Samsung Galaxy S2 — Garantie ???

  • Antworten:29
Jörg M.
  • Forum-Beiträge: 9

20.02.2012, 15:22:10 via Website

Hallo aus Waldeck
Meine Frau hat sgs2 zu Weihnachten von Ebay geschenkt.
Ich hab da noch eine Frage,da ich nur einen Lieferschein von 10.2011 habe.
Wie kann ich rausfinden ob ich auf dem Gerät noch Garantie habe.Oder wer kann es mir sagen?
Danke schonmal
Mfg Jörg Müller

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

20.02.2012, 15:43:16 via Website

Hi,

Wie kann ich rausfinden ob ich auf dem Gerät noch Garantie habe.Oder wer kann es mir sagen?
Samsung.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Niklas
  • Forum-Beiträge: 2.093

20.02.2012, 16:15:26 via App

Ja ich denke anhand der IMEI-Nummer ist es möglich für den Hersteller fest zu stellen wie lange du noch Garantie hast! Einfach mal an den Support eine Mail schreiben und die entsprechende IMEI angeben!

Mfg

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 546

20.02.2012, 19:08:38 via App

Ist der Lieferschein aus Deutschland? Dann solltest du immer 2 Jahre Garantie haben.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

20.02.2012, 19:33:16 via Website

meiner einer
Ist der Lieferschein aus Deutschland? Dann solltest du immer 2 Jahre Garantie haben.
Ein Lieferschein ist kein rechtsgültiges Dokument zur Belegung von Garantieansprüchen, egal ob aus Deutschland oder von woanders.

— geändert am 20.02.2012, 19:33:43

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

20.02.2012, 22:04:23 via App

Das stimmt nur fast...
1. Du hast i. d. Regel nur sechs Monate Garantie, dann laufen noch die restlichen 18 Monate Gewährleistung.
2. Reicht statt eines Bons/einer Rechnung ein Zeuge des Kaufs.

Zu guter Letzt ist zu klären, ob es ein Weiterverkauf im Sinne des BGB war oder nach HGB verkauft wurde.
Mit Rechnung wäre es also um einiges einfacher.

— geändert am 22.02.2012, 20:25:29

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

20.02.2012, 22:10:21 via Website

Garantie zum Nachlesen

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

Antworten
Jörg M.
  • Forum-Beiträge: 9

21.02.2012, 12:51:57 via Website

Hallo aus Waldeck
Ja der Lieferschein kommt so wie ich es sehe aus Kerpen.
Mfg Jörg

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

21.02.2012, 13:02:42 via Website

Fabian,

Das stimmt nur fast...
1. Du hast nur sechs Monate Garantie, dann weitere 18 Monate Gewährleistung. (Beweisumkehr, bitte googlen)
2. Reicht statt eines Bons/einer Rechnung ein Zeuge des Kaufs.
Das stimmt auch nicht. Du sprichst nicht von Garantie, sondern von zweijähriger Gewährleistung. Diese Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.

Garantie ist was völlig anderes und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Thor93
  • Forum-Beiträge: 487

21.02.2012, 13:04:31 via Website

Hallo Jörg,

kleine Zwischen Frage hat deine Frag das SGSII bei einem Händler oder privat gekauft??

Gruß Alex

Jedem das Seine, doch Mir das Meine

Antworten
Jörg M.
  • Forum-Beiträge: 9

21.02.2012, 17:12:28 via Website

Hallo aus Waldeck
Meine Frau hat das SGS2 von Privat bei Ebay gekauft,der hat uns nur den Lieferschein mitgeschickt.
Habe aber jetzt an Samsung die S/N und die Herstellernr. geschickt mal sehn was die mir sagen können.
Mfg Jörg

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

21.02.2012, 21:11:10 via App

Carsten Müller

Das stimmt auch nicht. Du sprichst nicht von Garantie, sondern von zweijähriger Gewährleistung. Diese Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.

Garantie ist was völlig anderes und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Herzliche Grüße

Carsten

Die Garantie wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, Gewährleistung wird gesetzlich durch §438 BGB geregelt und im Zweifel zwischen Hersteller und Käufer abzuwickeln.

