"Die Garantie ist grundsätzlich futsch"

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

19.06.2010, 21:19:53 via Website

Rein historisch wäre mal interessant rauszufinden, wer als erster mit diesem Satz ankam.

Zum einen dürfte wohl nicht nur die Garantie, sondern eher und insbesondere die Gewährleistung "futsch" sein.

Zum anderen, und das verstehe ich nicht, handelt es sich beim rooten doch nur um einen "Software-Mod". Man schraubt nicht und lötet nicht. Dieser Mod ist somit auch reversibel. Das erwähnt aber nie jemand hier. Bestimmt gibt es irgendwo im Netz auch die Anleitung wie man ein Handy wieder "un-rooted".

Der Vollständigkeit halber wäre es also angebracht, beide Wege aufzuzeigen. Denn so kann ein Besitzer sorglos mal rooten, und wenn ein Gewährleistungsfall eintritt zur Not wieder kurz un-rooten und dann einschicken.

Habe ich bei meinem HTC Touch 3G (Windows Mobile 6.1 - habe viel mit 6.5ern rumgespielt) auch gemacht und letztlich "resettet" auf Werkszustand und eingeschickt, als ein Fehler mit dem Empfang auftrat.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

19.06.2010, 21:25:53 via Website

El Dudernino
Rein historisch wäre mal interessant rauszufinden, wer als erster mit diesem Satz ankam.

Zum einen dürfte wohl nicht nur die Garantie, sondern eher und insbesondere die Gewährleistung "futsch" sein.

Zum anderen, und das verstehe ich nicht, handelt es sich beim rooten doch nur um einen "Software-Mod". Man schraubt nicht und lötet nicht. Dieser Mod ist somit auch reversibel. Das erwähnt aber nie jemand hier. Bestimmt gibt es irgendwo im Netz auch die Anleitung wie man ein Handy wieder "un-rooted".

Der Vollständigkeit halber wäre es also angebracht, beide Wege aufzuzeigen. Denn so kann ein Besitzer sorglos mal rooten, und wenn ein Gewährleistungsfall eintritt zur Not wieder kurz un-rooten und dann einschicken.

Habe ich bei meinem HTC Touch 3G (Windows Mobile 6.1 - habe viel mit 6.5ern rumgespielt) auch gemacht und letztlich "resettet" auf Werkszustand und eingeschickt, als ein Fehler mit dem Empfang auftrat.

^^ also mit gewährleistung hast du nur bedingt recht, weil die hersteller zusätzlich zu der gesetzlichen gewährleistung eine garantie geben -> damit bist du beispielsweise (manchmal) nicht nur innerhalb der ersten 6 monate von der beweislastumkehr nach §§433ff und 675ff BGB geschützt .... sop genug geklugscheißert -> von der idee her hast du recht!

sogar hier im forum gibt es eine anleitung (im htc hero custom rom wiki gibts den punkt "unrooten")

ABER: das problem ist, dass dein handy so weit kommen kann, dass du nicht mehr unrooten kannst - du kommst (warum auch immer) nicht mehr in den bootloader o.ä. und beim support wird bei bekannt werden direkt das ganze mainboard ausgetauscht!

übrigens: deine argumentation mit root ist nur ein mod: das problem ist, dass root funktionen birgt die der nutzer eben nicht haben soll (eigtl) weil sie irreversible schäden anrichten können! wenn du das umgehst... naja bist du auch für die schäden verantwortlich!

— geändert am 19.06.2010, 21:28:46

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

19.06.2010, 21:50:59 via Website

Lars Siebenhaar
^^ also mit gewährleistung hast du nur bedingt recht, weil die hersteller zusätzlich zu der gesetzlichen gewährleistung eine garantie geben -> damit bist du beispielsweise (manchmal) nicht nur innerhalb der ersten 6 monate von der beweislastumkehr nach §§433ff und 675ff BGB geschützt .... sop genug geklugscheißert -> von der idee her hast du recht!

