Elterngeld und Steuerklassen....

  • Antworten:13
Homer Simpson
  • Forum-Beiträge: 104

25.08.2011, 11:43:15 via Website

Hallo zusammen,

Ich brauche mal hilf von Erfahrenen Eltern ;)

Folgende Situation... =)

Ich habe vor 2 Wochen geheiratet. Meine Frau ist schwanger und das Kind soll im Februar kommen.
Jetzt habe ich hierbei ein paar fragen zum Elterngeld.

Das Eltergeld stellt sich aus dem durchschnitt der letzten Nettogehälter zusammen. Wenn wir nun die Steuerklassen anpassen würden (Ich 3 sie 5) würde ja das Elterngeld sinken. Somit haben wir uns gedacht wir bleiben bis zum Ende des Jahren auf unseren Steuerklassen. Die frage hierzu ist. Sollten wir bis am Ende des Jahres die Steuerklassen wechseln, wird dies ja in der Steuererklärung rückwirkend fürs ganze Jahr berücksichtigt. Wie wirkt sich das auf das Eltern geld aus!?

Ich blick da noch nicht ganz druch. Weiss da jemand besser bescheid.

Vielen Dank schonmal...

Gruß

Homer...

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tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

25.08.2011, 11:49:25 via Website

Herzlichen Glückwunsch und noch ganz viel Freude.....

Bei diesen Fragen würde ich mich lieber nicht auf ein Forum verlassen. Ich würde einfach beim zuständige Amt oder bei einem Steuerberater(in) nachfragen. Keiner hat Interesse daran, das Du das Geld nicht bekommst, deswegen werden Dir die Damen/Herren vom Amt auf jedenfall die richtigen Tipps geben.

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

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Oliver N
  • Forum-Beiträge: 36

25.08.2011, 11:53:39 via Website

Hallo,
Welche Steuerklassen habt ihr jetzt gewahlt? Seid ihr beide 4 so wie sich das für mich anhört! Es könnte sein das euch das amt die steuerklasse 3 bei deiner frau nicht anerkennen werden wenn ihr jetzt wechselt, da dies beabsichtigt und offensichtlich ist um ein hoheres elterngeld zu erhalten, aber versuchen wurde ich es, da ihr noch nicht lange verheiratet seid und ihrsagen konntet ihr hättet darüber noch nachdenken müssen! Im Umkehrschluss aber bitte daran denken das das elterngeld dem progressionsunterhalt unterliegt, soll heisen es wird bei der steuer fur nachstes jahr dazugezahlt und dann dersteuersatz neu berechnet, daraus kann sich evtl. Auch eine steuernachzahlung ergeben, weswegen wir damals das elterngeld auf 24 monate gemacht haben, also halbe leistung doppelte laufzeit, nix an steuer nachgezahlt, war meine befuhrchtung bei lstkl. 3.....werde aber versuchen mich wieder zu informieren da es bei uns im febr. Auch wieder soweit ist. Allerdings muss ich herausfinden ob alg. 1 dazu berechnet wird......

Gruss Oliver

— geändert am 25.08.2011, 12:00:51

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Oliver N
  • Forum-Beiträge: 36

25.08.2011, 11:57:58 via Website

Hallo nochmal,

Wenn ihr am ende des jahres wechselt, wirkt sich das nicht auf das elterngeld aus, da hierfur das netto der vergangen 12 monate des empfangers herangezogen wird.

Gruss Oliver

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Homer Simpson
  • Forum-Beiträge: 104

25.08.2011, 13:11:24 via Website

Hallo zusammen,

danke für dei schnellen Antworten...

Steuerklassen haben wir noch keine beantragt nach der Hochzeit... Das heisst wir sind automatisch beide 4 !?


Worum es mir geht ist folgendes... mal in Zahlen ausgeschrieben...

Nehmen wir mal an meine Frau hat jetzt nen Netto von 800€... bei bleibendem gehalt würde bei geburt der durchschnitt bei 800€ bleiben...
Sollten wir jetzt wechseln, ich auf 3 sie auf 5, wäre der durchschnitt in 6 MOnaten nicht mehr 800 sondern 775€... (Bei angenommen 700€ Netto durch steuerklasse 5)... Somit würde sich natürlich das Elterngeld reduzieren.

Ein wechsel auf 3 für meine Frau lohnt nicht, da ich zuviele abzüge hätte und somit ein minus für uns...

Die frage ist nun. Bei einer Heirat am ende des Jahres, bekommt man bei einem Steuerklassenwechsel rückwirkend die Steuern zurück richtig!? (Steuererklärung) Aber wie wirkt sich das aufs Elterngeld aus!? oder garnicht?

