Wenn es "Anti-Diebstahl"-Software (wie soll es den Diebstahl verhinden? Eine Kette ist keine App
) gibt die das ermöglicht, OK.
Aber mich interessieren keine Kindergarten-Apps die "meine Daten schützen", oder gar das Telefon unbrauchbar machen (wenn man das nicht eh immer nue aufsetzen könnte) usw..
Ich glaube Michael A. und Co. verstehen da etwas falsch.
Auf meinen Telefon darf alles und ohne Hinweis Daten senden.
Fehlt gerade noch, dass man den Dieb informieren muss, dass seine Position nun an den Besitzer des gestohlenen Telefons übermittelt wird ;) .
Die evtl. vorgeschriebene (evtl. nur geforderte) Benachrichtigung des Besitzers ist ja kein Problem. Das bin ich.
Was ist mit Flottenmanagementsystemen? Mir ist nicht bekannt dass die regelmäßig die Fahrer fragen ob die ihre Position übertragen wollen.
Es ist nicht mal verboten dass eine App die Telefonnummer der SIM die der Dieb einlegt unbemerkt an mich überträgt. Das wäre ja auch möglich.
Es geht ausdrücklich nicht um verkaufte oder verschenkte Geräte!
Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.
Die "GPS-Tracker" "TK-102" für neu €80 werden ganz offiziell verkauft. Wenn ich mir so einen aus dem Ausland kaufe (nur wegen des Preises, die werden auch in D verkauft), geht der ohne Probleme durch den Zoll. Auch wenn die wissen oder in einer Anleitung sehen, dass er auf Anfrage die GPS-Position sendet, oder man über ihn heimlich mithören kann. Sie werden nur die 19% in Rechnung stellen, fertig.
Auch "GSM-Wanzen" sollen problemlos durch den Zoll gehen.
Es ist irrelevant was ich schreibe (kein Angriff nur eine rechtliche Inform ation), obwohl ich recht ausführlich erwähnte, dass mehrere Roller geklaut wurden, und diese Jugendlichen (nachweislich zu Fuss, und einmal von Nachbarin überrascht) jetzt beginnen KFZ umzurücken um zu sehen ob sie sie wegschaffen können. Da muss man ja schon ein wenig mehr Einsatz zeigen, als nur zu schieben (wenn er nicht fest genug angezogen ist). Ich darf sie dann nicht nur online tracken, sogar heimlich belauschen. Jeder Richter wird die Aufzeichnungen zulassen. Da ist nichts mit §201. Genau so wie man ohne darauf hinzuweisen bei Terror usw. Anrufer aufnehmen darf.
Ich muss bei einem Küchenmesserkauf auch keine Eidesstattliche Erklärung unterschreibung dass ich damit niemand absteche ;D .
Mir kann auch niemand verbieten eine eigene Wohnung oder Fahrzeug zu verwanzen und oder mit unsichtbaren Kameras zu spicken. Genau so wie es Detektive machen. Die haben keinerlei Sonderrechte. Und wenn man für sich selbst tätig ist , braucht es auch keinen "Sachkundenachweis" nach "§34" des entsprechenden Gesetzes (dass sich ausdrücklich auf die Arbeit für >Fremde< bezieht).
Natürlich muss man es beim Auszug oder Fahrzeugverkauf entfernen, oder darauf hinweisen (evtl. will der Nächste es ja behalten).
Auch dann nicht, wenn man beabsichtigt damit in der eigenen Wohnung z.B. Agenten oder Polizisten heimlich zu filmen oder ihre Gespräche aufzunehmen. Also entweder in der eigenen Wohnung oder über Dinge die sie mitnehmen. OK, letzteres wäre auffällig wenn es unbemerkt geschehen soll. Wenn die aber "offiziell" wegen
Das ist nicht paranoid, da gibt es ja ein paar dokumentierte Fälle wo der Verfassungsschutz irgendwelche Linke die sie für den Gründer einer "Terrorgruppe" hielten, oder einen Soziologen (der die Wörter "Prekarisierung" und "Gentrification" nutzte) verwanzte, oder gleich mitnahm. Und einer hat wohl Aufnahmen solch einer Verwanzung von einer automatischen Kamera aus seiner Wohnung. Ich hätte die Aufnahmen und Bilder und mögliche Fingerabdrücke umgehend bei YouTunbe hochgeladen.
Auch, oder gerade weil, damit evtl. ihre Karrieren negativ beeinflusst werden könnten. Wenn die Identität eines Agenten bekannt ist, gilt er als "verbrannt". Damit ist er/sie zumindest nicht mehr so vielseitig einsetzbar.
Hat nicht Busch selbst mal dafür gesorgt dass die Frau eines Gegners als Agentin "verbrannt" wurde? Da empfinde ich das als falsch (ich differenziere), aber wenn mir Jemand in die Wohnung einbricht (irrelevant ob das "genehmigt" ist), habe ich das legitime Recht ("legitim" muss nicht "legal" sein) diese Person an den öffentlichen Pranger zu stellen. Ich meine zwar persönlich nicht dass ein "einfacher" Dieb den Anspruch hat dass ich ihn nicht anprangere, aber was meinen Ehrgeiz anginge würde ich wenn ich gezwungen wäre mich für einen zu entscheiden den Schlapphut nehmen.
Wir leben zwar im BRD (verwendet für das "R" ein Wort dass man für Unrechtsstaaten verwendet / geht mal auf 17499 auf short-link) aber zum Glück gibt es noch keinerlei Handhabe gegen Geräte oder Software. Scanner die den Polizeifunk empfangen >können< sind absolut legal. Man sollte nur nicht zufällig den kanal drauf haben, oder gespeichert.
Hätte jemand eine App die sich "Bluetooth"-Spion nennt und "eine sehr intuitive" Oberfläche hat, gibt es noch keine Haussuchung der Polizei, wie wohl mal wegen Mobiltelefonen mit für jeden im Bereich BT leicht zu bedienender Firmware (damals war das noch nicht so unkompliziert über Apps) in Italien.
Es gab aber Zeiten im BRD, da hat es gereicht auf der Straße ein Notebook bei sich zu tragen oder zu benutzen um völlig ohne begründeten Verdacht dieses beschlagnamt zu bekommen.
Ich kann auch Überwachungskameras auf die Straße richten, um ein Fahrzeug zu beobachten. Inkl. Rekorder der jede Bewegung aufzeichnet. Und ich würde es sicher nicht offen sichtbar tun oder "Aufkleber" oder "Schilder" anbringen. Denn ich will nicht abschrecken, sondern erwischen.
Und wenn ich die Täter noch mit einem Schild verhöhne, klauen sie evtl. nicht nur ein Fahrzeug (z.B. ein "Honeypot"Roller der kein großer Verlust wäre), sondern reden auch noch miteinander über die drei anderen geklauten Roller (sich gegenseitig brüstend mich verhöhnend). Dann hätte ich einen Anspruch über alle Roller. Mindestens 30 Jahre lang auf den Wert zum Zeitpunkt des Diebstahls. Das gilt für normale Schulden, bei Diebstahl evtl. noch länger.
Und da es möglich ist, werde ich wohl nicht darauf verzichten.
Da aber solche Bilder nicht sofort oder zwangsläufig zu einem Erfolg führen, will ich mit GPS absichern und mit Glück noch einen Beweis für nicht mehr physisch nachweisbare andere Rollerdiebstähle zu schaffen.
— geändert am 13.09.2010, 21:51:16
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