Wenn schon klugscheißern, dann bitte auch richtig. § 675 BGB is janz falsch: LESEN!
§ 476 BGB schreibt für Verbrauchsgüterkäufe die 6-Monate Beweislast vor, unabdingbar. LESEN.
Der Händler (oder hast Du das Gerät bei HTC gekauft? Denke nicht) also, der Dir gegenüber gönnerhaft 6 Monate Garantie gibt, ist ein Sponk. Interessant wirds erst, wenn es mehr als 6 Monate Garantie sind. Ein sog. freiwilliges Garantieversprechen, ohne dazu gesetzloch verpflichtet zu sein. Üblicherweise heißt es also, wenn sich innerhalb von 6 Monaten ein Mangel zeigt, dann war der von Anfang an da - es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Danach, also Anfang Monat 7 bis Ende Monat 24 hat der Käufer die Beweislast, und wenns klappt ebenso die Rechte nach § 437 BGB. Wenn Du einen Fehler findest schwärze mich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an - denn dann sollten die mich rausschmeissen.
:bashful:

Nach "unrooten" habe ich noch nicht geguckt. Danke für den Hinweis. Der Rest Deiner Ausführung klingt einleuchtend - wobei für die meisten User wohl das Custom Rom im Vordergrund stehen dürfte, und die meisten User wohl nicht mit der Konsole rumhantieren werden... Wenn der DAU dennoch so weit geht, dann ist er letztendlich selber schuld.

— geändert am 19.06.2010, 21:52:48

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

19.06.2010, 22:08:11 via App

El Dudernino
Lars Siebenhaar
^^ also mit gewährleistung hast du nur bedingt recht, weil die hersteller zusätzlich zu der gesetzlichen gewährleistung eine garantie geben -> damit bist du beispielsweise (manchmal) nicht nur innerhalb der ersten 6 monate von der beweislastumkehr nach §§433ff und 675ff BGB geschützt .... sop genug geklugscheißert -> von der idee her hast du recht!

Wenn schon klugscheißern, dann bitte auch richtig. § 675 BGB is janz falsch: LESEN!
§ 476 BGB schreibt für Verbrauchsgüterkäufe die 6-Monate Beweislast vor, unabdingbar. LESEN.
Der Händler (oder hast Du das Gerät bei HTC gekauft? Denke nicht) also, der Dir gegenüber gönnerhaft 6 Monate Garantie gibt, ist ein Sponk. Interessant wirds erst, wenn es mehr als 6 Monate Garantie sind. Ein sog. freiwilliges Garantieversprechen, ohne dazu gesetzloch verpflichtet zu sein. Üblicherweise heißt es also, wenn sich innerhalb von 6 Monaten ein Mangel zeigt, dann war der von Anfang an da - es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Danach, also Anfang Monat 7 bis Ende Monat 24 hat der Käufer die Beweislast, und wenns klappt ebenso die Rechte nach § 437 BGB. Wenn Du einen Fehler findest schwärze mich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an - denn dann sollten die mich rausschmeissen.
:bashful:

Nach "unrooten" habe ich noch nicht geguckt. Danke für den Hinweis. Der Rest Deiner Ausführung klingt einleuchtend - wobei für die meisten User wohl das Custom Rom im Vordergrund stehen dürfte, und die meisten User wohl nicht mit der Konsole rumhantieren werden... Wenn der DAU dennoch so weit geht, dann ist er letztendlich selber schuld.


sorry war verkehrt, schreib grad ne seminararbeit und da gehts um die 670ff ... vllt hab ich daher dran gedacht;)

aber das drunter hätte ich auch wo geschrieben, ist ja "nur" bgb bt, sollte ich noch hinbekommen...


aber: der Hersteller gibt doch selber eine Garantie und diese kann weitergehen als die des Verkäufers; letztendldeinenich kannst du im garantiefall gegen beide geltend machen solange der Fall von beiden Garantien umfasst ist ...


btw: praktizierender Anwalt? welches Gebiet wenn man fragen darf? brauch noch nen Praktikumsplatz und in Berlin könnte ich fabien besuchen :)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

19.06.2010, 22:09:30 via Website

Rest per PM ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3

20.06.2010, 01:47:09 via Website

El Dudernino
Wenn Du einen Fehler findest schwärze mich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an - denn dann sollten die mich rausschmeissen.
:bashful:

Wenn du ein Anwalt bist, bin ich John Wayne; kennst ja noch nicht einmal den genauen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben. Der ZUSTAND DER WARE ZUM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE ist dabei entscheidend. Da dieser Nachweis für den Kunden (Verbraucher) in vielen Fällen aber praktisch unmöglich ist, wird ihm zu Gunsten in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war (= Beweislastumkehr). Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um und er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Eine Garantie dagegen ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Geräts ÜBER EINEN BESTIMMTEN ZEITRAUM. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile oder des gesamten Geräts für den Zeitraum "garantiert" wird.

