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21.01.2014, 13:15:58 via Website
21.01.2014 13:15:58 via Website
sind folgende Fragen aufgekommen:
Die deutsche Kleinunternehmerregelung scheint steuerrechtlich gesehen unvereinbar mit der App-Verkaufsregelung bei Google Play zu sein:
Man wird gezwungen, eine MwSt. Angabe fuer sein Land bzw. seine Steuer-Zone (EU) zu machen, also 19% oder 20%.
Es ist nicht moeglich, einfach 0% einzutragen. Obwohl 0% genau zutreffen wuerde, da man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter den derzeit 17.500 Eur /Jahr Umsatz bleiben wird.
Wenn man von der deutschen Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, duerfen die Preise nicht mit Mwst. ausgewiesen werden.
Problem Nr. 1 : Google weist den App-Preis als Endpreis incl. MwSt aus.
Problem Nr. 2 : Wenn ein Gewerbetreibender ohne Kleinunternehmerregelung eine App kauft (z.B. eine App, die er beruflich zur Berechnung von XY benoetigt),
bei welcher die MwSt. ausgewiesen ist, darf er diese MwSt. bei seiner Ust-Erklaerung wieder absetzen.
Gleichzeitg bekommt man als Entwickler die MwSt. von Google zurueck, wenn man eine Ust-Id angibt (die man auch als Kleinunternehmer haben kann).
Waehrend Problem (1) nur ein formales ist, wuerde hier also tatsaechlich das Finanzamt "betrogen" werden, nicht durch den Entwickler oder durch den gewerblichen Kaeufer, aber durch das Verfahren an sich.
Haftbar dafuer waere aber vermutlich der Entwickler.
Meinungen hierzu ?
Fritz
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