Garantie - Frage! Handy von der Telekom gekauft und verkauft, hat der Zweitbesitzer die vollen Garantie Ansprüche?

  • Antworten:26
Jörg L.
  • Forum-Beiträge: 228

04.08.2013, 22:31:00 via Website

Jemand hat sich das Note 2 LTE bei der Telekom, wohl mit Vertrag gekauft und mir verkauft!
Seit Besitz des Handys scheint wohl wie jetzt festgestellt wurde, einer der Sim kontaktieren im Schacht nen Defekt zu haben.
Rechnung und Lieferschein habe ich!!! Handy ist vom März diesen Jahres!

Jetzt hatte ich schon mal im April die Telekom Hotline angerufen und die sagten, das nur der Erstbesitzer Garantieansprüche erheben kann.
Jetzt war ich letzte Woche im Shop und der Herr dort sagte, ich solle das Handy vorbei bringen und einen Tag später hatte ich ein Neues Gerät.

Aber wie ist der Fall, wenn auch der bestätigt, daß ich für ein anderes Gerät zahlen muß?
Der Erstbesitzer wohnt weit weg.
Kann die Telekom einen Garantiefall, trotzdem ablehnen, obwohl Garantie noch 18 Monate besteht, bloß weil ich der Zweitbesitzer bin. Für den Erstbesitzer hätten Sie doch auch Leistung erbracht.

Gruß und bitte nur Antworten von Leuten die definitiv genaue Antworten wissen und vllt auch nen Link parat haben.
Von Leuten, die glauben etwas zu wissen, daß bringt mich und andere nicht weiter, Danke!

Alea iacta est...

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Michael d.
  • Forum-Beiträge: 4.514

04.08.2013, 22:50:13 via Website

Hallo,
Ich arbeite selber im Verkauf und habe dort mit Reklamationen zu tun.

Die Gewährleistung bezieht sich immer auf das Gerät laut Datum Kassenbon/ausgefüllter Garantiekarte gegenüber dem Händler.

Nicht auf den Käufer Namens Meier, Müller, Schmidt etc....sonst wären die Namen einzutragen.

Wer den Artikel gekauft hat spielt keine Rolle.

Es zählt nur der Kassenbon etc,
um nachzuweisen,
das die Ware im entsprechenden Geschäft bzw der Warenkette gekauft wurde und "wann" die Ware gekauft wurde.

Ob das der Opa Meier war,
der die Ware für seinen Enkel als Geschenk gekauft hat

oder

Frau Müller die Ware als Hochzeitsgeschenk für die Nachbarn

oder

Herr Schmidts es für sich selber kaufte ist völlig belanglos.

Wichtig ist nur das Du die Ware im richtigen Geschäft reklamierst.

Nicht im ALDI kaufen und dann bei LIDL reklamieren....das geht nicht.

Im Mediamarkt oder Saturn etc in München kaufen mit Bon und dann in Stuttgart ggf Reklamieren bzw zur Reklamation abgeben geht aber.
Wer es gekauft hat,
steht auf keinen Bon und ist völlig egal.

— geändert am 05.08.2013, 10:35:49

facebook-Verweigerer........hat es ca. 2005 Jahre nicht gegeben, also brauch ich es jetzt auch nicht ;-)

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Jörg L.
  • Forum-Beiträge: 228

05.08.2013, 00:06:29 via Website

Gibt es dazu eine gerichtliche Entscheidung, oder einen Gesetzestext?

Alea iacta est...

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

05.08.2013, 07:06:58 via App

Hier wird wieder munter Gewährleistung und Garantie durcheinander gebracht.

Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers. Die Bedingungen kann der Hersteller nach Lust und Laune definieren.

Gewährleistung = gesetzlich geregelt und verpflichtend. Zur Gewährleistung verpflichtet ist der Händler, nicht der Hersteller!

In diesem Falle willst Du also keine Garantie, sondern Gewährleistung in Anspruch nehmen, denn Du hast Dich an den Händler gewandt, nicht an den Hersteller.

Und für die Gewährleistung spielt es keine Rolle, ob Du Erstkäufer bist oder nicht. Es zählen alleine die Fristen (6 Monate / 2 Jahre).

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Jörg L.
  • Forum-Beiträge: 228

05.08.2013, 23:59:18 via Website

Warum benennst du 6 Monate und 2 Jahre?

Alea iacta est...

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Michael d.
  • Forum-Beiträge: 4.514

06.08.2013, 00:01:39 via Website

Weil Akkus als Verschleisteile gelten und da nur 6 Monate Gewährleisrtung drauf gelten.

Hast Du ein PKW mit 3 Jahren und 100.000 Kilometer Gewährleistung,
dann gillt das auch nicht für die Reifen oder Scheibenwischerblätter etc----das sind Verschleisteile.

