Du hast nicht richtig gelesen.
Garantie = Herstellerbedingungen
Garantie = gesetzlich geregelte Bedingungen
Garantie daher nur auf Geräte wie vom Hersteller vorgesehen.
Gewährleistung nur auf Mängel, die bereits beim Kauf bestanden aber nicht offensichtlich waren.
Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Sagst Du also, der Mangel bestand bereits beim Kauf, musst du es beweisen. Weil Dir das aber in der Regel schwer fällt, gibt es bei der Gewährleistung in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr. Also abweichend vom Normalen muss in dieser Zeit der Verkäufer beweisen, dass das Gerät beim Kauf fehlerfrei war.
Bei der Garantie habe ich noch nie eine solche Regelung gelesen.
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
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