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Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 01:44:30
Hey Leute, mir wurde heute auf der Arbeit mein Wildfire geklaut. Da Cerberus vorinstalliert war und der Dieb zu blöd war, HSDPA auszuschalten, konnte ich ihn per GPS 2 Stunden lang bis zu evtl. Endstation verfolgen und auch eine knappe halbe Stunde Tonaufnahmen machen. Bilder waren nicht drin, weil er das Handy wohl in der Hosentasche hatte. Ich weiß zu hundert Prozent, dass es ein Arbeits"kollege" war. Anhand der Tonaufnahmen habe ich auch eine leise Ahnung, wer es gewesen sein könnte. Ich habe ihm über Cerberus noch ein Ultimatum geschickt, dass er es morgen bei der Arbeit anonym unter mein Auto legen kann und ich ansonsten weitere Schritte einleiten werde. Jetzt frage ich mich aber: Ich habe bereits mit der Polizei telefoniert und die sagten mir, dass sie nicht orten dürfen und meine privat erfassten Ortungsdaten auch nicht verwenden dürfen, sondern lediglich als Hinweis vermerken (fragt mich nicht, was die damit meinen). 1. Ich hab mir daher erspart, die auf die Tonaufnahmen anzusprechen. Wisst ihr vielleicht, wie die Rechtslage dabei ist? Was sollte ich eurer Meinung nach tun? Ich hoffe darauf, dass der Dieb eine andere Simkarte reinsteckt und ich die Telefonnummer über Cerberus rausfinde, aber ich weiß nichtmal, ob ich das rechtlich gesehen darf oder verwenden darf. 2. Die Simkarte habe ich schon sperren lassen. Da in dem Handy ein Dualsimadapter drin war, waren in dem Handy 2 Simkarten. Jetzt ist das Handy aus und der Dieb kennt mit Sicherheit nicht meine PIN. Daher die Frage, ob ich die zweite Karte auch sperren lassen soll, wären ja weitere 15€ bei debitel und eine Ersatzkarte alleine kostet schon 24,95€. Gibt es Methoden, die PIN und PUK zu umgehen und die Simkarte zu verwenden, oder kann der Dieb sich das telefonieren damit abschminken? Bin echt verzweifelt Leute, das Handy ist ja nicht gerade teuer gewesen, aber es ist echt ein schäbiges Gefühl, beklaut worden zu sein. Was ratet ihr mir?
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 08:40:02 (über AndroidPIT-App)
meines Wissens nach darfst du selbst gemachte Aufnahmen welcher Art, ohne das Wissen des aufgenommenen vor Gericht nicht als Beweis einbringen, das geht nur bei polizeilichen Aufnahmen ich würde das Ultimatum abwarten und den betreffenden "Kollegen" evtl drauf ansprechen um sicher zu gehen, dass er es ned verwenden kann kannst du bei deinem Provider eine imei sperre beantragen, dann kannst du es allerdings auch nicht mehr verwenden
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Gruß Andi AM Photography: FB G+ 500px.com Flickr | ACE TV: YouTube Website FB G+ TUHDTSV
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 08:48:51
Die Behörden machen bei Handydiebstahl wenig bis gar nichts, auch wenn sie GPS daten haben. Gibt auch wichtigere Sachen mein ich. Und meistens ist es die Fahrlässigkeit der Besitzer warum es überhaupt gestohlen wurde. Also alles sperren und was neues kaufen. Mit dem Abhören wäre ich sehr vorsichtig, das verletzt die privatsspähre desjeniger der das handy hat (muss nicht der dieb sein) Der kann dich dann bis aufs letzte Hemd verklagen.
Wenn du den Dieb wirklich kennst dann schick ihm eine Horde von Schlägern vorbei. und lass die mal freundlich um das gerät bitten. Alles andere ginge mir als Handydieb am anus vorbei.
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Gelöschter Account
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 08:50:35
Wenn du dir sicher bist/warst hatte ich Anzeige erstattet und meinen Verdacht bei der Polizei geäußert. meiner Erfahrung nach schauen die dann da schon mal vorbei...
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 10:24:08
Bei so einem Diebstahl hat man möglicherweise nicht unbegrenzt Zeit - der Dieb macht sich möglicherweise keine Gedanken darüber ob das Gerät mal geladen werden muß . Ihm reicht womöglich der Besitz . Wenn dann der Akku leer ist taucht das Gerät vielleicht nie wieder auf . Ich wäre so vorgegangen : - ich hätte bei ihm geklingelt und ihm gesagt :" Du ,ich glaub du hast vorhin aus Versehen mein Handy eingesteckt , das hätte ich gerne wieder !" - wenn er das Gerät nicht herausgegeben hätte hätte ich sofort die Polizei gerufen , du hast je den begründeten Verdacht . - unabhängig davon hätte ich den Arbeitgeber über diesen Kollegendiebstahl informiert - fristlose Kündigung ! - unabhängig davon hätte ich alle Kollegen informiert , die möchten nämlich alle gerne wissen ob sie einen Langfinger im Betrieb haben ...
