Motorola Xoom - Xoom nach Softwareänderung ohne Garantie

  • Antworten:7
Andreas F.
  • Forum-Beiträge: 9

30.10.2011, 19:30:15 via Website

Hallo,
habe seit 2 Monaten das Xoom von der Telekom und habe auch direkt die Telekomsoftware (Branding) durch die reguläre Software von Motorola ersetzt.
Nun habe ich das Problem, das der HDMI Anschluß defekt ist und der Motorolaservice sagt: " Dieses Gerät weist keine offizielle Firmware auf. Der Hersteller lehnt aus deiesem Grund eine Garantiereperatur ab. Aufgrund der unautorisierten Software muss ein Austausch der Platine vorgenommen werden!"
Was zum Teufel hat der HDMI Anschluß mit der Software zu tun?
Wieso muß wegen der Software eine Platine gewechselt werden?
Dürfen die aus diesem Grund die Hardwaregarantie verweigern?
Das ist doch pure abzocke, die verlangen jetzt 299 € !!!:angry:
Hat jemand von euch eine Idee was ich jetzt tun kann?
Bin für jede Info dankbar!!! <_<

— geändert am 04.04.2019, 21:28:44 durch Moderator

Martin Krischik

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

02.11.2011, 13:39:21 via Website

Beim Entsperren des Bootloaders wurde dir unmissverständlich klar gemacht und du hast es bestätigt, dass durch diese Handlung auf jegliche Garantieansprüche verzichtest. Insofern ist Motorola natürlich im Recht, denn durch die erweiterten Rechte, können Manipulationen der Software durchgeführt werden, die zu Hardwareschäden führen. Ob du übertaktet hast oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle, da du rechtlich nachweisbar auf deine Garantieansprüche verzichtet hast.

Wenn du mit den Reperaturkonditionen nicht einverstanden bist, musst du zwangsweise dein Gerät woanders hin tragen oder ohne die Funktion leben. So oder so wird die Motorola den Versand und die Überprüfung in Rechnung stellen, tippe mal auf ca. 80€. Auch das ist natürlich legitim, da Arbeits- und Verwaltungszeit angefallen sind.

Auch wenn ggf. nur ein HDMI Port ausgewechselt werden müsste (was du aber ja nicht sagen kannst), kann ich auch die Seite von Motorola diesbezüglich verstehen, da der Fehler ggf. auch in der Software liegen kann.

Natürlich ärgerlich für dich, wäre auch verärgert, aber letztenendes ist das ein ganz normales und rechtlich einwandfreies Vorgehen. Niemand arbeitet umsonst. Vllt findest du ja einen unabhängigen Reperaturshop, der sich der Sache annimmt, aber meine Einschätzung ist, dass es keinen gibt. Wurde ja kaum verkauft das Teil.

— geändert am 11.11.2011, 10:42:29

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Willy Terlinden
  • Forum-Beiträge: 3

09.11.2011, 10:15:17 via Website

So Eindeutig sehe ich das nicht.
Eine Garantie kann der Hersteller verweigern, da er die Garantiebedingungen stellen kann: Garantien sind freiwillige Leistungen.

Die Gewährleistung ist ein ganz anderes Thema.
Das deutsche Gewährleistungsrecht setzt in den ersten 6 Monaten den Verkäufer in die Nachweispflicht, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Und das ist nicht digital nach dem Motto "bei Anlieferung funktionierte der Ausgang also war er ok".
Der Verkäufer muss nachweisen, dass keine den Fehler jetzt verursachende verbaute Baugruppe bei Kauf fehlerhaft war.
Und das ist nahezu unmöglich.
Die Auswirkung einer vom Hersteller für baugleiche Geräte eingesetzten Firmware auf Baugruppen kann der Verkäufer da schon garnicht behaupten

Anders sieht es bei einem mechanischen Defekt aus (Kontakte abgebrochen usw). Da wirds für den Käufer schwieriger.

Wenn der Verkäufer sich stur stellt, führt der Weg über den Anwalt.

Firmen wie die Telekom bauen darauf, dass das nur sehr wenige auch tuen.
Und wenn es dann einer von 100 wirklich macht haben sie 99% dieser Gewährleistungsfälle erfolgreich abgewehrt....

— geändert am 09.11.2011, 10:16:19

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

11.11.2011, 10:52:19 via Website

Willy Terlinden
Der Verkäufer muss nachweisen, dass keine den Fehler jetzt verursachende verbaute Baugruppe bei Kauf fehlerhaft war.
Und das ist nahezu unmöglich.
Die Auswirkung einer vom Hersteller für baugleiche Geräte eingesetzten Firmware auf Baugruppen kann der Verkäufer da schon garnicht behaupten

Das mag in der Theorie hier stimmen, aber eine Manipulation der Software, welche zu einem Hardwaredefekt führen kann, ist selbstverständlich ein Grund auch die Gewährleistung zu verweigern. Ob die Originalsoftware zuletzt drauf war oder nicht sagt ja nichts über die Zeit davor aus. Man kann auch mit nem defekten HDMI-Port noch die Originalsoftware flashen.

