XPERIA Z: Kaufen oder Nicht?

  • Antworten:8
Hainz Keschup
  • Forum-Beiträge: 6

17.04.2014, 08:49:38 via Website

Hallo ich denke gerade darüber nach mir ein Xperia-Z zu kaufen, kann mich aber nicht so recht entscheiden ob ich dies tun sollte aus folgenden Gründen(ausschließlich aus diesen Gründen)

Die Box von besagtem Gerät hat ein per Edding durchgestriechenes "Not for Sale" auf der Box stehen, am Gerät selbst ist hingegen nix von "not for sale" zu lesen zufall? Die IMEI stimmt sowohl mit der Rechnung von OTTO sowie mit der auf der Box und auf dem Gerät selbst überein, im Gerät selbst hab ich sie mir noch nicht anzeigen lassen, vermute aber mal das es das selbe sein wird.

Gerät wurde auf Raten bei OTTO gekauft und soll nun wegen nicht gefallen und neuem Smartphone verkauft werden, sollte ich mir als Käufer eines noch nicht völlig abbezahlten Gerätes sorgen machen müssen? Oder ist das nicht mein Problem, wenn Person XY sich dazu entschließt die Raten nicht weiterzuzahlen?

Bin normalerweise nicht der Typ der Hektik verbreitet, aber es eilt gewissermaßen :)

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Lars B.
  • Forum-Beiträge: 2.159

17.04.2014, 10:02:29 via Website

Guten Morgen,

also erst mal: IMEI noch im Gerät anzeigen lassen wenn´s geht. Wenn aber Rechnung und Box schon stimmen wird das schon passen. Das "Not for Sale" wundert mich allerdings, normalerweise steht so etwas auf Mustern oder Testgeräte-Verpackungen.

Zu der Finanzierung: Dir kann das vollkommen egal sein, es ist kein Vertragshandy, das bedeutet: Sobald der Käufer eine Finanzierung abschließt (erfolgreich) erhält Otto das Geld von der Finanzierungsbank, bei der Bank zahlt der Kunde dann den kleinen Kredit zurück - aber das Gerät an sich ist bezahlt. Du brauchst keine Panik zu haben, wenn er nicht mehr die Raten zahlen würde hätte er das Problem nicht du. Der Kaufvertrag zwischen euch beiden ist nämlich ein neuer Kaufvertrag unter euch. Sollte das Gerät aber per Ratenkauf gekauft sein, ist es was anderes - hier gibt es die schöne Klausel: "das Gerät bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum" - sollte das bei dem Käufer zu treffen, dürfte er das Gerät streng genommen nicht verkaufen, weil er "nur" der Besitzer wäre und nicht der Eigentümer. Allerdings weiß ich nicht wie es hier in einem Streitfall aussehen würde (mir ist keiner bekannt) da es heutzutage gängige Praxis ist, dass Smartphones verkauft werden, obwohl der dazugehörige Vertrag noch läuft. - Aber wie gesagt streng genommen ist das nicht richtig. Ich gehe aber mal ganz stark davon aus, dass dir dennoch nichts passieren würde, da ja der Otto Kunde sich mit dem Problem befassen müsste, außer er will dir was anhängen :D

Also: Prüfen ob Finanziert oder per Ratenzahlung. IMEI nochmal checken. Restgarantie anfragen? Und wenn du auf der ganz ganz sicheren Seite sein willst, könntest du sogar bei Otto nachfragen.

Grüße Lars

Schenkt Ihnen nichts, aber nehmt Ihnen alles!

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

17.04.2014, 10:58:07 via Website

Hallo Hainz,

Herzlich willkommen bei uns im Forum :)

Ich habe deinen Thread mal eben in unsere Kaufberatung verschoben, da passt er etwas besser... ;)

Viele Grüße,
Andy


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Hainz Keschup
  • Forum-Beiträge: 6

17.04.2014, 11:19:13 via Website

Hallo es handelt sich um ein Gerät das per Ratenzahlung bei OTTO abgestottert wird. Habe auch bei OTTO angefragt, zum(ab-)Kauf selbst haben sie nix gesagt aber sie meinten die Gewährleistung würde nur für den original-Käufer gelten, hab ich jetzt wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht, oder erzählt mir OTTO Unsinn?

