Apps nicht im Google Markt verfuegbar - woanders downloaden ?

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Juergen
  • Forum-Beiträge: 8

10.01.2011, 15:06:48 via Website

Hallo und guten Tag,

ich bin neu in der Android-Welt und seit ca. 1 Woche Besitzer eines Samsung Galaxy Tabs. Wie wahrscheinlich jedem anfangs ergeht es auch mir, dass man von der Informationsvielfalt erschlagen wird.
Konkret habe ich fuer mein Galaxy Tab eine Anwendung "Golfshot GPS" gefunden, die ich sehr gerne kaufen und installieren wuerde. Da ich in den Vereinigten Arabischen Emiraten wohne und lebe, hatte mein Galaxy Tab standardmaessig keinen Google Markt installiert. Dies habe ich nun geaendert doch findet der installierte Markt dies App nicht.
Meine Frage ist nun, ob es eine Art "Tauschmarkt" gibt, wo Android-User, die Zugriff auf Apps haben, diese speichern und dann per email verschicken (so das denn moeglich ist).
Ansonsten - welche Moeglichkeit habe ich noch, diese App zu bekommen ? Ich habe schon den Hersteller kontaktiert, der sagt, sie sei ausschliesslich ueber den Markt zu bekommen.

Vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Frage.

Gruss, Juergen

Smartphone-Concepts
  • Forum-Beiträge: 86

10.01.2011, 15:10:29 via Website

Juergen
Ich habe schon den Hersteller kontaktiert, der sagt, sie sei ausschliesslich ueber den Markt zu bekommen.

dann hat der hersteller das so entschieden und auf legalem weg kannst / darfst du die app nicht beziehen

Izzy
  • Forum-Beiträge: 6.929

10.01.2011, 16:00:23 via Website

Hallo Juergen, und erstmla herzlich Willkommen bei AndroidPIT!

Mein Vorredner hat prinzipiell Recht - was aber nicht heißt, dass der Entwickler nicht möchte, dass Du es nur aufgrund Deiner Location nicht erwerben darfst. Meist scheuen sie einfach zusätzlichen Aufwand, oder sind sich der Problematik nicht oder nur ungenügend bewusst.

Daher empfehle ich Dir mal einen Blick auf meine Übersicht zu Market-Ergänzungen und Alternativen. Wirf dort insbesondere mal einen Blick auf den Market-Enabler (sofern Du Dein Tablet gerootet hast), oder alternativ auf "My Market". Eins von beidem sollte in der Lage sein, Dir zu helfen - hoffe ich zumindest...

Juergen
  • Forum-Beiträge: 8

10.01.2011, 16:22:42 via Website

Hallo DGIR und izzy,

schon mal vielen Dank fuer die Antworten. Mein Galaxy Tab ist (noch) nicht gerootet, da ich nicht weiss, ob ich das ueberhaupt brauche - hier muss ich mich
erstmal schlau machen.
Meine Idee war, ob nicht jemand, dessen Markt die App anzeigt und downloaden laesst, eben dieses macht und mir diese App
per email zusendet, sofern das moeglich ist. Ich sehe da nichts illegales, denn ich will die App ja haben und auch bezahlen. Das Interesse des Herstellers
muesste doch sein, moeglichst viele Kopien zu verkaufen. Wie gesagt, ich bin Android newbie und habe diesbezueglich noch keinen Ein-/Ueberblick.

Vielen Dank fuer Eure Antworten.

Gruss, Juergen

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.006

10.01.2011, 17:14:28 via Website

Hallo Juergen, zunächst mal im AndroidPit Forum :D

Juergen
Meine Idee war, ob nicht jemand, dessen Markt die App anzeigt und downloaden laesst,
eben dieses macht und mir diese App per email zusendet, sofern das moeglich ist.