Ist nen riesen Bahnhof für mich... =)

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Oliver N
  • Forum-Beiträge: 36

26.08.2011, 12:11:09 via Website

Hallo,

Also so wie ich das sehe sollte sich das schon lohnen, zum einen erhaltet ihr die zuviel gezahlten Lohnsteuer von dir im Falle der Lstkl. 5 am Jahresende zurück, auf der anderen seite musst du mal rechnen ob ihr die monate bis zum Mutterschutz anfang januar auch mit dem weniger geld auskommen würdet. Eine gute Seite zum ausrechnen hab ich mal hier http://www.nettolohn.de/ . Da kannst du rechnen wieviel deine Frau mehr bekommt und du weniger, dann die letzten 12 monate deiner frau addieren durch 12 teilen davon die 63 % oder wieviel das sind.....auserdem werdet ihr durch die zuviel gezahlten steuern von dir in 2011 in 2012 eine menge zuruckbekommen. Und uberlegt es euch mit 12 oder 24 monaten, kindergartenplatze sind rahr tagesplatze noch mehr es ist nicht so einfach wieder arbeiten zu gehen, und 24 monate kann man gut planen einfach mal so aus der erfahrung heraus, usnd es gibt keine nachzahlung ans finanzamt.

Gruss oliver

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Oliver N
  • Forum-Beiträge: 36

26.08.2011, 12:16:21 via Website

Hallo,

Hab noch was vergessen, nochmal was du am ende des jahres zuruckbekommst, durch die zusammenveranlagung hat überhaupt nix mit dem elterngeld zu tun, nichts wirklich gar nichts, zur berechnung des elterngeldes sind die letzten 12 lohnabrechnungen vorzulegen, dass ist die grundlage, deshalb ist es ja so interessant die bessere Steuerklasse zu wahlen, und wenn deine frau in mutterschutz ist, kannst du ja zuruck in die 3.

Gruss oliver

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Oliver N
  • Forum-Beiträge: 36

26.08.2011, 12:24:32 via Website

Hallo,

Ob sich das alles Lohnt und rechnet weis ich jetzt auch nicht, ist ja eine ansichtsichtssache, einfach mal uber den nettorechner ausrechnen, ich habs mal eben grob uberschlagen, deine frau mit stkl. 3 die letzten monate sollte 40 euro mehr elterngeld machen, im monat, im jahr 480 euro, finde das rechnet sich, aber nur ungefähr und ohne gewähr.....Alles andere musste ich ausrechnen und dazu brauch ich daten......Bei interesse pm an mich....

Gruss Oliver

— geändert am 26.08.2011, 12:26:50

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Churlysue
  • Forum-Beiträge: 1

07.12.2012, 16:56:05 via Website

Hallo,na ich fands auch blöd dass man sich da alles selbst zusammensuchen und sich selbst Informieren muss!Also ich musste mir alle Dokumente im Internet selbst zusammengesucht!Also man muss ja die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate abgeben und daraus wird dann der Jahresdurchschnitt errechnet.Man muss aber auch beachten,dass das Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird.Also ich hab die ersten 2 Monate dann gar kein Geld mehr bekommen und im 3. Monat bekam ich nur die hälfte und dann kam es ganz.
Man kann das Elterngeld für 12 oder 14 Monate beantragen,die 2 monate aber nur wenn der 2.Partner auch 2 monate Zuhause bleibt.Solltet Ihr noch mehr Informationen benötigen,dann schaut doch einfach mal auf www.steuerklassen.com/elterngeld-und-steuerklasse-wichtige-regelungen/ nach da gibt es auch alles was Ihr darüber wissen müsst!

— geändert am 07.12.2012, 16:57:37

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

07.12.2012, 17:09:48 via Website

Churlysue
Hallo,na ich fands auch blöd dass man sich da alles selbst zusammensuchen und sich selbst Informieren muss!Also ich musste mir alle Dokumente im Internet selbst zusammengesucht!
Muss man ja NICHT ! :P
Wie schrieb @ Tom_cat vor mehr als einem Jahr:
Ich würde einfach beim zuständigen Amt oder bei einem Steuerberater(in) nachfragen.

— geändert am 07.12.2012, 17:14:06

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Der Carl
  • Forum-Beiträge: 704

16.10.2014, 17:20:52 via App

Hallo, möchte mal diesen Thread zum Leben erwecken, weil ich eine Frage habe.

Folgendes:
Mein Bruttoeinkommen liegt bei ca. 2.600€ und das meiner Freundin bei ca. 1.300€
Wir wollen nächstes Jahr heiraten und haben zusammen eine 2 Monate alte Tochter.

Welche Steuerklassen sollten wir wählen? Ich in die 3 und sie in die 5?

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Arvid E.
  • Forum-Beiträge: 40

16.10.2014, 17:29:16 via App

Spiel mal ein bisschen mit einem Steuerklasse Rechner rum und alle Situationen durch. Und die beste Situation würde ich wählen. (eigene unprofessionelle Meinung, habe es aber selbst so für uns entschieden)

LG Arvid

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Der Carl
  • Forum-Beiträge: 704

16.10.2014, 20:04:14 via Website

Super App, vielen Dank Carsten!!

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