Ansonsten nimm Dir einen Anwalt,
wenn es bei Dir alles Hieb und Stichfest sein muß/soll.

Hier sind alle Antworten grundsätzlich ohne Gewähr.:wacko:

— geändert am 06.08.2013, 00:02:59

facebook-Verweigerer........hat es ca. 2005 Jahre nicht gegeben, also brauch ich es jetzt auch nicht ;-)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

06.08.2013, 00:25:20 via App

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast in der Regel beim Verkäufer.
;-)

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

06.08.2013, 06:59:56 via App

Jörg L.
Warum benennst du 6 Monate und 2 Jahre?
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer dem Kunden nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei war - was der Verkäufer in der Regel nicht kann.

Von Monat 7 nach Kauf bis Monat 24 muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass die Ware bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war - was der Käufer in der Regel nicht kann.

Nach 24 Monaten endet die gesetzliche Gewährleistung.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Jörg L.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

06.08.2013, 07:02:39 via App

Michael d.
Weil Akkus als Verschleisteile gelten und da nur 6 Monate Gewährleisrtung drauf gelten.

Hast Du ein PKW mit 3 Jahren und 100.000 Kilometer Gewährleistung,
dann gillt das auch nicht für die Reifen oder Scheibenwischerblätter etc----das sind Verschleisteile.
Das ist leider totaler Quatsch.

Die Gewährleistung gilt immer 2 Jahre lang.

Was Du vermutlich meinst sind individuelle Garantien, die jeder Anbieter frei Schnauze definieren kann...

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 06.08.2013, 07:03:37

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

06.08.2013, 08:02:00 via App

@ Carsten Müller

Die 6 Monate Garantie auf Akkus sind kein Quatsch.
Erkundige dich bitte besser, bevor du andere an den Pranger stellst.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

06.08.2013, 08:50:34 via App

ilias
@ Carsten Müller

Die 6 Monate Garantie auf Akkus sind kein Quatsch.
Erkundige dich bitte besser, bevor du andere an den Pranger stellst.
Er sprach aber von *Gewährleistung*!

Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

06.08.2013, 09:33:38 via Website

ilias
@ Carsten Müller

Die 6 Monate Garantie auf Akkus sind kein Quatsch.
Erkundige dich bitte besser, bevor du andere an den Pranger stellst.

http://www.n-tv.de/technik/Akku-muss-zwei-Jahre-halten-article5304461.html

Der erste Absatz schon wird dich Lügen strafen. :vader:

— geändert am 06.08.2013, 09:35:04

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

06.08.2013, 09:38:44 via App

Asche auf mein Haupt. Sorry soll nicht wieder vorkommen.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

06.08.2013, 10:52:55 via App

Und ich wäre dankbar, wenn hier endlich mal nicht mehr Garantie und Gewährleistung munter durcheinander gewürfelt werden würden.

Das sind zwei komplett verschiedene Dinge.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

06.08.2013, 15:32:53 via Website

Jetzt lass doch mal gut sein Carsten.-_- es ist ja auch eine höchst verwirrende Thematik.

Und je nach Tagesform passieren auch mir die größten Patzer.:girl:

— geändert am 06.08.2013, 19:34:31

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Ruhr-Steiger
  • Forum-Beiträge: 244

07.08.2013, 00:33:12 via Website

High,
vielleicht sollte der Themenstarter mal Infos preisgeben,
warum er es wissen muß bzw. wo er ein Problem hat.

Dann könnte man ggf. auch noch mehr dazu sagen.

Mobistel Cynus T5.........gute Technik muß nicht teuer sein

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

07.08.2013, 00:36:31 via Website

Das hat er doch. Ausführlich sogar.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Ruhr-Steiger
  • Forum-Beiträge: 244

07.08.2013, 00:40:41 via Website

Ja,
aber ich verstehe nicht so Recht wo jetzt das Prob ist.

Bekommt er es nicht Reklamiert oder wie?

Mobistel Cynus T5.........gute Technik muß nicht teuer sein

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

07.08.2013, 00:41:05 via Website

Er hat nur falsche Begriffe verwendet. Er hat Gewährleistungansprüche geltend gemacht und nicht wie er schreibt Garantieansprüche.
Sein Handy ist ja auch ausgetauscht worden und er fragt nur noch hypothetisch.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Ruhr-Steiger
  • Forum-Beiträge: 244

07.08.2013, 00:45:13 via Website

OK.
Dann ist alles klar.