Das Gerät ist keine zwei Monate alt. Habe mir die Rechnung nicht ganz durchgelesen, aber der Entbetrag soll wohl bei 460€ liegen, also wohl nicht über einen allzulangen Zeitraum. Der Preis lag wohl bei 399€. Gekauft wurde es irgendwann Ende Februar, Retourschein ist auf der Rechnung auch mit bei.

So denke das war jetzt der letzte EDIT :)

— geändert am 17.04.2014, 11:24:37

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Lars B.
  • Forum-Beiträge: 2.159

17.04.2014, 11:30:42 via Website

Gewährleistung ist Gesetzlich verpflichtend - Garantie ist eine Freiwillige Angabe. Ich denke du könntest also das Gerät auch direkt bei Sony reklamieren, falls es Probleme geben sollte. Aber die Garantie dürfte dir Otto verweigern - ja.

Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass der Verkäufer den Ratenvertrag an dich überträgt, ist aber etwas komplizierter und ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer eher eine Gesamtsumme von dir haben möchte - wo wir beim Thema sind: Wie viel soll es dich denn kosten?

Schenkt Ihnen nichts, aber nehmt Ihnen alles!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

17.04.2014, 12:13:58 via App

Lars B.

Gewährleistung ist Gesetzlich verpflichtend - Garantie ist eine Freiwillige Angabe. Ich denke du könntest also das Gerät auch direkt bei Sony reklamieren, falls es Probleme geben sollte. Aber die Garantie dürfte dir Otto verweigern - ja.

Garantie gibt Otto generell gar keine.

Garantie wird meist - wenn überhaupt - nur vom Hersteller gegeben.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Hainz Keschup
  • Forum-Beiträge: 6

17.04.2014, 13:34:58 via Website

Es soll mich genau 200€ kosten :)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 453

17.04.2014, 13:40:40 via App

ich geb dir einen tipp.. bezahl lieber ein bisschen mehr und dann bist du auf der sicheren seite. 200€ ist zu viel dafür das du nachher stress hast oder so

Auch ein LG L7 kann flüssig laufen wenn man weiß wie :)

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Hainz Keschup
  • Forum-Beiträge: 6

17.04.2014, 16:58:11 via Website

Und weiter geht der Wahnsinn...

Rückmeldung von Seitens OTTO:

Zitat:

1: Guten Tag, sehr geehrte Frau **, danke, dass Sie sich mit Ihrer Frage gemeldet haben. Gerne helfe ich hierzu weiter. Die Garantie des erworbenen Artikels geht nicht auf Sie über. Es bleibt weiterhin der OTTO-Kunde, also derjenige, von dem Sie die Ware erworben haben, unser Vertragspartner. Oftmals ist es auch so, dass derjenige, von dem Sie gekauft haben, Gewährleistungsansprüche ausschließt, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Er kann auch beim Weiterverkauf jegliche Garantieansprüche ablehnen. Bitte klären Sie das mit Ihrem Verkäufer ab.

Haben Sie weitere Fragen oder Wünsche? Meine Kollegen und ich sind gerne für Sie da. Ich freue mich, wenn ich weiterhelfen konnte und wünsche ein frohes Osterfest. Freundlich grüßt Sie

und...

2:

"Guten Tag, liebe Frau *, Sie möchten es genauer wissen? Schön, dass Sie noch einmal nachfragen. Den Ratenvertrag hat der Käufer mit OTTO abgeschlossen. Sollte der Käufer seinen Ratenverpflichtungen nicht nachkommen, wird dieser von uns angemahnt unabhängig, ob er noch im Besitz des Gerätes ist oder nicht.. Kaufen Sie das Smartphone von jemandem privat- gehen Sie nicht mit uns, sondern mit dem Verkäufer einen Vertrag ein. Die Vertragsbedingungen handeln Sie direkt mit dem Verkäufer aus. Sind alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet? Falls Sie noch etwas bewegt, zögern Sie nicht, ich bin gern für Sie da. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und wünsche Ihnen sonnige Feiertage. Freundlich grüßt Sie xxxx"

Also doch unproblematisch? Hab bis 18Uhr Zeit mich zu entscheiden, was meint ihr :)

Es eilt, dieser Stress mal wieder... xD

— geändert am 17.04.2014, 16:59:30

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