In Folge dessen würde beim rooten nicht die Gewährleistung (Zitat: "Zum einen dürfte wohl nicht nur die Garantie, sondern eher und insbesondere die Gewährleistung "futsch" sein.") sondern die Garantie "erlischen", da der Hersteller bei einem technischen Defekt evtl. darauf plädieren würde, dass dieser auf das Rooten bzw. auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sei.

Also Herr Rechtsanwalt, schöne Grüße von John Wayne!!!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

20.06.2010, 01:53:00 via Website

Lord Nobody
El Dudernino
Wenn Du einen Fehler findest schwärze mich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an - denn dann sollten die mich rausschmeissen.
:bashful:

Wenn du ein Anwalt bist, bin ich John Wayne; kennst ja noch nicht einmal den genauen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben. Der ZUSTAND DER WARE ZUM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE ist dabei entscheidend. Da dieser Nachweis für den Kunden (Verbraucher) in vielen Fällen aber praktisch unmöglich ist, wird ihm zu Gunsten in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war (= Beweislastumkehr). Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um und er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Eine Garantie dagegen ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Geräts ÜBER EINEN BESTIMMTEN ZEITRAUM. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile oder des gesamten Geräts für den Zeitraum "garantiert" wird.

In Folge dessen würde beim rooten nicht die Gewährleistung (Zitat: "Zum einen dürfte wohl nicht nur die Garantie, sondern eher und insbesondere die Gewährleistung "futsch" sein.") sondern die Garantie "erlischen", da der Hersteller bei einem technischen Defekt evtl. darauf plädieren würde, dass dieser auf das Rooten bzw. auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sei.

Also Herr Rechtsanwalt, schöne Grüße von John Wayne!!!

Also Anwalt isser:)

und... naja er sagt ja nichts falsches, nur nicht so ausführlich - die § die er genannt hat besagen das ja was du schreibst=)

im übrigen schöne ausführung! ... und ich schäm mich immernoch, dass ich 675 genannt hab, meinte 475/476 hab den ganzen tag an etwas über §§670ff gehangen -.- Depp.ich.de

aber: füll mal dein profil was aus;) jetzt bin ich neugierig, was du mir der juristerei am hut hast:P


Gruß Lars

— geändert am 20.06.2010, 01:56:26

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cheffe
  • Forum-Beiträge: 41

20.06.2010, 02:07:18 via Website

Was passiert jedoch wenn mein Gerät einen technischen Defekt hat der nichts mit dem root zu tuen hat? Wenn z. B. mein Display den Geist aufgibt?
Und was passiert mit der Garantie wenn ich ein "Taschenlampen App" installiere und meine LED aufgrund (technisch möglich oder nicht) von thermischen Problemen den Geist aufgibt? Die Apps setzten keinen root Zugriff voraus! Wer haftet?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

20.06.2010, 02:15:54 via Website

cheffe
Was passiert jedoch wenn mein Gerät einen technischen Defekt hat der nichts mit dem root zu tuen hat? Wenn z. B. mein Display den Geist aufgibt?
Und was passiert mit der Garantie wenn ich ein "Taschenlampen App" installiere und meine LED aufgrund (technisch möglich oder nicht) von thermischen Problemen den Geist aufgibt? Die Apps setzten keinen root Zugriff voraus! Wer haftet?

Das sind alles gute Fragen - Problem: man findet nicht wirklich Rechtsprechung dazu!

Daher kann man immer nur vermuten - gutachten könnten dann wieder nen bisschen klarheit schaffen aber die kosten ...viel!

beim ersten würde ich tippen: der fehler liegt nicht bei dir, grundsätzlich hast du daher garantie - Problematisch wirds dann wenn der hersteller alle viere von sich streckt und sagt "tja der hat root, somit zugriff aufs phone, den er nicht haben sollte" - wers dann beweisen muss...

beim zweiten noch kniffliger: liegts am app programmierer der die app so nicht hätte machen dürfen, der hersteller, der warnen musste, dass man so etwas nicht machen darf oder an dir weil du nicht drauf geachtet hast...

ist halt alles relativ neu... spannend:)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

20.06.2010, 09:34:57 via Website

Genau, lassen wir das Thema nicht durch etliche, abstrakte "was ist wenn" Fragen unübersichtlich werden. Hierfür ist das Forum nicht gedacht.

