Andy
Was stehlen mit dem gelegentlichen Missachten eines Schildes zu tun hat möchte ich dann schon mal wissen.
Ich glaube, Matthias wollte sagen, dass die Übergänge fließend sind. Das heißt nicht, dass jeder, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, auch zum Straftäter wird. Aber es ist schon etwas dran, dass die eigene Wahrnehmung sich verschieben kann und plötzlich ist ein Diebstahl genauso schnell gerechtfertigt wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Übrigens: Auch die kann zur Straftat werden!
Andy
Du fährst z.B. innerorts immer genau 50?
Du hast mich zwar nicht gefragt, aber ich antworte trotzdem: Nein! Ich bin eher der schnellere und trotzdem ohne Punkte und habe seit 7 Jahren kein Ticket mehr bekommen. Ganz ohne Radarwarner irgendeiner Art. Einfach, weil ich weiß, dass ich bei Tacho 60 vielleicht echte 55 fahre und das die Rennleitung nicht interessiert.
Andy
Oder bist noch nie mal über eine gelbe Ampel gehuscht?
Doch! Sie war auch schonmal rot!
Andy
Du tust gerade so als wäre jeder der so eine App nutzt ein chronischer Raser und Gesetzesbrecher.
Wenn ich zu schnell fahre oder eine Ampelschaltung sehr tolerant auslege, ist das eine Momententscheidung. Und objektiv betrachtet nie gerechtfertigt, allerdings eine menschliche Schwäche, die ich für mich durchaus zugebe und vor der die wenigsten gefeit sind.
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Wenn ich aber einen Radar-Warner einsetze, so sehe ich darin einen gezielten Vorsatz, die Regeln zu übertraten und sich gleichzeitig den möglichen Konsequenzen nicht stellen zu wollen. Wobei ich die richtig schweren Konsequenzen, die in Geld nur selten zu bezahlen sind, bewusst außer Acht lasse. Denn dann ist es egal, ob gezielter Vorsatz oder Momentanentscheidung.
Andy
Übrigens was genau verbietet mir die Benutzung meines Handys in einer Halterung? Genau dafür hat man diese schließlich gebaut...
Stimmt!
§ 23 Abs. 1a STVO
"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
Und dennoch: Wenn etwas dadurch passiert, trifft Dich bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld. Das gilt auch für die Bedienung von Radio oder Klimaanlage. Die Unachtsamkeit wegen Bedienung von Geräten nachzuweisen, ist ein anderes Thema.
Nachtrag:
§ 23 Abs. 1b STVO
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Interessant:
- In Österreich erlaubt, wenn ins Navi eingebaut.
- In Deutschland droht ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und 4 Punkte und das Gerät wird an Ort und Stelle eingezogen
- In der Schweiz eine Straftat
— geändert am 24.05.2011, 02:16:09
Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!