— geändert am 21.02.2012, 21:25:00

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

21.02.2012, 23:39:54 via App

Fabian
Carsten Müller

Das stimmt auch nicht. Du sprichst nicht von Garantie, sondern von zweijähriger Gewährleistung. Diese Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.

Garantie ist was völlig anderes und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Herzliche Grüße

Carsten

Die Garantie wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, Gewährleistung wird gesetzlich durch §438 BGB geregelt und im Zweifel zwischen Hersteller und Käufer abzuwickeln.

Ach du liebe güte, falscher kann man die Aussage ja gar nicht treffen.
Carsten hat es genau richtig erklärt.

Der Hersteller hat mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, es sei denn er verkauft die Geräte selber. Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden immer an den Verkäufer zu richten. Die Garantieansprüche gelten immer für den Kunden und richten sich an denjenigen, der die Garantie anbietet, i.d.R. ist das der Hersteller.
Verkäufer geben keine Garantie auf Produkte, höchstens eine medienwirksame 'Zufriedenheitsgarantie' oder was vergleichbares.

— geändert am 21.02.2012, 23:41:35

Luigi

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

21.02.2012, 23:45:06 via App

Fabian
Die Garantie wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, Gewährleistung wird gesetzlich durch §438 BGB geregelt und im Zweifel zwischen Hersteller und Käufer abzuwickeln.
Ach Du lieber Himmel.

Du bist leider komplett im falschen Film.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Gelöschter Account

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 205

22.02.2012, 02:26:43 via App

@Fabian:

Autsch...

Steht in deinem BGB zufällig auch, dass es ein Umtauschrecht auf einwandfreie Ware gibt?

Wenn ja, befürchte ich, dass dein BGB eine limited Edition ist ;)

*kopfschüttel*

man lebt nur zweimal

Gelöschter Account

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

22.02.2012, 08:40:45 via App

Nun stürzen sich gleich drei auf das Thema, in der Hoffnung, dass es richtiger wird...

Eine Garantie wird im Gesetz in §443 BGB erwähnt. Diese ist als freiwillige Leistung des Verkäufers an den Käufer angeboten und muss in ihrem Inhalt klar definiert werden. Sodann steht sie über der im BGB geregelten Gewährleistung.
Die Gewährleistung an sich ist im BGB für zwei Jahre festgeschrieben. Konkret ist hier überwiegend aber nur noch die Rede vom Käufer und dieser kann im ZWEIFEL an den Hersteller, dem Importeur oder den Händler herantreten.

Unklar ist aber noch, ob im hier beschriebenen Fall eine Sachmangelhaftung (Gewährleistung) vorliegt oder eine Mangel erst später auftritt und durch eine Garantie abgesichert wird.

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

22.02.2012, 10:10:04 via Website

Fabian
Nun stürzen sich gleich drei auf das Thema, in der Hoffnung, dass es richtiger wird...

Eine Garantie wird im Gesetz in §443 BGB erwähnt. Diese ist als freiwillige Leistung des Verkäufers an den Käufer angeboten und muss in ihrem Inhalt klar definiert werden.
Schwachsinn. Nur weil in dem Paragraphen der Verkäufer erwähnt wird, heißt es doch nicht, dass Verkäufer 2 Jahre Garantie (oder wie lang auch immer) auf Samsung Geräte gibt. Das macht auf so schrecklich vielen Ebenen keinen Sinn!?
Schon mal bei nem Verkäufer die Garantiebestimmungen für ein Produkt gesehen? Natürlich nicht, denn die stehen beim Hersteller auf der Seite.

Fabian

Sodann steht sie über der im BGB geregelten Gewährleistung.
Auweia... Es gibt keine Rangordnung zwischen Garantie und Gewährleistung, da durch beides völlig unterschiedliche Dinge geregelt werden.
Gewährleistung: Einwandfreier Zustand bei Übergabe der Ware.
Garantie: Einwandfreie Funktion über den Garantiezeitraum (ausgenommen Verschleißteile)
Das heißt, wenn ein Fehler auftritt, der auf den Zustand beim Kauf zurückzuführen ist, dann ist es ein Gewährleistungsfall.