Fassen wir zusammen:
- John Wayne kann gut Gesetze ins Normaldeutsch übersetzen und hat die Feinheiten (Gewährleistung/476/Garantie) gut erklärt.
- Unrooten geht auch.
- Es besteht die Gefahr, dass im gerootetem Zustand ein Defekt auftritt. Und dann kann es sein, dass man nicht mehr unrooten kann. Wenn man das Gerät dann einschickt und die Service-Abteilung einen Test laufen lässt kann sie sich wunderbar auf das rooten berufen und einem so Mängelrechte streitig machen. Das wird am Ende ein Maschendrahtzaunstreit, der nur Nerven und Zeit kostet.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 616

20.06.2010, 10:36:48 via Website

El Dudernino
- Es besteht die Gefahr, dass im gerootetem Zustand ein Defekt auftritt. Und dann kann es sein, dass man nicht mehr unrooten kann. Wenn man das Gerät dann einschickt und die Service-Abteilung einen Test laufen lässt kann sie sich wunderbar auf das rooten berufen und einem so Mängelrechte streitig machen. Das wird am Ende ein Maschendrahtzaunstreit, der nur Nerven und Zeit kostet.

Gibt es den keine Urteile zu Computern?

Wenn ich einen PC vom Markenhersteller mit Windows kaufe und die Platte komplett (inklusive Recue-Partition) lösche und Linux aufspiele?
Gut, da ist noch das Bios, aber viele Treiber greifen schon sehr direkt auf die Hardware zu.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

20.06.2010, 10:41:48 via Website

Das Beispiel hinkt, da Du einen PC viel einfacher neu aufsetzen kannst als ein AndroidPhone. Und auch viel einfacher den Fehler auslesen kannst und nahezu jeder so ein Ding reparieren kann. Je kleiner Unterhaltungselektronik wird, umso schwerer wird eine Reparatur => meist wird Herstellerseitig die Reparatur als zu teuer angegeben oder gleich das Gerät voll ausgetauscht (siehe Apple, beim Akku-Tausch des iPad kriegst Du ein neues).

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 616

20.06.2010, 10:56:04 via Website

Gehen wir das Thema doch mal andersrum an.

Gibt es hier jemanden, der Probleme mit der Gewährleistung bei einem gerouteten Android-Smartphone hatte?
Gibt es hier jemanden, der Probleme mit der Garantie bei einem gerouteten Android-Smartphone hatte?

Bitte nur Erfahrungen aus erster Hand.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3

20.06.2010, 13:06:28 via Website

Hartmut Schmidt
Gibt es den keine Urteile zu Computern?

Wenn ich einen PC vom Markenhersteller mit Windows kaufe und die Platte komplett (inklusive Recue-Partition) lösche und Linux aufspiele?

Die Wahl des OS unterliegt der herkömmlichen Nutzung und ist jedem Nutzer frei gestattet, somit wird bei einem Formatieren der Partition, auf welcher das Betriebssystems installiert ist, der Hersteller nicht von seinen Garantieverpflichtungen freigestellt, solange dies ohne Ändern sicherheitsrelevanter bzw. kritischer Einstellungen erfolgt. Das Android-OS lässt sich aber nur mithilfe Root-Rechte flashen. Somit werden die Sicherheitsvorkehrungen eben umgangen und der Garantieanspruch verfällt.

Hartmut Schmidt
Gut, da ist noch das Bios, aber viele Treiber greifen schon sehr direkt auf die Hardware zu.

Korrekt, deswegen übernehmen die Treiberhersteller auch keinerlei Garantien oder Haftung bei nicht offiziell veröffentlichten Beta-Versionen bzw. Treibern, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden, hinsichtlich der Funktion oder Kompatibilität und den daraus resultierenden möglichen Schäden.

Ähnlich verhält es sich auch bei Overclocking-Tools. Oder willst du mir verzählen, dass du z.B. deine verbrannte GraKa nach einer missglückten Übertacktung zum Hersteller schickst und irgendwelche Garantieansprüche geltend machst?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3

20.06.2010, 13:24:31 via Website

Lars Siebenhaar

aber: füll mal dein profil was aus;) jetzt bin ich neugierig, was du mir der juristerei am hut hast:P
Gruß Lars

Nichts, gibt schon so viel zu viele Anwälte auf der Welt . Hab aber eine Ausbildung zum Bachelor of Arts - Betriebswirtschaftslehre bei einem international führenden Unternehmen (den Namen erwähn ich nicht, möcht hier ja keine Werbung machen; ist aber Marktführer in der optischen und feinmechanischen Industrie) abgeschlossen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

20.06.2010, 13:26:09 via Website

Lord Nobody
Nichts, gibt schon so viel zu viele Anwälte auf der Welt.