Mobistel Cynus T5.........gute Technik muß nicht teuer sein

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

07.08.2013, 00:50:41 via Website

So damit allen klar wird, dass nichts klar ist hier ein link zu einem Forum in dem sich Juristen zum Thema Gewährleistung oder Garantie übertragbar? Ausgetauscht haben und doch verschiedene Meinungen vertreten.

http://www.juraforum.de/forum/buergerliches-recht-allgemein/gewaehrleistung-oder-garantie-uebertragbar-171544

— geändert am 07.08.2013, 00:52:54

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Biber
  • Forum-Beiträge: 1

07.08.2013, 03:59:57 via Website

Hallo

Der Unterschied zwischen Garantie und Mängelgewährleistung (nennt man heute oft Sachmängelhaftung, ist an sich allerdings das gleiche) wurde nun ja doch schon relativ genau und relativ richtig erklärt. Wenn auch nicht an einem Stück.

Ein Hinweis rechtlicher Natur sei allerdings genannt, der von fast allen Käufern und manchmal auch Verkaufern total falsch gesehen wird.
Er bleibt auch falsch, auch wenn es oft aus mangel an Beweisen anders gemacht wird.

Die gesetzliche Mängelgewährleistung (im Unterschied zur Garantie) ist an den jeweiligen Vertragspartner gebunden. Eine Rechnung, Kassenzettel und so weiter ist KEIN Kaufvertrag. In dem oben genannten Beispielt hat der Erstkäufer dem gewerblichen Verkäufer gegenüber das Recht auf Mängelbeseitigung (2 Jahre). Aber NUR dieser Käufer. Denn der Vertragspartner sind der Händler und der Käufer. Für Käufer wichtig zu wissen, denn oft verweisen gerade Internetverkäufer auf die "Garantie" oder sogar "Gewährleisung" (meinen damit aber die Garantie) des Herrstellers und man soll ich an den wenden. Rechtlich ist aber immer der Verkäufer dazu verpflichtet. Kauft jetzt jemand wie im Beispiel oben dieses gebrauchte Gerät von einer (in diesem Falle privaten) Person, so ist DIESE Person der Verkäufer und mit hat die gewährleistungspflicht von 6 Monaten. Kann diese allerdings als private Person ausschließen (nur wärend des Verkaufsvorganges, nicht nachträglich).

Damit ist rechtlich die Telekom NICHT gewährleistungspflichtig !!!!!!

Das Problem besteht nur daran, das die meißten Geschäfte in Deutschland mündliche Verträge sind und man diese nur schwer beweisen kann. Daher wird als Kauf und damit Vertragsnachweis meist eine Rechnung oder KAssenzettel als Nachweis akzeptiert.
Unter Vorsatz dieser Kenntnis ist dies rechtlich sogar Betrug.

Bezüglich der Gewährleistung eines "erst Händlers" bzw. sogar "Gebrauchthändler", der dann etwas verkauft hat und diese private Person es weiter verkauft hat, der Käufer dann wiederum wie in deinem Falle vom gewerblichen Händer die Mängel beseitigt haben wollte gab es sogar schon Gerichtsurteile. Und diese waren da wo klar ersichtlicher war, wer Käufer ist und wer nicht, auch ganz klar. Keine Gewährleistung über die Ecke.

Bevor ihr schreit, das stimmt nicht. Das basiert einzig und allein auf den Gesetzen und den Gerichtsurteilen.
Zum Verständnis nochmal: Ein Verkäufer (z.B. Telekom) darf nicht sagen, "hey, wende dich an den Herrsteller, der gibt Garantie oder Gewährleistung", denn der Vertragspartner ist der Verkäufer, dann gilt das auch natürlich für den WIEDERverkäufer (auch wenn privat).
Denn an sonsten würden alle das so weiter schieben, bis du dich an den Herrsteller in China oder wo auch immer wenden müßtest, oder gar den der die einzelnen Bauteile herrstellt.
Daher in Deutschland so... immer der Verkäufer (als Vertragspartner) ist einzig und allein Gewährleistungspflichtig.

Alles andere was ihr vielleich erlebt geschieht nur aus den drei folgenden Gründen: Unwissenheit, Kulanz oder vorsätzlichen Betrug.

Grüßle.
DasBiber
@stefan k.: guter Hinweis. Rechtlich dennoch recht klar solange es um die Gewährleistung geht. selbst bei der Garantie hat der BGH schon schon darauf hingewiesen wann man und wann nicht übertragen kann.
[mobil unterwegs und internetprobleme. konnte geschriebenen Text erst stunden später absenden. daher kannte ich den vorherigen Beitrag noch nicht.ändert am Textinhalt allerdings nichts.] zu dem Beitrag im Juraforum sei gesagt, das sich dort nicht nur Juristen tummeln. das sind oft nur unqualifizierte Äußerungen von Personen ohne Rechtswissen in dem Bereich. Also gut schauen, wer dort wirklich Rechtswissen oder nur Meinungen äußert. Ich lese da auch öfter mit.

