Andy N.
Hallo,
ich versuche mal etwas Licht in das Dunkle der Grauzone zu bekommen...
abgesehen davon dass das Herunterladen von Inhalten von YouTube gehen dessen AGB verstoßen wird, ist es immer dann illegal, wenn Urheberrechte verletzt werden. Das bedeutet in der Regel, dass es illegal ist, Filme oder Lieder herunterzuladen, die nicht vom Urheber selber bereitgestellt wurden.
Anders die Situation bei vom Urheber selber bereitgestellten Filmen und Liedern: hier spricht die Rechtsprechung zur Zeit von einem Recht auf Privatkopie.
Anders gesagt: laden Die Ärzte ein eigenes Musikvideo auf ihren YouTube Channel, darf ich mich freuen, es mir anschauen und es auch herunterladen. Lädt aber irgendein anderer einen Fernsehmitschnitt oder Teile einer gekauften DVD hoch, verstößt erstens das Hochladen der Inhalte und zweitens auch das Herunterladen gegen das Urheberrecht.
Ja und nein!
Also zuallererst muss man die AGBs lesen können, um gegen sie verstoßen zu können. Und die muss man nur als registrierter YouTube-Nutzer akzeptieren! Und selbst wenn man ein solcher ist: selbst in den AGBs steht das nicht klar geschrieben.
Klar, wenn es gegen die Urheberrechte verstößt, ist es illegal. Aber es lässt sich vom Nutzer nicht erkennen, ob es sich bei einem Video um eine Plattenfirma handelt, oder um sonst wen. Ein unerlaubtes Video lässt sich nur erkennen, wenn es ganz offensichtlich ist, wie z.b. wenn es von einer Leinwand aufgenommen wurde etc. Solange die Punkte alle stimmen, ist und bleibt es eine Privatkopie, die wie gesagt nicht veröffentlicht werden darf.
Aber ob etwas für den Nutzer "offensichtlich" ist oder nicht, darüber lässt sich streiten. Dadurch, und durch das Passus in den Nutzungsbedingungen, ist es eine Grauzone.
Wir tun nicht, was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun.