[Suche] GPS-Spion-App mit GPS-Tracking (mind. letzter Ort) und Audioübertragung

  • Antworten:16
Tobias Claren
  • Forum-Beiträge: 121

13.09.2010, 13:05:30 via Website

Hallo.

Ich suche eine App die immer im Hintergrund läuft und ständig die Position überträgt, und möglichst auch online speichert.
So dass man jederzeit weiß wo es ist, auch wenn kein Empfang mehr besteht.
Eine gute Zusatzfunktion wäre es, dass man eine unauffällige Audioverbindung herstellen kann.

Ich kenne Latitude. Zumindest vom Namen, und dass man es nur durch öffnen schon aktiviert.
Ich müsste prüfen wo und wie ich vom PC aus die Position einsehen kann.
Aber scheinbar ist es nur die aktuele Position (nicht Route), und bietet nicht solche Zusatzfunktionen.

Der GPS-Tracker TK102 für um 50 bis 80 Euro kann das sogar.
Da läuft aber alles über SMS (Position anfordern und erhalten) und Telefonverbindung (mithören).
Bei einer App wäre es natürlich auch denkbar dass ohne Reaktion eine Mithörverbindung (am besten ohne eigene Überrtragung) hergestellt wird, aber so ein Android-Smartphone kann ja mehr als so eine GPS-Tracker ohne Internetübertragungsmöglichkeit.
Das könnte bei PrePaid auch günstiger als 9c/min sein. Und bei einer Netzclub-Flat ist es kostenlos und man hat eh kein Telefonguthaben (wenn man keins kauft).

Daher wäre Latitude eher eine Notlösung wenn es eine App für genau diese Zweck gibt.
Da man Android-Telefone mit GPS schon ab €50 gebraucht bekommt könnte man so ein Teil sogar fest als Tracker "verbauen".
Oder auch mal akut in einem Roller am Strim verstecken und die Rollerdiebe nach ein paar geklauten Rollern (jetzt fangen sie schon an smartgroße Vierräder zu verschieben und umzurücken um zu testen ob sie den auch klauen können) fassen.
Dafür dürfte es sogar besser sein, wenn es billiger ist, weil es ein defektes Display usw. hat, aber noch so weit zu bedienen ist.
Auch eine defekte Hintergrundbeleuchtung könnte das noch möglich machen.
Und wenn man wirklich €80 für so einen TK102 und evtl. ein paar Euro Steuer zahlt, ist man schon im Bereich wo ein intaktes gebrauchtes G1 verkauft wird.

— geändert am 13.09.2010, 23:41:28

Antworten
Steven S.
  • Forum-Beiträge: 66

13.09.2010, 14:32:00 via Website

So wie du das beschreibst klingt es eher nach einer illegalen App (jedenfalls klingt dein Verwendugszweck genau so)

Wenn du es z.B. als Diebstahlschutz verwenden willst, dann wärst du vll. drauf gekommen mal nach Diebstahlschutz zu suchen, oder? Einen passen Thread hättest du dann z.B. hier gefunden. Ein ständiges Tracking gibts bei denen aber nicht.

— geändert am 13.09.2010, 14:33:48

Antworten
Micha A.
  • Forum-Beiträge: 497

13.09.2010, 14:34:09 via Website

Ich glaube, das was du haben möchtest, ist nicht zulässig....
Die meisten Programme mit GPS, dürfen nicht ohne weiteres ihre Daten senden...
Ich meine da hat Google irgendwas in seinen AGB drin, die solche Funktionen verbieten...

MIUI Germany - http://www.miui-ger.de

Antworten
Tobias Claren
  • Forum-Beiträge: 121

13.09.2010, 21:33:20 via Website

Wenn es "Anti-Diebstahl"-Software (wie soll es den Diebstahl verhinden? Eine Kette ist keine App :) ) gibt die das ermöglicht, OK.
Aber mich interessieren keine Kindergarten-Apps die "meine Daten schützen", oder gar das Telefon unbrauchbar machen (wenn man das nicht eh immer nue aufsetzen könnte) usw..