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 10:53:28
— geändert am 16.06.2012 10:56:21
naja da mitten in der nacht in einem häusschen in einem waldstück anzuklingeln und ihn und siene beiden kollegen drauf anzusprechen. ich glaube so fangen thriller an.
das problem ist ja leider, das ich nur einen verdacht habe und es sich durch ausschlussverfahren von akzent und der tatsache, dass er gestern mit mir schicht hatte und heute nicht haben wird, auf 3-4 personen begrenzt. ich kann aber nicht alle 4 beschuldigen. mal sehen, ich versuche erstmal von meinem chef heute zu erfahren, ob mit der adresse irgend etwas anzufangen ist. trotzdem danke für die schnellen antworten.
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 12:12:06
Interessanter Fall! (sorry für dein Verlust des Handys) Wäre nett, wenn du weiterhin hier postest wie es ausgegangen ist.
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 16:58:12
Herbert Cassau Bei so einem Diebstahl hat man möglicherweise nicht unbegrenzt Zeit - der Dieb macht sich möglicherweise keine Gedanken darüber ob das Gerät mal geladen werden muß . Ihm reicht womöglich der Besitz . Wenn dann der Akku leer ist taucht das Gerät vielleicht nie wieder auf . Ich wäre so vorgegangen : - ich hätte bei ihm geklingelt und ihm gesagt :" Du ,ich glaub du hast vorhin aus Versehen mein Handy eingesteckt , das hätte ich gerne wieder !" - wenn er das Gerät nicht herausgegeben hätte hätte ich sofort die Polizei gerufen , du hast je den begründeten Verdacht . - unabhängig davon hätte ich den Arbeitgeber über diesen Kollegendiebstahl informiert - fristlose Kündigung ! - unabhängig davon hätte ich alle Kollegen informiert , die möchten nämlich alle gerne wissen ob sie einen Langfinger im Betrieb haben ... wunderbar! Und was wenn er es nicht war!?! Damit macht er/du nichts anderes, als der Typ der über Facebook zum Lynchmord aufgerufen hat vor kurzem... (wobei ich finde, das der mit den paar Sozialstunden zu glimpflich davongekommen ist) Das "unschuldige" Opfer wird seines Lebens nicht mehr froh... Ich glaube du machts dir nicht wirklich bewusst welche Tragweite so eine Anschuldigung hätte, von den rechtlichen Folge die da kommen würden, ganz zu schweigen...
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 19:17:35
Diese anti theft programme sind zwar nice to have aber bringen dir das handy nie zurück. Das gute ist aber bei ganz blöden dieben die nummerübersendung bei simkartenwechsel ;-) da kannst den dann schön nerven. (3uhr weckruf)
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 23:39:16
hmmm warum darf man es nicht verwenden er ortet und hört ja SEIN handy ab nicht das handy von jemand anderen
sein EIGENTUM zu orten und für soundaufnahmen zu benutzen ist doch legal .... oder ???
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 16.06.2012 23:41:50
Hi, sein EIGENTUM zu orten und für soundaufnahmen zu benutzen ist doch legal .... oder ??? Es ist aber nicht legal, andere damit abzuhören. Herzliche Grüße Carsten
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 00:55:34
— geändert am 17.06.2012 01:25:44
also, nochmal zu den tonaufnahmen. ich habe bei meiner anzeigenerstattung heute den polizisten gefragt, ob ich die tonauszeichnungsfunktion und die anderen funktionen, wie bildaufnahme videoaufnahme verwenden darf und er meinte nur, dass es mein gutes recht sei, zu versuchen, wieder an mein eigentum zu kommen.
denke, hier ist der subjektive tatbestand ziemlich maßgeblich, also die intention, die sich hinter der abhörmaßnahme befindet. er meinte nämlich, dass ich es nicht nutzen dürfe mit der absicht, andere leute einfach so abzuhören um "zu erfahren, was die mitarbeiter so über mich denken".
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 13:22:43 (über AndroidPIT-App)
Wie wärs, wenn du dann, wenn du wieder auf der Arbeit bist, einfach bei allen die in Frage kommen ein bisschen smal Talk machst und immer während du das Gespräch führst die Tonaufnahme machst. Wenn der Dieb das Handy dabei hat, wirst du wissen wer es war...
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 15:50:57
das ist kurz gesagt nicht umsetzbar. cerberus untertützt tonaufnahmen von maximal 300 sekunden am stück und ist auch nur von einem rechner mit internetverbindung und gleichzeitiger internetverbindung des handys anwendbar. d.h. ich müsste jemanden haben, der den ganzen tag am rechner sitzt und eine tonaufnahme nach der anderen macht, während ich mich mit über 60 leuten unterhalte oder eben den dreien, die ich verdächtige. davon abgesehen ist aus den bisherigen aufnahmen hervorgegangen, dass das handy wohl verkauft wird und nie wieder gefunden wird.
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 16:03:11
dann beantrage eine IMEI sperre, dann hat der Käufer nix von dem Gerät
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 17:08:24
funktioniert das nicht nur bei vodafone?
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 17:12:55
nope, wenn du die imei noch hast (steht auf der verpackung) kannste deinen provider anrufen, und sperren laseen
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RE: Handy geklaut - Cerberus - Rechtslage?
verfasst am 17.06.2012 18:29:25
hmmm, dann muss das aber neu sein. habe das extra noch gegoogelt und mit aktualität von märz 2012 einen thread gefunden, dass das nur bei vodavone ginge. ich werds aber auf jeden fall mal probieren. danke.
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