John Wayne, schon wieder gebe ich Dir recht! Gerade vor dem Hintergrund des Mangels an BWLern auf der Welt. :smug:

The first thing we do, let's kill all the lawyers

— geändert am 20.06.2010, 13:32:18

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Ingo D.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 786

02.07.2010, 16:24:35 via Website

Legen wir die ganze Gewährleistungsstreitscheisse mal beiseite und schalten unseren Verstand ein. Wer sein Gerät rootet soll die Verantwortung dafür tragen wenn er es damit irreversibel beschädigt. Diese Praxis beruht auf dem Prinzip der Eigenverantwortung. Wer da irgendwelche Ansprüche beim HErsteller geltend machen will ist in meinen Augen als Mensch eine Pfeiffe.

mfG, Roli

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 237

02.07.2010, 16:31:53 via Website

Sorry, aber Blödsinn. Es ist schließlich vorstellbar, dass im gerootetem Zustand ein Hardwarefehler auftritt (zB Knopf ab, etc), und Du dann Deine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machst, dann hast Du den Salat. Ggf. ist nämlich der Knopf kaputt, den Du für das Root-Menü brauchst.

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Gelöschter Account

Antworten
Felix F.
  • Forum-Beiträge: 190

02.07.2010, 16:35:48 via Website

Ich geh davon aus, dass HTC eingeschickte Geräte eh einfach in die Tonne wirft und ein neues zurück schickt statt da Stunden lang Techniker zu bezahlen die den Fehler suchen um das Gerät dann zu reparieren. Das kostet nämlich viel mehr Geld als einfach ein neues Gerät zurück zu schicken.

Davon mal abgesehen, müssten sie einem nach wie vor erstmal beweisen, dass der Schaden durch das Rooten des Geräts entstanden ist und nur dann hat man pech gehabt.

— geändert am 02.07.2010, 16:37:19

Gelöschter Account

Antworten
Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

13.10.2010, 21:27:28 via App

Bei meinem SX1 gingen kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr alle Tasten. Das Gerät wurde damals problemlos repariert. Statt der gemoddeten, russischen Firmware war wieder die originale drauf.
Ich rechne stark damit, dass man ein gerootetes Telefon einfach ohne Root und mit dem originalen Rom zurückkriegt.

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

14.10.2010, 00:07:50 via Website

Da hier ja son paar Leute rumspringen, die anscheinend irgendwo wissen, wovon sie sprechen. :D

Mein Fall: Hab mein Nexus One letztes Wochenende gerooted. Schon mit der Vodafone Rom kam es immer wieder zu Neustarts, ohne, dass ich irgendetwas gemacht hätte, es startet einfach neu (Boot Animation wird angezeigt). Leider besteht genau das gleiche Problem mit CM6 drauf, und wurde irgendwie sogar schlimmer. Ab und zu startet das Telefon alle 30 sec oder so neu, bis ich den Akku rausnehme und komplett neustarte.

Frage: Wie siehts bei mir mit der Garantie/Gewährleistung aus? Ich meine rein theoretisch muss ich einfach nur die Stock Rom wieder aufspielen und kann beweisen, dass es eigentlich nichts mit der Custom Rom zu tun hat.

Danke schon mal und auch danke an den TE.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

14.10.2010, 00:11:43 via Website

Bastian Siewers
Da hier ja son paar Leute rumspringen, die anscheinend irgendwo wissen, wovon sie sprechen. :D

Mein Fall: Hab mein Nexus One letztes Wochenende gerooted. Schon mit der Vodafone Rom kam es immer wieder zu Neustarts, ohne, dass ich irgendetwas gemacht hätte, es startet einfach neu (Boot Animation wird angezeigt). Leider besteht genau das gleiche Problem mit CM6 drauf, und wurde irgendwie sogar schlimmer. Ab und zu startet das Telefon alle 30 sec oder so neu, bis ich den Akku rausnehme und komplett neustarte.

Frage: Wie siehts bei mir mit der Garantie/Gewährleistung aus? Ich meine rein theoretisch muss ich einfach nur die Stock Rom wieder aufspielen und kann beweisen, dass es eigentlich nichts mit der Custom Rom zu tun hat.

Danke schon mal und auch danke an den TE.

Wenn du das Stock Rom einspielst und du keine custom recovery geflasht hast reicht das, wenn du eine custom recovery hast solltest du eine RUU drüberjagen, dann wird auch der Bootloader überschrieben...

Antworten
Christian Brüggemann
  • Forum-Beiträge: 971

14.10.2010, 11:43:10 via Website

Lars S.