Ich glaube Michael A. und Co. verstehen da etwas falsch.
Auf meinen Telefon darf alles und ohne Hinweis Daten senden.
Fehlt gerade noch, dass man den Dieb informieren muss, dass seine Position nun an den Besitzer des gestohlenen Telefons übermittelt wird ;) .
Die evtl. vorgeschriebene (evtl. nur geforderte) Benachrichtigung des Besitzers ist ja kein Problem. Das bin ich.
Was ist mit Flottenmanagementsystemen? Mir ist nicht bekannt dass die regelmäßig die Fahrer fragen ob die ihre Position übertragen wollen.

Es ist nicht mal verboten dass eine App die Telefonnummer der SIM die der Dieb einlegt unbemerkt an mich überträgt. Das wäre ja auch möglich.
Es geht ausdrücklich nicht um verkaufte oder verschenkte Geräte!



Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.
Die "GPS-Tracker" "TK-102" für neu €80 werden ganz offiziell verkauft. Wenn ich mir so einen aus dem Ausland kaufe (nur wegen des Preises, die werden auch in D verkauft), geht der ohne Probleme durch den Zoll. Auch wenn die wissen oder in einer Anleitung sehen, dass er auf Anfrage die GPS-Position sendet, oder man über ihn heimlich mithören kann. Sie werden nur die 19% in Rechnung stellen, fertig.

Auch "GSM-Wanzen" sollen problemlos durch den Zoll gehen.

Es ist irrelevant was ich schreibe (kein Angriff nur eine rechtliche Inform ation), obwohl ich recht ausführlich erwähnte, dass mehrere Roller geklaut wurden, und diese Jugendlichen (nachweislich zu Fuss, und einmal von Nachbarin überrascht) jetzt beginnen KFZ umzurücken um zu sehen ob sie sie wegschaffen können. Da muss man ja schon ein wenig mehr Einsatz zeigen, als nur zu schieben (wenn er nicht fest genug angezogen ist). Ich darf sie dann nicht nur online tracken, sogar heimlich belauschen. Jeder Richter wird die Aufzeichnungen zulassen. Da ist nichts mit §201. Genau so wie man ohne darauf hinzuweisen bei Terror usw. Anrufer aufnehmen darf.

Ich muss bei einem Küchenmesserkauf auch keine Eidesstattliche Erklärung unterschreibung dass ich damit niemand absteche ;D .

Mir kann auch niemand verbieten eine eigene Wohnung oder Fahrzeug zu verwanzen und oder mit unsichtbaren Kameras zu spicken. Genau so wie es Detektive machen. Die haben keinerlei Sonderrechte. Und wenn man für sich selbst tätig ist , braucht es auch keinen "Sachkundenachweis" nach "§34" des entsprechenden Gesetzes (dass sich ausdrücklich auf die Arbeit für >Fremde< bezieht).
Natürlich muss man es beim Auszug oder Fahrzeugverkauf entfernen, oder darauf hinweisen (evtl. will der Nächste es ja behalten).

Auch dann nicht, wenn man beabsichtigt damit in der eigenen Wohnung z.B. Agenten oder Polizisten heimlich zu filmen oder ihre Gespräche aufzunehmen. Also entweder in der eigenen Wohnung oder über Dinge die sie mitnehmen. OK, letzteres wäre auffällig wenn es unbemerkt geschehen soll. Wenn die aber "offiziell" wegen

Das ist nicht paranoid, da gibt es ja ein paar dokumentierte Fälle wo der Verfassungsschutz irgendwelche Linke die sie für den Gründer einer "Terrorgruppe" hielten, oder einen Soziologen (der die Wörter "Prekarisierung" und "Gentrification" nutzte) verwanzte, oder gleich mitnahm. Und einer hat wohl Aufnahmen solch einer Verwanzung von einer automatischen Kamera aus seiner Wohnung. Ich hätte die Aufnahmen und Bilder und mögliche Fingerabdrücke umgehend bei YouTunbe hochgeladen.
Auch, oder gerade weil, damit evtl. ihre Karrieren negativ beeinflusst werden könnten. Wenn die Identität eines Agenten bekannt ist, gilt er als "verbrannt". Damit ist er/sie zumindest nicht mehr so vielseitig einsetzbar.
Hat nicht Busch selbst mal dafür gesorgt dass die Frau eines Gegners als Agentin "verbrannt" wurde? Da empfinde ich das als falsch (ich differenziere), aber wenn mir Jemand in die Wohnung einbricht (irrelevant ob das "genehmigt" ist), habe ich das legitime Recht ("legitim" muss nicht "legal" sein) diese Person an den öffentlichen Pranger zu stellen. Ich meine zwar persönlich nicht dass ein "einfacher" Dieb den Anspruch hat dass ich ihn nicht anprangere, aber was meinen Ehrgeiz anginge würde ich wenn ich gezwungen wäre mich für einen zu entscheiden den Schlapphut nehmen.