Man muß daher schon zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden und teils auch ob der Verkauf auf einen bestimmten Namen lautet (eventuell sogar Zweck). Da bei solchen Verträgen (Telfonverträgen) meißt ein namentlich genannter Kunde auftritt, wird es schwer sein die Telekom in die Pflicht zu nehmen, wenn sie nicht aus Kulanz will. Allerdings kannst du dich an den privaten Verkäufer wenden.
Der Unterschied rechtlich ist grob gesagt, die "Gewährleistung" ist eine gesetzliche Pflicht die sich laut Gesetz auf den Verkäufer bezieht.
Die Garantie ist eine freiwillige, allerdings rechtsbindene Leistung welche der Verkäufer, Herrsteller oder wer auch immer so formulieren kann, wie er will. Meißt ist diese NUR auf das Produkt bzw. die Produkteigenschaft bezogen, eventuell noch auf ein Datum (z.B. Erstverkauf, Lieferung...), dann ist in den meißten fällen eine Übertragung möglich, solange die Garantieverpflichtung nicht auf den Vertragspartner speziefiziert ist.

Im privatwirtschaftlichen Geschäftsraum gehe daher davon aus, Gewährleistung ist nicht übertragbar, Garantie schon.

Hoffe auf Kulanz oder Betrüge halt (keine Aufforderung, mache lieber bessere Kaufverträge)

— geändert am 07.08.2013, 04:32:31

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

07.08.2013, 07:26:42 via Website

Bei der Garantie kommt es darauf an, wie die gestaltet ist.

Im übrigen ist der Verkäufer (privat) für die Gewährleistung zuständig, solange er diese nicht ausschließt. Wirbt ein Verkäufer mit der Garantie, dann ist er sogar dafür zuständig.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4

07.08.2013, 11:28:12 via Website

So ganz richtig sind die bisher gemachten Antworten nicht, dass es egal wäre, wer der Käufer und der Verkäufer ist. In meinem Fall wurde das sogar höchstrichterlich bestätigt.

Ich hatte seinerzeit ein "neues" HTC HD2 via eBay bei einer Art Pfandleihe ersteigert.
Das Handy stammte aus einer Vodafone-Vertragsverlängerung.

Als nach einiger Zeit (ca. 4 Monate) der GPS-Empfänger nicht mehr funktionierte reklamierte ich telefonisch bei Vodafone und wurde an deren Reparaturservice "Arvato TSC" verwiesen, denen ich das Gerät dann auch zusandte. Dort wurde dann festgestellt, dass das Handy "geflasht" worden war (bis dato wusste ich nicht mal was das ist) und wurde als irreparabler Totalschaden an mich zurück gesandt.
Ich habe mich dann kundig gemacht und erfahren, dass ein Flash nicht für den defekt des GPS-Chips verantwortlich sein kann. Die Angelegenheit habe ich dann einem Anwalt übergeben.

Das Gericht hat letztendlich festgestellt, dass
- zwischen mir und Vodafone kein Vertrag besteht (dieser wurde mit der Vorbesitzerin abgeschlossen und sei nicht übertragbar),
- Vodafone deshalb keinerlei (Reparatur-) Verpflichtungen mir gegenüber habe.

Auch mein Anwalt war diesbezüglich irritiert und musste erfahren, dass meine Reklamation bei dem eBay-Händler (den es mittlerweile nicht mehr gab) hätte geltend gemacht werden müssen und es deshalb zunächst unerheblich sei welcher Schaden wie entstanden war. Mit dieser Frage hat sich das Gericht also gar nicht beschäftigt.

Ein weiterer Reklamationsversuch über die Garantie direkt beim Hersteller schlug ebenfalls fehl, da dort mittlerweile bekannt war (aus welcher Quelle auch immer), dass das Handy geflasht war.

Letztendlich habe ich das Handy als defekt noch für 50,-€ bei eBay verkaufen können.

Ich habe jedenfalls meine Lehre daraus gezogen und werde nie wieder "neue" Ware kaufen, die einen Vorbesitzer hatte. Neu ist dann halt doch nicht mehr neu.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

07.08.2013, 14:04:05 via App

Es gibt aber auch Gebrauchthändler, die mit Gewährleistung werben. ;-)

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

07.08.2013, 16:04:01 via App

Stephan Holzberger
So ganz richtig sind die bisher gemachten Antworten nicht, dass es egal wäre, wer der Käufer und der Verkäufer ist.
Das ist klar. Wer hatte denn was anderes gesagt?

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

07.08.2013, 16:23:23 via Website

Höchstrichterlich würde ja BGH bedeuten. Ich gehe aber mal von AG in deinem Fall aus. Dass hier jedes AG im Prinzip eine gegensätzliche Entscheidung treffen kann ist die Thematik meines Erachtens nicht 100% tig klar. Aber einen Tenor kann mal wohl ausmachen: oft wird aus Unwissenheit das flsche gemacht . Mal zu Gunsten der Händler mal zu Gunsten der Käufer.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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