung (des 1.Verkaufs meines Note 3) ja nicht habe und den 1. Verkäufer gar nicht kenne: wie könnte ich nach 02/15 denn eine mögliche Gewährleistung geltend machen? Oder kann ich das vergessen?
Ich habe nämlich noch Knox 0x0 und würde gerne ne CR flashen.
Hersteller-Garantie würde mit Knox 0x1 ja zum Glücksspiel, fürchte ich.....
Ich möchte das Note behalten (läuft so hammer genial) aber habe Bedenken wegen Gewährleistung und Knox und so..... Würde aber auf's Flashen auch nur ungern verzichten.
Es geht ja immerhin um eine Zeitspanne von 7 Monaten...
Danke im Voraus für mögliche Antworten.
Gruß Michael
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