Letztere lässt sich glaub ich nicht einfach so einschränken.
In der Schweiz liegt in der ersten Hãlfte der Gewährleistungsfrist (6 Monate) die Beweislast beim Hersteller. Wird ein Fehler entdeckt, wird angenommen, dass dieser schon beim Kauf bestand. Der Hersteller muss Ersatz leisten, wenn er nicht beweisen kann, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde. Selbst wenn man sich beim Hersteller registrieren muss, um einen Unlockcode oder dergleichen zu erhalten, dürfte das kaum ein Beweis sein, womit sich der Hersteller aus jedem Softwareproblem rausreden kann.
Danach wird die Sache umgedreht. Dann liegt es am Käufer den Beweis zu seiner Entlastung zu bringen.
Ich finde die ganze Sache sehr kompliziert und würde es im Zweifelsfall einfach mal einschicken. Ich hatte schon einige selber geflaschte Handys kostenlos repariert bekommen (Tastenprobleme). Stets war einfach wieder die Firmware drauf, welche nach der Seriennummer drauf gehörte.
Auf jedem PC hat der Besitzer Root bzw. Adminrechte. Trotzdem gibt es dort für Software auch Gewährleistungspflichten.