Wir leben zwar im BRD (verwendet für das "R" ein Wort dass man für Unrechtsstaaten verwendet / geht mal auf 17499 auf short-link) aber zum Glück gibt es noch keinerlei Handhabe gegen Geräte oder Software. Scanner die den Polizeifunk empfangen >können< sind absolut legal. Man sollte nur nicht zufällig den kanal drauf haben, oder gespeichert.

Hätte jemand eine App die sich "Bluetooth"-Spion nennt und "eine sehr intuitive" Oberfläche hat, gibt es noch keine Haussuchung der Polizei, wie wohl mal wegen Mobiltelefonen mit für jeden im Bereich BT leicht zu bedienender Firmware (damals war das noch nicht so unkompliziert über Apps) in Italien.
Es gab aber Zeiten im BRD, da hat es gereicht auf der Straße ein Notebook bei sich zu tragen oder zu benutzen um völlig ohne begründeten Verdacht dieses beschlagnamt zu bekommen.

Ich kann auch Überwachungskameras auf die Straße richten, um ein Fahrzeug zu beobachten. Inkl. Rekorder der jede Bewegung aufzeichnet. Und ich würde es sicher nicht offen sichtbar tun oder "Aufkleber" oder "Schilder" anbringen. Denn ich will nicht abschrecken, sondern erwischen.
Und wenn ich die Täter noch mit einem Schild verhöhne, klauen sie evtl. nicht nur ein Fahrzeug (z.B. ein "Honeypot"Roller der kein großer Verlust wäre), sondern reden auch noch miteinander über die drei anderen geklauten Roller (sich gegenseitig brüstend mich verhöhnend). Dann hätte ich einen Anspruch über alle Roller. Mindestens 30 Jahre lang auf den Wert zum Zeitpunkt des Diebstahls. Das gilt für normale Schulden, bei Diebstahl evtl. noch länger.

Und da es möglich ist, werde ich wohl nicht darauf verzichten.

Da aber solche Bilder nicht sofort oder zwangsläufig zu einem Erfolg führen, will ich mit GPS absichern und mit Glück noch einen Beweis für nicht mehr physisch nachweisbare andere Rollerdiebstähle zu schaffen.

— geändert am 13.09.2010, 21:51:16

Antworten
Jupp S.
  • Forum-Beiträge: 233

14.09.2010, 02:32:01 via App

sowas hätte ich gerne für meine katzen. eine von beiden ist vor kurzem nach dem umzug erst mal für ne woche ausgebüchst und ich hab mich gefragt, ob ich die überhaupt noch wieder sehe.
aber da müssen die handys wohl noch ein ganzes stück kleiner werden. also warte ich einfach noch mal 20 oder 30 jahre.

Antworten
Steven S.
  • Forum-Beiträge: 66

14.09.2010, 10:28:47 via Website

Tobias Claren
Wenn es "Anti-Diebstahl"-Software (wie soll es den Diebstahl verhinden? Eine Kette ist keine App :) ) gibt die das ermöglicht, OK.
Aber mich interessieren keine Kindergarten-Apps die "meine Daten schützen", oder gar das Telefon unbrauchbar machen (wenn man das nicht eh immer nue aufsetzen könnte) usw..

Hättest du den Thread mal gelesen, den ich verlinkt hatte, wüsstet du, dass es keine Kindergarten Apps sind. Die Dort besprochenen Apps können auf Abfrage (per SMS): GPS Position senden, "heimlich" anrufen" (so hörst du was drüben passiert) und einen Alarmsound abspielen.
(und noch mehr, aber das ist für dich eher uninteressant, da es dir ja nicht ums Handy selbst geht)


Tobias Claren
Ich kann auch Überwachungskameras auf die Straße richten, um ein Fahrzeug zu beobachten. Inkl. Rekorder der jede Bewegung aufzeichnet.

