Sony Xperia T - USB Anschluss defekt - keine Garantie wg. Root?

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Georg Wildemann
  • Forum-Beiträge: 6

15.07.2014, 10:11:44 via Website

Hallo zusammen,

wenige Monate nach Kauf fing bei meinem Xperia T der USB Anschluss an, instabil zu werden, d.h. Wackelkontakt bei der Datenübertragung und Probleme mit dem Aufladen des Akkus, kurz darauf fiel der USB Anschluss komplett auf, d.h. kein Aufladen und keine Datenübertragung mehr möglich. Habe es an Amazon zurückgeschickt. Gerät kam zurück mit der Meldung: Reparatur verweigert wegen Veränderung der Software. Danach lief es ein Weile wieder - ich nehme an die Kollegen haben es notdürftig repariert, da sie ja irgendwie über USB ran mussten - war aber nach wenigen Wochen wieder kaputt.

Dummerweiser (bitte keine Kommentare dazu, ich weiß es selber) habe in der Zwischenzeit den Bootloader unlocked und gerootet. Der Fehler trat aber definitiv schon vorher auf.

Sony Xperia Support (d.h. die Mitarbeiter der Becker & Partner GmbH in Aachen) behauptet, die Garantie sei durch das Entsperren des BL erloschen. In den Garantiebedinungen sowie in einer offiziellen Stellungnahme von Sony Corp aus 2012 heißt es, die Garantie kann durch das Entsperren erlöschen, nämlich wenn der Fehler durch die Veränderung der Software ausgelöst wird (Überhitzung von Prozessor etc).

Nun nach der Vorrede meine Fragen:

  1. Kann durch das entsperren / rooten der USB nachhaltig beschädigt werden? Ich kann mir nicht vorstellen wie, insbesondere da der Wackelkontakt schon vorher.
  2. Wer ist hier in der Nachweispflicht? Muss ich Sony irgendwie beweisen, dass die Änderung den USB Anschluss nicht beschädigt hat, oder muss Sony mir nachweisen, dass der Schaden durch die Änderung hervorgerufen wurde?

Danke für jede Hilfe.

Georg

— geändert am 04.04.2019, 23:46:24 durch Moderator

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

15.07.2014, 10:53:49 via App

Berufe Dich auf die gesetzliche Gewährleistung und sage, nach so kurzer Nutzungsdauer sei das eindeutig ein versteckter Mangel, die nichts mit Softwareveränderungen zu tun hat.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Klaus T.
  • Forum-Beiträge: 8.183

15.07.2014, 11:22:29 via Website

Gewährleistung....Sony? (laughing)

An sowas dachte ich auch mal, als das "Z" von meinem Sohn mal einen vermeindlichen Mangel hatte. Nach den Diskussionen mit "denen", die nix gebracht haben, habe ich für mich beschlossen, nie mehr ein Sony zu kaufen!

Trotzdem...Viel Glück!

if all else fails, read the instructions.

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Georg Wildemann
  • Forum-Beiträge: 6

15.07.2014, 12:08:45 via Website

Hallo,
danke für den Hinweis (und die guten Wünsche)...

Leider bin ich mit der ersten Reklamation aus den sechs Monaten gesetzlicher Gewährleistung schon raus.

Nochmals die Frage: kennt jemand einen Fall oder einen technischen Grund dafür, dass der USB-Anschluss durch das Entsperren/Rooten beschädigt werden kann? Ich bin immer noch der Meinung, dass das im Gegensatz zu Akku / Prozessor gar nicht möglich ist. Falls dies jemand bestätigen kann, würde ich den Garantieanspruch durchfechten wollen. Falls jemand Fälle kennt, muss ich mir das wegen Risiko noch mal überlegen. (thinking)

Danke und Gruß
Georg

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Linus Krause
  • Forum-Beiträge: 61

15.07.2014, 20:02:24 via Website

Ich denke die werden versuchen immer eine Möglichkeit zu finden den Schaden auf das unlocken des BL zu schieben..
ich würde mir keine großen Hoffnungen machen und ausschau nach einem neuen Handy halten..

Wünsche dir viel Glück ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

15.07.2014, 22:12:01 via App

Natürlich versuchen die es erst. Weil sie wissen, dass nur wenige hartnäckig sind und noch weniger es wirklich durchziehen. Denn dazu braucht man Nerven. Zuerst sollen sie alles schriftlich begründen. Dann sollen sie erklären, welcher Zusammenhang zwischen Rooten und dem USB-Port besteht. Wenn sie das Wort Garantie verwenden, berufe du dich auf die gesetzliche Gewährleistung. Dass die ersten sechs Monate vorbei sind, ist wurscht. Du sagst, dass allein die Tatsache, dass der Port keine zwei Jahre hält, einen versteckten Mangel beweist.

Ganz wichtig: Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer, also ich vermute Amazon. Nicht Sony. Denn nur der Verkäufer ist in der Gewährleistungspflicht.

— geändert am 15.07.2014, 23:27:08


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Georg Wildemann

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 55

15.07.2014, 23:04:54 via Website

Georg Wildemann

Leider bin ich mit der ersten Reklamation aus den sechs Monaten gesetzlicher Gewährleistung schon raus.

Nicht verwechseln:

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre und muß dir vom Händler (unabhängig von einer Garantie) für Mängel gewährt werden, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Dein Wackelkontakt kann in diesem Sinne ein "verdeckter Mangel" sein, der sich erst später gezeigt hat.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (oder des Händlers) und hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.