Egal, ob kostenpflichtig, oder kostenlos, die jeweilige Software ist und bleib “Geistiges Eigentum”
des betreffenden Entwicklers und darf keinesfalls ohne sein dediziertes Schriftliches Einverständnis
an anderer Stelle weiterverbreitet werden.
Dies ist gesetzlich durch das so genannte “Urheberrecht” geregelt.
Entweder, du bekommst die Software durch Google (event. wie von Izzy erwähnt), oder direkt vom
Entwickler, aber keinesfalls über einen Dritten! :wink:

Das steht auch so in den Nutzungsbedingungen deines Androiden.
Menü - Einstellungen - Telefoninfo - Rechtliche Hinweise - Google Legal - Punkt 1. "Google Nutzungsbedingungen"

Gruß Johann

— geändert am 10.01.2011, 17:20:23

Bitte beachten! > AndroidPIT-Regeln

Smartphone-Concepts
  • Forum-Beiträge: 86

10.01.2011, 17:32:11 via Website

Juergen

Meine Idee war, ob nicht jemand, dessen Markt die App anzeigt und downloaden laesst, eben dieses macht und mir diese App
per email zusendet, sofern das moeglich ist.

möglich ist das im grunde
sprich der entwickler könnte dir die apk zukommen lassen, du installierst sie und kannst sie nutzen

ABER

1. du bekommst eben keine Update etc. mit ...
2. wird das kaum ein entwickler tun - er hat keine kontrolle mehr was mit seiner app passiert und wo diese alles auftaucht ...

Tip:
schlag dem entwickler vor seine app in einem anderen market (androidpit als beispiel *g*) hochzuladen - dann kannst du sie runterladen und gut

Izzy
  • Forum-Beiträge: 6.929

10.01.2011, 17:37:14 via Website

Juergen
Das Interesse des Herstellers muesste doch sein, moeglichst viele Kopien zu verkaufen.

Das kannst Du ihm sicher unterstellen - muss aber nicht unbedingt richtig sein. Der Hersteller/Entwickler mag durchaus auch andere Ziele verfolgen (Weltherrschaft oder so). Es gibt auch Szenarien, wo aus bestimmten Gründen nur ein eingeschränkter Benutzerkreis gewünscht ist - was nicht zwangsläufig mit dem Wunsch nach Entlohnung kollidieren muss.

Im konkreteren Falle: Ein Entwickler möchte seine App nur über den Google Market vertreiben. Es handelt sich um Bezahl-Soft, und er möchte - sagen wir, die Verbreitung nicht lizensierter Kopien vermeiden. Daher nutzt er den Google License Service. Der greift aber nur über den Market - und dazu musst der Anwender, der die App nutzen will, diese über selbigen erwerben, was aber noch nicht in allen Ländern geht (Indien, Saudi-Arabien wahrscheinlich auch). Ein solches Szenario würde die Sache in Deinem Falle doch erklären, gelle? Da es da aber letztendlich nicht darum geht, die User auszuschließen (sondern wohl eher um Probleme mit diversen Finanzdienstleistern), könntest Du z.B. (wie in meinem vorigen Post vorgeschlagen) mit "My Market" einen Deutschen Provider vortäuschen, und die App mit Deiner Deutschen Kreditkarte bezahlen und somit erwerben.

So, lange Erklärung - aber dieser Weg würde Dir nicht nur im Falle dieser einen App helfen, sondern auch in Zukunft (wenn Du weitere Apps erwerben möchtest). Probier es doch daher bitte einmal aus - sonst müsstest Du jedes Mal jemanden um den Gefallen bitten, der Dir dann doch nix bringen würde: Die Lizenz ist nämlich nicht einfach übertragbar, und immer an den Account des Käufers gebunden (siehe kursives oben). Bei Dir würde die App also dann nicht einmal laufen, weil die Lizenzprüfung fehlschlagen würde.

Bekki Kekki
  • Forum-Beiträge: 17

10.01.2011, 18:52:04 via Website

Johann Q.
Hallo Juergen, zunächst mal im AndroidPit Forum :D

Juergen
Meine Idee war, ob nicht jemand, dessen Markt die App anzeigt und downloaden laesst,
eben dieses macht und mir diese App per email zusendet, sofern das moeglich ist.

Egal, ob kostenpflichtig, oder kostenlos, die jeweilige Software ist und bleib “Geistiges Eigentum”
des betreffenden Entwicklers und darf keinesfalls ohne sein dediziertes Schriftliches Einverständnis
an anderer Stelle weiterverbreitet werden.

