Nexus-Android
Vergiss es. Bei Root und Custom Roms steigt der Counter. Gewährleistung hast du, aber Garantie ist weg.
Da irrst du dich. Kein Händler gibt freiwillig eine Gewährleistung für ein gerootetes Gerät. Die Hersteller dagegen haben Möglichkeiten zu überprüfen ob durch das Rooten ein Softwarefehler aufgetreten ist. Ist kein Schaden durch Rooten entstanden, wird auch meist bei gerooteten Geräten die Garantie gewährt. Und dann gibts noch das hier:
Garantie + Gewährleistung sind 2 verschiedene Dinge. Die Garantie wird vom Hersteller freiwillig vergeben. Die Gewährleistung wird vom Händler veregeben und die wird bei gerooteten Geräten meist verweigert, obwohl er Reparieren muss. Ist ein Softwareschaden aufgetreten, muss sogar nachgewiesen werden, das dieser durch das Rooten entstanden ist. Siehe hier: https://netzpolitik.org/2013/47369/ Kein Händler hat besonderes Verlangen danach vom Bundesverband Verbraucherschutz eine Klageandrohung wegen vorsätzlichem Verstosses gegen eine EU Richtlinie zu bekommen.
Hier ein kleiner Auszug: - Es gelten keine Gewährleistungsansprüche mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Daher gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, nachdem der Kunde das Telefon erstanden hat, muss der Händler nachweisen, dass dieser Mangel nicht bereits vor dem Kauf bestand. Führt der Händler den Schaden auf das Rooting zurück, muss er auch diese Behauptung beweisen. In den darauf folgenden 18 Monaten ist die Beweislast umgekehrt. -
Auch wenn ein gesonderter Vertrag auf Gewährleistungsverlängerung vorliegt, muss sich an die EU-Richtlinie gehalten werden. Das ist EU-Gesetz, ein Händler kann nicht einfach eigene Vertragsregeln aufstellen ohne sich an die EU Vorgabe zu halten. In der Richtlinie steht, das dies für ALLE Gewährleistungsansprüche gilt. Die Garantie kann und darf ein Händler nicht ohne schriftliche Zustimmung des Geräteherstellers verlängern da diese ausschliesslich freiwillig vom Hersteller geleistet wird und ein Händler keinerlei Einfluß darauf hat. Es darf nur die Gewährleistung kostenpflichtig verlängert werden. Bietet ein Händler eine Garatieverlängerung an, macht er sich sogar strafbar solange nicht die schriftliche Erlaubnis des Herstellers vorliegt. Diese muss sogar auf Verlangen vorgezeigt werden.
Auf der von mir verlinkten Seite sind noch weiterführende Links zum Verbraucherschutz und zu der EU Richtlinie, wo alles genau erklärt wird.
Gruß, Werner
— geändert am 26.07.2014, 13:57:18
Gruß, Werner
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