Das ist falsch, du kannst (darfst) die Kamera auf dein Grundstück richten, aber nicht auf die (öffentliche) Straße.

— geändert am 14.09.2010, 10:30:54

Antworten
Tobias Claren
  • Forum-Beiträge: 121

15.09.2010, 00:50:38 via Website

@ Jupp S.

Diese Tracker sind warscheinlich klein genug, um von einer nicht zu kleinen Katze getragen zu werden.

Hier ein Bild:


Bei ebay und im Netz einfach mal gps tracker oder tk-102 oder tk102 suchen.
Auch mit Einfuhrsteuer und möglichem Porto noch um die €70 realistisch.

Es gibt wohl auch passende Halsbänder dafür (oder man macht selbst eins).
Es hat schon mal jemand seiner Katze eine ganze Ditalkamera ungehängt ;) .
Eine Minifunkkamera wäre sogar noch kleiner als so ein GPS-Tracker (wobei das natürlich zweierlei Dinge sind).

Hier ist ein TK202 inkl. Band:
http://heton2009.en.made-in-china.com/product/VMFQIBLvADht/China-Smallest-GPS-Tracker-For-Car-Pet-Elder-Child-With-Belt-TK202-.html

Gibt es bei Ebay um ca. €115. Aber da gibt es wohl einige Gehäuse, und die bei ebay sind wohl nicht Wasserdicht. Das am Halsband sollte es wohl sein. Und eine dichte Box ist recht groß, und eher für das anbringen an Fahrzeugen gedacht (wohl inkl. Fachh für weiteren Akku und Magnet).






@ Steven S.

Ich habe nicht solche Apps als "Kindergarten" bezeichnet, nur solche die sich nur auf das schützen von Daten beziehen. Auch das "sperren" würde ich nicht machen (und dafür noch bezahlen). Ich will das Teil doch nicht wertlos für den Weiterverkauf machen. Solange es funktioniert besteht die CHance dass ich es irgendwann wieder erhalte.
Es wäre heute schon kein Problem jedes altre Telefon Dass noch in Betrieb ist wieder zu finden.
Die Netzbetreiber müssten nur auf die Seriennummer des Telefon achten, und die Daten des SIM-Besitzers an die Behörden geben. Auch wenn der sagt er hätte es nur gekauft, und der Vorbesitzer das Gleiche sagt, hat man das Gerät wieder. Außer in Italien, da erhält man Diebesgut nicht zurück, wenn dem Käufer nicht nachgewiesen wird, er habe es wissentlich gekauft 0_o .

In dem anderen Strang fand ich Apps die scheinbar nur Sperren oder Rufnummernüb ermittlung bei SIM-Wechsel usw. können. Oder die "#1-Software" Theft Aware wird vom Hersteller nicht ausführlich beschrieben.
Eine richtige Funktionsübersicht fand ich noch nicht.
Nach Smartdroid könnte das aber noch kommen. Wie das mit Mithören oder aufzeichnen oder beides zusammen, aussieht weiß ich aber nicht. Z.B. dass alles auf SD gespeichert wird, wenn etwas gesagt wird. Das könnte dann auch noch fernübertragen werden.

Wenn diese Programme das können, wieso heißt es dann in dem anderen Strang nicht "Ich glaube, das was du haben möchtest, ist nicht zulässig...." oder ähnliches?
Ist es das Wort "Spion"?


Was ich auch nicht mache ist eine App kaufen die z.B. €350 kostet ;D . FlexySpy ist wohl so eine.
Natürlich nur mit deren Server zu gebrauchen.
Sollte das Programmieren so einer App nicht recht simpel sein (nein, ich wüsste nicht wie)? Es gibt wohl aufwändigere kostenlose apps.

Nützliche Funktionen:
GPS-Position in Intervallen, die auch aus der Ferne gewechselt werden können
Bedienung und Empfang per Internet, und nicht nur per SMS-Kommandos
Mithören
Aufzeichnen wenn etwas gesprochen wird
Kamerabild abrufen (Einzelbilder und Video)
Übertragung der Rufnummer der geänderten SIM-Karte


Und wenn das hohe Kosten (evtl. 3 bis 4 stellig) nach einem SIM-Wechsel verursacht ist das dessen Problem.