So wie du es darstellst, tust du so als hättest er noch ne realistische Chance. Auch der Verkäufer wechselt das Gerät nicht ohne vorherige Prüfung aus, sondern schickt es an Motorola zur Überprüfung und was werden die sagen? Gerät wurde manipuliert bzw. befindet sich nicht im Zustand der Übergabe (zum Zeitpunkt der Kaufvereinbarung) sondern wurde eigenständig verändert. Und dann darf er sich das Gerät nochmal kostenpflichtig und unrepariert zurückschicken lassen.

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Willy Terlinden
  • Forum-Beiträge: 3

11.11.2011, 10:57:09 via Website

AleX
rauf war oder nicht sagt ja nichts über die Zeit davor aus. Man kann auch mit nem defekten HDMI-Port noch die Originalsoftware flashen.

So wie du es darstellst, tust du so als hättest er noch ne realistische Chance. Auch der Verkäufer wechselt das Gerät nicht ohne vorherige Prüfung aus, sondern schickt es an Motorola zur Überprüfung und was werden die sagen? Gerät wurde manipuliert bzw. befindet sich nicht im Zustand der Übergabe (zum Zeitpunkt der Kaufvereinbarung) sondern wurde eigenständig verändert. Und dann darf er sich das Gerät nochmal kostenpflichtig und unrepariert zurückschicken lassen.

Er hat eine sehr realistische Chance, da der Verkäufer NACHWEISEN muss, dass der Fehler bei Kauf nicht vorhanden war. Einfach behaupten es läge an der Software kann er nicht.

Nicht alles, was ein Hersteller behauptet hält auch vor dem Gesetz stand. Nochmal: Garantiebedingungen definiert der Hersteller, Gewährleistung der Gesetzgeber.

Aus aktuellem Anlass:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/AVM-darf-Modifikation-von-Router-Firmware-nicht-verbieten-1376586.html

— geändert am 11.11.2011, 10:59:50

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 902

11.11.2011, 16:06:10 via Website

Willy Terlinden

Bei dem Fall geht es um das Urheberrecht (das kostenpflichtige Anbieten von modifizierten Fimrwares), nicht um Defekte nach dem Aufspielen einer modifizierten Firmware. Daher für diesen Thread vollkommen irrelevant.

Man kann sicher darüber streiten, ob der Gang über die Gewährleistungsregelung Erfolg hätte oder nicht; ich stufe die Chance als sehr gering ein.
Da der Threadsteller sich aber nicht dazu äußert, was er tut oder ggf. getan und erreicht hat, wird es wohl unbeantwortet bleiben.

— geändert am 11.11.2011, 16:06:51

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Andreas F.
  • Forum-Beiträge: 9

11.11.2011, 18:18:36 via App

Danke erstmal für die Antworten und Diskussion. Also ich habe lange hin und her Telefoniert und mit Motorola und DAT Repair gemailt. Mot. und DAT lehnen defenitif die Garantie ab, da mit dem flushen der Software ein Schaden auf der Platiene entstanden sein kann. Und diese muß im Fall eines defekten Anschluß getauscht werden. Kosten dafür liegen bei 299€. Ob das nun so richtig oder falsch ist kann wohl keiner wirklich feststellen. jetzt hab ich aber von einem ehemaligen Reparaturpartner von Mot. gehört, das ich die originale Software aufziehen könnte und dann wieder einschicken solle. werde jetzt erstmal etwas Zeit vergehen lassen und dann die Vorgeschlagene Idee umsetzen. Mal sehen was dann dabei rumm kommt. Werde das Ergebniss dann hier veröffentlichen.

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Klaus
  • Forum-Beiträge: 2

30.11.2011, 20:12:43 via Website

Lest ihr eigentlich die Beiträge der anderen User nicht? Es ist völlig egal, was Motorola dazu sagt. Die haben tatsächlich das Recht die Garantie zu verweigern. Wie Willy weiter oben geschrieben hat muss der Händler haften, nicht der Hersteller. Und dieser Händler muss nachweisen, dass der HDMI Port zum Zeitpunkt der Lieferung funktioniert hat. Du hast keinerlei Ansprüche gegenüber Motorola, sondern gegenüber der Telekom. Auch die dürfen sich nicht mit einem Hinweis auf das, was Motorola sagt rausreden. Die sollen das Ding reparieren oder dir ein neues geben.

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