Wenn du das Stock Rom einspielst und du keine custom recovery geflasht hast reicht das, wenn du eine custom recovery hast solltest du eine RUU drüberjagen, dann wird auch der Bootloader überschrieben...

Leider nicht beim Nexus -> Da wird ein Schloss angezeigt.

OP: Hast du gewipet?
Kannst du mal adb logcat > log.txt direkt nach einem Reboot machen (falls es nicht komplett neu startet sondern nur abstürzt) und die Datei auf pastebin.com hochladen?

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

14.10.2010, 11:48:05 via App

Christian Brüggemann
Lars S.

Wenn du das Stock Rom einspielst und du keine custom recovery geflasht hast reicht das, wenn du eine custom recovery hast solltest du eine RUU drüberjagen, dann wird auch der Bootloader überschrieben...

Leider nicht beim Nexus -> Da wird ein Schloss angezeigt.

OP: Hast du gewipet?
Kannst du mal adb logcat > log.txt direkt nach einem Reboot machen (falls es nicht komplett neu startet sondern nur abstürzt) und die Datei auf pastebin.com hochladen?

ah verdammt, hab gehofft es wäre wie beim hero... brauch dringend ein neues handy;-)

Antworten
Christian Brüggemann
  • Forum-Beiträge: 971

14.10.2010, 20:29:00 via Website

Bastian Siewers
Wenn du mir sagst, wie das geht, mach ich das sehr gerne :D Jede Hilfe ist willkommen :P

Hmm, das würde lange dauern..
Lad dir am besten mal den Log collector aus dem Market. Nach einem Reboot (aber nur wenn nur Android neu geladen wurde, sprich nur Bootanimation und kein Bootlogo) startest du das App und schickst mir damit den Log.
Werde dann den Fehler suchen.
Meine E-Mail ist: c.brueggemann94@gmail.com :)

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

14.10.2010, 23:31:31 via Website

wie krass bist du denn drauf? mit 16 schon so viel Ahnung? :D

werde es mal versuchen und mir das ganze anschauen, wenn ich alles hinbekomme, kriegst du bald ne email :)

Danke schon mal!

Antworten
Micha A.
  • Forum-Beiträge: 497

15.10.2010, 03:14:16 via Website

Ich habe mal eine ganz andere Frage zu diesem Thema.

Wieso können die Provider eigentlich hergehen oder die Hersteller und können einem das "rooten" verbieten ? Es ist doch im Grunde MEIN Gerät, welches ich "gekauft" habe in einem Geschäft. Die Technik dieser Geräte übersteigt bei weitem die beiden Rechner, die hinter Mir auf einem Tisch stehen ( C64 & Amiga1200 ). Auf diesen beiden Geräten, wie auf so jedem anderem Gerät was ich hier stehen/liegen habe, besitze ich ebenfalls "root" Rechte.

Ihr versteht bestimmt was ich meine. Wieso bekomme ich nicht auch da von vorne hinein das gleiche Recht beim Kauf. Die ganzen Notebook- und Netbook- Hersteller (DELL, TOSHIBA, SAMSUNG, etc) spielen doch schon immer auf ihren Geräten, ihre Software und Superpakete auf.. Aber auf den dortigen Betriebssystemen hat jeder immer "root" .. Automatisch... da sagt keiner was.. Ich möchte mich da nicht einschränken lassen und ebenfalls frei entscheiden können, was ich darauf aufspiele und was da wieder runter kommt. Man wird ja förmlicht gezwungen diesen Vertragsbruch zu begehen mit dem "rooten". Denn um ja ein vernünftiges Backup seiner Daten erstellen zu können und andere "Sinnvolle" Systemprogramme zu installieren, brauch man einfach "root".

Eigentlich wird doch hier mit unterschiedlichen Brillen geschaut, was eigentlich nicht sein dürfte.. Smartphones sind Minicomputer und diese sollten genau so in Sachen Garantie und Gewährleistung zu sehen sein, wie die restlichen Artikel auch.. Ich finde es wirklich rechtlich bedenklich, wenn man keine Gewährleistung/Garantie mehr erhält, nur weil man seinen Minicomputer die gleichen Rechte verpasst hat, wie seinem grossen Bruder.

— geändert am 15.10.2010, 03:27:32

MIUI Germany - http://www.miui-ger.de

Antworten
Peter Herzog
  • Forum-Beiträge: 10

15.10.2010, 09:13:24 via Website

Bastian Siewers
wie krass bist du denn drauf? mit 16 schon so viel Ahnung? :D

Ich habe in meiner Laufbahn gelernt, dass man Jugendliche in keiner Art und Weise unterschätzen darf.
Sei es als Spezialist beim Rooten von Handys oder knacken von Verschlüsselungen.