Ich habe "kann" geschrieben. Wenn es jemand stört, muss die Person (legal) versuchen etwas dagegen zu tun.
Bei Einsatz eines umgebauten Nistkasten, bzw. extra dafür gebauten Nistkasten als Außengehäuse, muss das auch erst mal auffallen.
Wenn ein Nachbar von euch das ganze Jahr über einen Kunstkürbis auf der Fensterbank hat, könnte eine Kamera drin versteckt sein ;) . Las ich in einem Forum schon von:
http://www.hochzeitsplaza.de/hochzeits-forum/off-topic/off-topic/97502-private-versteckte-%C3%BCberwachungskamera-legal-oder-nicht/
Am Kabel kann der Betrieb zumindest nicht grundsätzlich verboten werden ;) .

Da gibt es auch noch die Leute die mit Kissen im Fenster "liegen". Evtl. machen die sich auch Notizen und fotografieren Parksünder und filmen Leute die ihre Kippe auf den Boden werfen.
Google darf auch ohne gegen den Willen der Hausbesitzer deren Häuser ins Netz stellen.
Kennzeichen müssen nicht verfremdet werden. Und sogar die Gesichter müssen nicht verfemdet werden. Die sind "Beiwerk". Was Google macht ist tatsächlich komplett freiwillig. Sie dürfen auch alle WLAN inkl. Namen und MAC-Adresse kartografieren und diese online stellen. Ich werde das wenn ich mal so etwas in der Nähe finde detailliert fotographieren und z.B. bei Panoramio hochladen. Damit ist es dann auch in Google Earth einsehbar...
Es gibt Kameras von hohen Punkten über andere Häuser und Straßen. Wo zieht man die Grenze?
5MP und normales PAL mit ~0,3MP sind der Faktor 16+.

Und komisch, wenn ich mich Tag und Nacht hinter einen laufenden Camcroder setze und die Straße filme kann niemand etwas dagegen tun...
Das gilt also auch für den Nachbarn im Fenster mit der Full-HD-Videokamera.
Übrigens, die Polizei darf auf Demos zwar Kameras mitnehmen, aber erst einschalten wenn wirklich was passiert.
Privatpersonen dürfen aber anlasslos die Demo filmen. inkl. Polizisten.



Ich werde ganz sicher nicht die Diebe darauf hinweisen wenn ich sie überwachen würde.
Hier gilt wortwörtlich "wo kein Kläger"... Wohl ganz ohne Folgen außer dem möglichen entfernen.

Übrigens, es mag "verboten" sein Gerichtrsverhandlungen aufzunehmen, aber es gibt keine Strafe.
Nicht für das Aufzeichnen, und nicht für das Veröffentlichen. Bevor das Jemand bestreitet, das stand in einem dieser Blogs eines Rechtsanwaltes.
Da eine Verhandlung meist öffentlich ist, greift auch nicht §201 StGB (wenn sie öffentlich war).


"KANN":
Wir KÖNNEN jemand umbringen.
Ich habe größere Freiheiten als der Staat. Dass die legal sein müssen habe ich nicht geschrieben.
OK, ein Staat kann das eine oder andere "versehentlich" oder "der Polizist/Agent hat eigenmächtig gehandelt" machen, aber einfach so jemand umbringen kann nur eine Privatperson.

— geändert am 15.09.2010, 00:52:40

Antworten
Jupp S.
  • Forum-Beiträge: 233

15.09.2010, 02:55:00 via Website

ich werde doch noch 20 bis 30 jahre warten. dann sind die katzen die ich jetzt habe zwar schon tot, aber dann hab ich sicher wieder andere.
weil ein halsband werde ich denen nicht umhängen. das sind ja freigänger und da können die sich mit so nem halsband auch mal schnell an nem ast oder am zaun erhängen.
ich bräuchte eher einen sender, der so groß ist, dass man ihn wie diese rfid-chips direkt unter die haut implatiert. da das aber vielleicht sogar noch länger als 30 jahre dauern könnte war mein post auch nicht 100%ig ernst gemeint.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 271

15.09.2010, 06:57:29 via App

bist ja ein richtiger Spion was? ;-)

Froyo ist Super! (Bei Unbrandet Legend)

Antworten
Steven S.
  • Forum-Beiträge: 66

15.09.2010, 13:58:46 via Website

Meine Güte schreibst du immer riesen Texte. :grin: Vll. solltest du in der Zeit lieber mal die Suche bemühen. :P (ist nicht so böse gemeint wie es klingt, meine es eher witzig)

Man mag es kaum glauben, aber es gibt tatsächlich einen recht ausführlichen Testbericht zu TA direkt hier bei Apit. -> https://www.nextpit.com/en/android/tests/test/391607/Theft-Aware-Trial

Hier eine kleine Zusammenfassung zu den Sachen die du möchtest. Jedenfalls die 1.5 Version, in 2 - 3 Wochen soll die 2.0 kommen, was die dann kann weiß ich nicht.