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Georg Wildemann
  • Forum-Beiträge: 6

21.07.2014, 14:37:22 via Website

Hallo Stefan,

da hast Du natürlich recht, das war ungenau von mir. Mit den 6 Monaten bezog ich mich auf die Beweislastumkehr nach 476 BGB:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

d.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss ich überhaupt nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bestand, sondern Sony müsste mir nachweisen, dass dem nicht so war. Danach allerdings bin ich in der Beweislast. Und Sony behauptet jetzt eben, der Fehler habe schon bestanden bzw. wurde von mir verursacht.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

21.07.2014, 14:58:52 via App

Georg Wildemann

Und Sony behauptet jetzt eben, der Fehler habe schon bestanden bzw. wurde von mir verursacht.

Ich lese immer "Sony". Sind die denn Hersteller und Verkäufer?

Selbst wenn der USB-Port während des Rootens aufgegeben haben sollte, so handelt es sich dennoch um einen Defekt, der durch sachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Es ist doch egal, ob Du den USB-Port zum Laden, zum Datenaustausch mit dem PC oder zum Rooten verwendest. Die Anwendung des Ports ist immer identisch. Es darf schlicht erwartet werden, dass der Port mehrere tausend Connects hält und ausreichend gegen Verkannten geschützt ist. Das schaffen andere Hersteller sogar bei billigeren Geräten.

Wie ein mechanischer Defekt durch eine Änderung der Software eintreten soll, sollen die schriftlich erklãren.

— geändert am 21.07.2014, 15:01:07


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Georg Wildemann

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Georg Wildemann
  • Forum-Beiträge: 6

21.07.2014, 15:13:14 via Website

Sony ist der Hersteller, Amazon der Verkäufer und Vertragspartner. Amazon weigerte sich als erstes (mit Hinweise auf die Garantiebedinungen des Herstellers), hier Ersatz zu leisten, und haben mich an das Sony-Service-Team vermittelt.

Ich habe eine schriftliche Erklärung angefordert - die wurde allerdings bisher nicht erbracht. Es lautete sinngemäß: Durch das Entsperren des Bootloaders können alle möglichen Fehler auftreten, daher lehnen wir die Reparatur ab.

Ich vermute sie wollen es aussitzen. Bin mit einem RA in Kontakt, sollte es zur Klage kommen, würde es tatsächlich offiziell gegen Amazon gehen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

21.07.2014, 15:45:08 via App

Georg Wildemann

Sony ist der Hersteller, Amazon der Verkäufer und Vertragspartner. Amazon weigerte sich als erstes (mit Hinweise auf die Garantiebedinungen des Herstellers), hier Ersatz zu leisten, und haben mich an das Sony-Service-Team vermittelt.

Das ist doch schon der erste Trick. Die Gewährungleistung darf nicht eingeschränkt werden und dann ignoriert man sie und redet nur von Garantie.

Indem dann der Hersteller mit seinen einseitigen Bedingungen ins Spiel kommt, wird versucht, den Kunden nach Buchbinder-Wanniger-Manier zu zermürben.

Georg Wildemann

Ich habe eine schriftliche Erklärung angefordert - die wurde allerdings bisher nicht erbracht. Es lautete sinngemäß: Durch das Entsperren des Bootloaders können alle möglichen Fehler auftreten, daher lehnen wir die Reparatur ab.

Dranbleiben! Nachhaken! Widersprechen, dass Du ganz konkret um den Zusammenhang fragst und eine derart pauschale Aussage keine Begründung ist.

Georg Wildemann

Ich vermute sie wollen es aussitzen. Bin mit einem RA in Kontakt, sollte es zur Klage kommen, würde es tatsächlich offiziell gegen Amazon gehen.

Traurig, aber leider immer mehr erforderlich. Jedoch wurde von einem meiner Arbeitgeber mir gegenüber schon zugegeben, dass der Kunde Recht habe, aber "Klagen tun die wenigsten. Einen Anwalt muss er auch erst finden, der das übernimmt. Und wenn doch, dann bekommt er seinen Ersatz aber wir haben es bei tausenden anderen eingespart."

— geändert am 21.07.2014, 15:45:28


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Georg Wildemann
  • Forum-Beiträge: 6

21.07.2014, 16:05:42 via Website

Danke für die aufmunternden Worte, kann ich gebrauchen. Buchbinder Wanniger muss ich mir mal wieder anhören, ist schon Jahre her.... Ähnlich wie Franz Kafkas "Das Schloss"

Man fühlt sich wie in einem Teufelskreis der Idiotie.

:'(

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Georg Wildemann
  • Forum-Beiträge: 6

22.08.2014, 07:44:18 via Website

Nachtrag:
Schreibe diese Zeilen mit einem neuen Smartphone, welches (für mich) kostenfrei geliefert wurde. Habe mehrfach mit Amazon, dem Reparaturcenter und dem Sony Vertriebsteam telefoniert und geschrieben. Vorschlag war, das alte Gerät im Rep.Center untersuchen zu lassen, um zu sehen, ob der Fehler durchs Rooten entstehen könnte oder nicht. Aussage war, Fehler ist nicht durch Rooten verursacht, Garantie greift. Wer genau die Entscheidung getroffen hat, weiß ich noch nicht mal... Amazon und ws-support waren sehr lösungs- und kundenorientiert im Prozess, Sony Vertrieb überhaupt nicht.
Dank an Euch alle für die Unterstützung.

Markus

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Markus
  • Forum-Beiträge: 1

26.08.2017, 15:37:16 via Website

Hallo, Danke für die Rückmeldung. Musstest du einen Anwalt bei der Kommunikation einschalten oder ging es ohne? Kannst du eventuell dein Schreiben als Vorlage posten? Ich habe aktuell das selbe Problem mit Saturn. Danke im Voraus.

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