Die "Jungs" können einem manchmal Angst machen, dass man selbst nicht mehr mitkommt

Wenn ich dran denke, dass ich 23 war als ich meinen ersten "Hack" machte.
Aber da wurde in Groß-EDV teilweise noch mit Lochstreifen gearbeitet :-)

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

15.10.2010, 09:57:41 via App

haha da hast du natürlich auch wieder recht.

@ Michael: naja gekauft habe ich meins nicht wirklich, da es von vodafone kommt. Und es ist im Prinzip noch ihr Gerät, und wenn ich unbedingt ihr System runter haben will, dann muss ich mit dem Verlust wohl leben.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 993

15.10.2010, 10:09:32 via App

@michael a.
wenn du es gekauft hast kannst du grundsätzlich alles damit machen. aber wenn du die Garantie behalten willst bist du eingeschränkt. das ist unabhängig voneinander. die Garantie umfasst auch die.Garantiebestimmungen welche von jedem bei kauf automatisch akzeptiert werden. wenn man dagegen verstößt entfällt der Anspruch. ist wie beim autokauf. du kannst damit machen was du willst, um deinen Anspruch auf Garantie zu wahren, musst du aber damit so umgehen wie es die garantiebestimmungen vorschreiben.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 89

15.10.2010, 10:57:26 via App

root darf soll nicht jeder haben da man viel als "user" kaputtmachen kann gibt in fast jedem elek. gerät eine User ebene sowie eine programmierebene.
das wäre so wie wenn bei Ner Atombombe du den sicherheismechanismus ausschaltest und du die Sequenz ohne weiteres auslösen könntest.die meisten Fehler liegen immernoch beim Benutzer auch ohne root daher gibt es root werksseitige SCHADENSBEGRENZUNG

Antworten
Micha A.
  • Forum-Beiträge: 497

15.10.2010, 11:39:25 via Website

Rene. K / Bastian S / Moritz A.../

Ich glaube ihr habt meinen Text nicht richtig gelesen. Ich bin mir schon recht bewusst, was eine Garantie/Gewährleistung darstellt.
Ebenso bin ich mit dem Kleingedruckten vertraut.. Ich frage mich nur Grundsätzlich ob das Rechtens ist..Im sinne des Verbrauchers..Im Zweifelsfall würde ich wohl bei sowas bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Denn ich finde, das es nicht in Ordnung ist, sich solche Bindungen ans Bein zu kleben durch den Kauf eines Minicomputer. Wenn man einen Netbook zu seiner Vertragsverlängerung bekommt, darf man da auch keine "root" Rechte haben ??

Ich finde das sehr albern von den gazen Providern und die kommen bisher damit auch noch durch. !!!

— geändert am 15.10.2010, 11:50:20

MIUI Germany - http://www.miui-ger.de

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 89

15.10.2010, 12:25:12 via App

du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, du bist User und um dich vor dir selber zu schützen gibt es root/tiefere ebenen.

das ist selbstschutz wenn jeder daran rumbastelt plötzlich UPS is was kaputt geht derjenige zum laden übt täuscht um.wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Finger davon lassen. die Hersteller leisten teuren Support da haben die nicht noch Zeit und Geld Hobbybastler zu unterstützen sowas macht das Produkt unnötig teuer. und selbst auf dem pc darfst du alles da gibt es ebenso strenge richtlinien.

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Micha A.
  • Forum-Beiträge: 497

15.10.2010, 13:53:31 via Website

Genau das is der Punkt.. Auf dem PC hab ich das überhaupt nicht. und ich vergleiche bestimmt auch nicht in diesem Bezug Äpfel mit Birnen.
Das System , ob gross oder klein, ist doch das selbe. Ich verstehe auch gar nicht ,das man sich da als Benutzer und Eigentümer, hinter diese Politik stellt.
Durch diese Regelung verschaffen sich die Provider eigentlich nur eine zusätzliche Einnahmequelle, die ich nicht okay finde.

und wer hat denn die Provider od. sonst wenn darum gebeten,das sich mich vor mir selbst schützen müssen.?? Ich habe da keinen Brief diesbezüglich an irgendein schwarzes Brett gehangen.