Nützliche Funktionen:
GPS-Position in Intervallen, die auch aus der Ferne gewechselt werden können -> kann TA nicht, nur über den SMS Befehl abrufbar. Man müsste also selbst alle paar Minuten SMS schicken selbst "updaten"

Bedienung und Empfang per Internet, und nicht nur per SMS-Kommandos -> Nope
Mithören -> Ja (das Handy ruft dich an, dann kannst du quasi mithören)
Aufzeichnen wenn etwas gesprochen wird -> Nope, du könntest dann nur beim angerufen werden über deinn Telefon aufzeichnen.
Kamerabild abrufen (Einzelbilder und Video) -> Nope
Übertragung der Rufnummer der geänderten SIM-Karte -> Ja, machts automatisch wenn eine neue SIM rein kommt.

Für mich selbst brauchst du auch keine Rechtfertigungen mehr zu schreiben (für die Anderen kannst du es gerne weiter tun, wenn es dir was bringt :wink: )
Ich hatte mit der ersten Antwort nur darauf hinweisen wollen, dass der Anwendungszweck nicht legal klingt. Dass es eine illegale App ist, war in dem Falle falsch. Es kommt ja nur auf die Verwendung an. Verwendet man TA zum unwissenden spionieren von anderen, nutzt man die Anwendung gegen entsprechendes Recht. Wo kein Kläger - auch kein Richter, ist mir auch klar, dass macht die Sachen aber nicht autom. legal. Wie gesagt, mir ist es echt egal was du damit machst, ich wollt nur drauf hinweisen. (Hätte ich einfach nur blöd schreiben wollen "bah du doofer Verbrecher, geh sterben" hätte ich ja wohl kaum den Link mit den passenden Apps geliefert)

Den Part den du von Google Street View geschrieben hast, ist (jdf. in Deutschland), echter BS.

PS: TA ist in der Trial Version voll Funktionsfähig (und kostenlos). Die Beschränkung ist, dass man das Telefon nur 3x neustarten kann, danach geht TA nicht mehr. Wenn du es wirklich für das von dir beschriebene nutzen möchtest, dann wird das Telefon ja aber nicht ausgeschalten...

— geändert am 15.09.2010, 14:12:56

Antworten
Tobias Claren
  • Forum-Beiträge: 121

15.09.2010, 14:48:59 via Website

Kein Problem. Ich befürchte (oft zu Recht ;) ) dass meine Antworten persönlich genommen werden könnten.
Was die Länge angeht versuche ich schon Fettschrift und Kleinschrift zu verwenden um wesentliches und OT-Kommentare zu trennen.



Die Funktionen sind nur die die mir als möglich einfielen.
Mithören und GPS-Position wäre ja schon mal was. Beides möglichst online.
Ich sehe gerade bei einem Smartphone keinen Sinn darin nur SMS zu versenden. Das kann auch so ein Tracker für €70.
Nur als Option, wenn z.B. keine Daten versendet werden können (weil z.B. SIM gewechselt, und keine Datenverbindung eingestellt wurde) könnten dann SMS versendet werden.
Die Daten könnten einstellbar an eine IP oder DynDNS-Adresse gesendet werden. Dort ließe man ein Programm auf einem Rechner (Portweiterleitung) laufen.

Wir haben wahrscheinlich (fast) alle Messer die nach Waffenrecht verboten sind. Ein paar der Küchenmesser bzw. Fleischmesser sind ziemlich lang. Wahrscheinlich müsste man sie zum Transport in einem Tresor packen und den Schlüssel per Post vorschicken ;) .