Fabian

Die Gewährleistung an sich ist im BGB für zwei Jahre festgeschrieben. Konkret ist hier überwiegend aber nur noch die Rede vom Käufer und dieser kann im ZWEIFEL an den Hersteller, dem Importeur oder den Händler herantreten.
Die 2 Jahre sind unstrittig, aber solange der Hersteller das Gerät nicht verkauft hat, sind Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer zu richten, damit hat der Hersteller rein GAR NICHTS zu tun. (außer dass der Hersteller im Zweifel ggf. konsultiert wird, um zu überprüfen, ob ein Käuferfehler zu dem Mangel geführt hat)

Antworten
Thor93
  • Forum-Beiträge: 487

22.02.2012, 10:14:01 via Website

er hat KEINE Garantie auf das handy nur der Käufer, da seine Frau es auf eBay gekauft hat ist es doch so laut eBay das man dort keinen anspruch auf garantie hat wenn man etwas von privat anbietern kauft.
Oder seh ich das falsch??

Gruß Alex

Jedem das Seine, doch Mir das Meine

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

22.02.2012, 10:17:50 via Website

Hi,

Nur weil in dem Paragraphen der Verkäufer erwähnt wird, heißt es doch nicht, dass Verkäufer 2 Jahre Garantie (oder wie lang auch immer) auf Samsung Geräte gibt. Das macht auf so schrecklich vielen Ebenen keinen Sinn!?
So ist es. Natürlich kann auch ein Verkäufer eine Garantie aussprechen. In aller Regel findet das aber nicht statt. Eine Garantie - wenn es überhaupt eine gibt - spricht meist der Hersteller aus. Und es ist - wie gesagt - eine freiwillige Leistung. Nirgendwo ist festgeschrieben, dass ein Artikel eine Garantie haben *muss*.

Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Gewährleistung. Diese gibt es immer. Sie beschreibt den Zustand der Ware beim Zeitpunkt des Verkaufs. Und für die Gewährleistung ist *immer* der Verkäufer verantwortlich. Kein Hersteller, niemand sonst.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

22.02.2012, 10:19:20 via Website

Hi,

Thor93
er hat KEINE Garantie auf das handy nur der Käufer, da seine Frau es auf eBay gekauft hat ist es doch so laut eBay das man dort keinen anspruch auf garantie hat wenn man etwas von privat anbietern kauft.
Oder seh ich das falsch??
Das ist falsch.

Was Du meinst, ist der Gewährleistungsanspruch.

Die Garantie spricht - wenn überhaupt - ein Hersteller auf sein Produkt aus. Erstmal unabhängig davon, wer Eigentümer des Produktes ist.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

22.02.2012, 10:31:20 via Website

Carsten Müller
Hi,

Thor93
er hat KEINE Garantie auf das handy nur der Käufer, da seine Frau es auf eBay gekauft hat ist es doch so laut eBay das man dort keinen anspruch auf garantie hat wenn man etwas von privat anbietern kauft.
Oder seh ich das falsch??
Das ist falsch.

Was Du meinst, ist der Gewährleistungsanspruch.

Die Garantie spricht - wenn überhaupt - ein Hersteller auf sein Produkt aus. Erstmal unabhängig davon, wer Eigentümer des Produktes ist.

Herzliche Grüße

Carsten
Was Thor93 vllt meint ist, dass keine Garantieansprüche gegenüber eBay oder dem Verkäufer auf ebay geltend gemacht werden können. Das wäre richtig, gegenüber dem Hersteller besteht der Anspruch nach wie vor, allerdings muss man den Kaufzeitpunkt nachweisen können, wobei dies aktuell noch unproblematisch sein dürfte, da das SGS2 noch keine 2 Jahre auf dem Markt ist. In einem Jahr wird es aber schwer für dich, dann kann Samsung nur anhand der IMEI überprüfen, wann das Handy produziert wurde. Das sagt aber natürlich nichts darüber aus, wann das Handy verkauft wurde, d.h. es kann sein, dass Wochen oder Monate weniger Garantieansprüche bestehen.
Beispiel: Produziert März 2011, Verkauf Oktober 2011, Garantiefall im Juni 2013 ohne Kaufbeleg => kein Garantieanspruch, da kein Kaufbeleg vorhanden.