Mag ja sein, das einige wenige diesen benötigen..die Mehrzahl der Andoidbenutzer brauch diese bestimmt nich. Wenn ich sowas bräuchte ,dann würde ich doch direkt einen Hersteller nehmen, der einem alles handgerecht in den Mund legt ( dieser angebissene Apfel z.B. ) . Da wurde ja laut Gericht nun auch verfügt, das sie "Jailbreak" und ähnliches zulassen müssen. Dies sollte genauso auch bei allen anderen Geräten selbst verständlich sein. Mein Gerät..meine Oberfläche..meine Daten... Wenn der Kaufpreis einen vernünftigen Benutzersupport nicht beinhalten kann, sollten sich die Hersteller & Co mal Gedanken machen, was sie mit all dem vielen Geld mal Sinnvolles machen könnten. Vielleicht sollte man auch da mal die Gehälter ganz oben in der Spitze solcher Unternehmen etwas abbauen, um eben fähige Supportmitarbeiter einstellen zu können.. Oder man bietet einen Supportvertrag, wie es bei Rootservern auch ist, beim Vertragsabschluss an.

— geändert am 15.10.2010, 13:56:36

MIUI Germany - http://www.miui-ger.de

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

15.10.2010, 15:14:51 via App

Wenn ich mich nicht irre, bedeutet die Zulassung des Jailbrakes nur, dass man es generell machen darf. Es bedeutet aber nicht, dass man seine Garantie nicht verlieren würde, was Apple auch sehr schnell klar gemacht hat.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 993

15.10.2010, 22:12:22 via App

@michael a.
ich hab dich schon verstanden. aber du scheinst nicht verstehen zu wollen, das die Garantie nicht uneingeschränkt vom Hersteller gewährt werden muss. glaub mir, es ist rechtens dir vorzuschreiben was du machen darfst und was nicht.

meinst du bei deinem Auto bekommst du einen Austauschmotor wenn du den Service selbst durchführst? oder wenn du das mapping des Motors änderst? das wird es nie(!) geben.

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Christian Brüggemann
  • Forum-Beiträge: 971

15.10.2010, 23:59:10 via Website

Bastian Siewers
nur für mein persönliches Verständnis, wird hierbei Hard- und Software gleichgesetzt?

Kommt ganz auf die Kulanz des Herstellers an..
In vielen Fällen wird ein Gerät trotzdem durch Kulanz kostenlos repariert, wenn ein eindeutiger Hardware-Defekt vorliegt.
Schwierig wird es wenn die CPU kaputt ist... Dies kann durch einen Software-Mod geschehen - Overclocking.

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Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

16.10.2010, 01:32:40 via App

Müsste der Hersteller in der ersten Periode der Gewährleistungspflicht nicht beweisen können, dass der Defekt vom User verursacht wurde? Bei defekten Tasten oder Touchscreens ist es wohl kaum möglich, den Defekt einer Custom Rom zuzuschieben.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 89

16.10.2010, 03:38:09 via App

ich für meinesgleichen stecke nicht genug drinnen in der matterie aber ein Hersteller der ja sowohl Ahnung hat was möglich ist mit root kann sicherlich wenn auch nur ein kleines bischen bewiesen dass sowas möglich seih. Sie reparieren ja sehr kulant obwohl viele "root" dabei sind aber wie lange noch schauen Sie sich es an ist die frage.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 993

16.10.2010, 09:55:46 via Website

Also grundsätzlich ist ein Hersteller wie HTC sehr wohl in der Lage nachzuweisen ob das Gerät gerootet wurde oder nicht. Auch wenn es für den Nutzer den Anschein hat das das Gerät komplett defekt ist. Damit kann HTC zwar noch nicht nachweisen das der Defekt durch das rooten an sich entstand, aber immerhin das es gerootet ist. Und genau hier kommen wieder die Garantiebestimmungen zum zuge. Denn bei Verstoß (in diesem Fall ja auch noch vorsätzlich) entfällt die Garantie und Gewährleistung des Herstellers. Dementsprechend hat man die A....karte gezogen. So oder so. Wer das nicht möchte, sollte erst gar nicht rooten oder sein Gerät anders manipulieren. Wer genügend Geld hat für ein neues Gerät, kann es natürlich tun.

Und jeder sollte einmal selbst überlegen ob er als Hersteller denn gerootete defekte Geräte kostenlos reparieren würde! Ich denke doch nicht. Und wenn man sich der Risiken nicht bewusst ist und es trotzdem tut, sollte man es unter "Fehler aus denen man lernt" verbuchen. Der Hersteller kann nicht für die Dummheit der User verantwortlich sein.

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