Hier wird nicht von weiterverbreitung geredet sondern von Verkauf !
Und dazu habe ich ein Recht darauf ! Oder hat schon mal Samsung jemanden verboten, dass er sein altes Handy verkauft?

— geändert am 10.01.2011, 18:52:36

Izzy
  • Forum-Beiträge: 6.929

10.01.2011, 20:19:42 via Website

Ertstmal tiiiiieef durchatmen. So. Jetzt nochmal Nachdenken: App = Software, Handy = Hardware. Will heißen: Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Und das ein Hersteller vertraglich den Weiterverkauf von Lizenzen untersagen kann, ist nix neues. Hier geht es nämlich nicht um Sachwerte, sondern um Urheberschutz und "Geistiges Eigentum". Rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe.

Und nicht Thema dieses Threads! Wir sind hier keine Juristen. Die Bedenken wurden kundgetan - entscheiden muss jeder für sich selbst, welchen Risiken er/sie sich aussetzt. Polemisieren hilft da niemandem.

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.006

10.01.2011, 20:28:43 via Website

Bekki Kekki
Hier wird nicht von weiterverbreitung geredet sondern von Verkauf !
Und dazu habe ich ein Recht darauf ! Oder hat schon mal Samsung jemanden verboten, dass er sein altes Handy verkauft?

Du kaufst keine App/Software, sondern nur die Lizenz diese zu nutzen. Die Software selbst
bleibt Eigentum des Entwicklers, die er dir zur Nutzung deiner Lizenz zur Verfügung stellt.
Im Übrigen ist die Lizenz an deinen Googlemail-Account gebunden und kann und darf
nicht auf einen anderen Account übertragen werden.

Gruß Johann

Bitte beachten! > AndroidPIT-Regeln

Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

10.01.2011, 22:52:46 via Website

Die Aussage, das Recht auf den Kauf zu haben, finde ich zum schiessen... wenn ein Anbieter entscheidet, ein bestimmtes Produkt (in diesem Fall die App) in einer bestimmten Region nicht anzubieten, hat man nunmal nicht das Recht diese auf Umwege zu erwerben.

Bekki Kekki
  • Forum-Beiträge: 17

10.01.2011, 23:58:06 via Website

Leute bitte nicht mit Halbwissen !
Es gab scho etliche Urteile darüber ;)

Stichwort: Erschöpfungsgesetz

Mit dem Erwerb einer Software oder auch Lizenz gehört sie mir. Die Hersteller können es verbieten, Google kann es auch verbieten, es ist aber nicht rechtens.
Mit einem legal erworbenen Gut, egal ob Hardware, Software oder Lizenzen, habe ich auch das Recht dieses weiterzuverkaufen. Naütrlich muss nach dem Verkauf die Software umgehends gelöscht werden und nicht mehr benutzt werden dürfen.

Und noch ein letztes Urteil, welche auch auf Apps zutreffen würde.
"Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 ), dass die zwingende Registrierung einer Software nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist."

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.006

11.01.2011, 00:35:57 via Website

Nochmal! Mit der Lizenz hast du nicht die Software erworben, sondern, wie das
Wort besagt, nur eine Lizenz diese zu nutzen. An der Software selbst hast du nicht die
geringsten Rechte und darfst sie somit auch nicht weitergeben.

Bekki, wenn du halbwegs die deutsche Sprache beherrscht, dann würdest du erkennen,
dass das von dir gepostete Urteil nichts, aber auch garnichts mit diesem Thread zu tun hat.
Lies es dir nochmal gaaaanz langsam durch.
Es besagt, das, obwohl die Lizenzbestimmungen der Software, die Weitergabe des
Benutzerkontos an Dritte untersagt, der Softwarehersteller dennoch das Recht hat, die
zwingende Registrierung der Software nach Installation über ein Benutzerkonto, vorschreiben
zu können.
Es besagt nicht, dass die Lizenzbestimmungen der Software, die die Weitergabe des
Benutzerkontos an Dritte untersagt, nicht rechtens ist.

Da der Threadersteller sich nicht mehr weiter zu seiner Frage geäußert hat und ich davon
ausgehe, dass seine Frage beantwortet ist, wird dieser Thread hiermit geschlossen.

Gruß Johann

Bitte beachten! > AndroidPIT-Regeln