Antworten
Jörg M.
  • Forum-Beiträge: 9

22.02.2012, 13:28:53 via Website

Hallo aus Waldeck
Ich habe die Seriennummer an Samsung gemailt,die Antwort ist heute gkommen.
Darin wurde mir mitgeteilt das Ich Garantie bis 30.07.2013 habe,hat mich echt gefreut.
Vielen Dank für die ganzen Mail´s
Mfg Jörg

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

22.02.2012, 19:03:49 via Website

@AleX: (das möchte ich doch noch erwähnen)

Zum ersten Teil: heißt es auch nicht. Viel schlimmer, das habe ich nicht mal geschrieben.
zum zweiten Teil: lerne bitte Gesetze zu lesen und die zu diesem Zeitpunkt herrschende Rechtsauffassung zu verstehen (Individualrecht KANN gelten, wenn der Käufer besser gestellt wird, als durch ein Gesetz vorgesehen (also doch eine Art Rangordnung))
zum dritten Teil: ja, ich schrieb "im Zweifel", du schreibst "im Zweifel"... woher rührt der Unmut?

Naja, die Sache ist geklärt für den Threadersteller.
Ich habe bisher immer vom Hersteller/Verkäufer oder Dienstleister bekommen, was mir nach meiner Rechtsauffassung zusteht. Und damit scheine ich nach hiesiger Meinung mehr Glück als geltendes Recht auf meiner Seite gehabt zu haben.

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

22.02.2012, 19:12:25 via App

Nichtsdestotrotz stellst Du die Sachlage völlig falsch dar, geradezu gegensätzlich.

Das ist so. Punkt.

Völlig egal, ob Du glaubst mit Deiner "Rechtsauffassung" bisher gut gefahren zu sein. Sie ist schlicht falsch.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

22.02.2012, 19:44:36 via App

Sehe ich noch immer anders und einen sachlichen Gegenbeweis liefert hier auch niemand.
Und zu “Punkt“: welch brachiales Argument. :-\

Aber letztendlich gebe ich mich geschlagen, als Einzelhändler wirst zumindest du davon mehr Ahnung haben als ich. Die “isso“ Argumentation empfinde ich trotzdem als äußerst schlecht.

— geändert am 22.02.2012, 19:57:44

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 205

22.02.2012, 20:09:59 via Website

Fabian
Das stimmt nur fast...
1. Du hast nur sechs Monate Garantie, dann weitere 18 Monate Gewährleistung. (Beweisumkehr, bitte googlen)
2. Reicht statt eines Bons/einer Rechnung ein Zeuge des Kaufs.

Zu guter Letzt ist zu klären, ob es ein Weiterverkauf im Sinne des BGB war oder nach HGB verkauft wurde.
Mit Rechnung wäre es also um einiges einfacher.

fabian, eine garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers/Verkäufers!!! Freiwillig! Die GESETZLICH festgelegte Gewährleistung beträgt 24 Monate! Wenn du in deinem Kopf das als 6Monate Garantie + 18 Monate gewährleistung abspeicherst, dann mach das bitte. aber erzähl bitte sowas Falsches dann nicht anderen Usern.
danke

man lebt nur zweimal

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

22.02.2012, 20:21:55 via App

Das habe ich doch nie behauptet...
Ich habe geschrieben, dass viele Händler sechs Monate Garantie geben und dann noch weitere 18 Monate Gewährleistung bestehen (also bestehen weiterhin 24 Monate Gewährleistung, von denen man die ersten sechs kaum nutzen wird, da man durch die Garantie klar besser gestellt wird).

Irgendwas läuft hier verkehrt...

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

22.02.2012, 20:23:15 via App

Ich staune, dass sich keiner zu Punkt zwei äußert.

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

22.02.2012, 20:28:26 via App

Fabian
Ich staune, dass sich keiner zu Punkt zwei äußert.
Der hat mit Garantie ja auch nichts zu tun.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Fab
  • Forum-Beiträge: 615

22.02.2012, 20:32:15 via App

pipolino


fabian, eine garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers/Verkäufers!!! Freiwillig! Die GESETZLICH festgelegte Gewährleistung beträgt 24 Monate!

das habe ich selbst nun mehrfach, sogar mit gesetzesbeleg,geschrieben.
und zum besseren Verständnis habe ich den Eintrag nun überarbeitet.
und während die Diskussion mit Carsten wenigstens noch zielführend war, wird sie mit einigen anderen langsam lächerlich.

Nimm's mir nicht übel... ;)

Antworten