Warum drucken Zeitungen unverfremdete BIlder von Menschen ab? Warum zeigen TV-Sender unverfremdete Bilder von Demos?
Z.B. aus Stuttgart. Haben die die alle gefragt? Nein, und das weiß ich. Ich habe mich zu dem Thema auch schon in Foren mit betroffenen eingelesen und ausgetauscht. Fotojournalisten z.B., wissen meist besser als Polizisten was sie dürfen. Ich sehe auch keine verfremdeten Häuser in Zeitungen und TV-Magazinen.

Dass man manchmal verfremdete Bilder und Videos sieht, ist evtl. auf ausdrücklichen Wunsch geschehen. Bzw. ohne Bitte einfach Unfallopfer usw.. Das sind aber freiwillige Handlungen.
Polizisten dürfen z.B. immer fotografiert und gefilmt werden. Die haben im Einsatz kein Recht am eigenen Bild. So wie die Merkel sind sie im Dienst Personen des öffentlichen Geschehens. Dazu gibt es sogar PDF-Merkzettel von Juristen im Netz um es notfalls vorhalten zu können.
Es gibt immer mehr Spinner die sich in die Öffentlichkeit auf ein Fest oder eine Demo begeben und bei einem Foto der Masse agressiv behaupten sie können das verbieten. Genau von solchen Fällen liest man z.B. in Kameraforen. Und dann gibt es Polizisten mit wenig Ahnung die für solche Leute noch den Lakeien machen. Das kann richtig teuer werden, wenn ein Fotograph einen finanziellen Ausfall geltend macht. Und den muss der Polizist dann privat zahlen!

— geändert am 15.09.2010, 14:59:12

Antworten
Steven S.
  • Forum-Beiträge: 66

15.09.2010, 16:50:55 via Website

Fotojournalisten z.B., wissen meist besser als Polizisten was sie dürfen. Ich sehe auch keine verfremdeten Häuser in Zeitungen und TV-Magazinen.

Klar nicht, denn alles (Gebäude und Sachen) die man von öffentlichen Plätzen aus Foten kann, darf man auch Foten. Daher sieht sich Google auch im Recht, nur das die den kleinen Patzer hatte, dass ihre Kameras zu hoch sind und daher nicht den "normalen" Blickwinkel haben.

Es gibt immer mehr Spinner die sich in die Öffentlichkeit auf ein Fest oder eine Demo begeben und bei einem Foto der Masse agressiv behaupten sie können das verbieten.
Ja, hier in Berlin gibts auch einige dieser Experten. Wenn ich mit meiner Cam unterwegs bin, fühle ich mich manchmal schon wie ein Aussätziger. ;) Auf der einen Seite wird man vom Veranstalter gebeten ein paar Fotos zu machen, auf der anderen Seite knurren einen ständig die Leute an, die man dann foten soll. :grin: Nervig.

Ich glaube in deinem Falle wäre ein GPS Tracker wie der oben besser geeignet. Der kann zwar nicht alles was du willst, aber dafür ein voll augestattetes Smartphone mit einer Software bestücken die auch nicht alles kann, finde ich etwas übertrieben. Am Ende ist dann evt. sogar alles weg.

Antworten
Tobias Claren
  • Forum-Beiträge: 121

15.09.2010, 18:51:36 via Website

Sind aber auch gut €70 für nur GPS-Abfrage und mithören, und nur über SMS steuerbar.
Ist TA auch nur über SMS bedienbar?

Antworten
Steven S.
  • Forum-Beiträge: 66

15.09.2010, 21:51:00 via Website

Ja, auch nur per SMS. Bei Sim Wechsel wird man aber autom. über die neue Nummer informiert. (sonst weiß man ja nicht, wohin man die steuer SMS schicken soll)

— geändert am 15.09.2010, 21:51:19

Antworten
cremaster c.
  • Forum-Beiträge: 39

15.09.2010, 22:51:06 via App

das konnte sicherlich eine Diplomarbeit werden...

Antworten
Hans
  • Forum-Beiträge: 3

12.12.2010, 18:12:52 via App

Probiere mal instamapper. Ich glaube das machst alles was du willst
http://www.instamapper.com/

Antworten
Hans
  • Forum-Beiträge: 3

12.12.2010, 18:16:24 via App

Probiere mal instamapper. Ich glaube das machst alles was du willst
http://www.instamapper.com/

Antworten