Jack-In-Da-Box
die daten sind urheberrechtlich geschützt... das geht also nicht ohne einverständnis des webseiteninhabers...
auch wenns wohl bischen spät kommt, aber erstmal wäre zu klären ob die Anwendung für den Eigenbedarf oder für die Veröffentlichung gedacht ist, da das Urheberrecht ja erst bei Veröffentlichung greift. Aber auch unabhängig davon zweifle ich an, dass das Urheberrecht hier angewendet werden könnte, da Ergebnisse (gemeint sind schon Ergebnisse aus Sportevents wie zB Fußball oder?) wohl nicht als Werk eines Webseitenbetreibers angesehen werden können (es sei denn, der Webseitenbetreiber arbeitet für die Abteilung Sportwetten bei der kroatischen Mafia ;) ). Jedoch gäbe es da datenschutzrechtliche Bedenken (da deine Anwendung durch aufrufen der anderen Seite ja indirekt Daten weiter gibt), so dass du darauf hinweisen müßtest, von welcher Seite du es aufrufst und die Genehmigung des Nutzers einholen müßtest. Zum anderen gibts im Wettbewerbsrecht irgendwo einen Paragrafen diesbetreffend, weil du dir ja die Arbeit des anderen zu Eigen machst. Inwieweit das bei dir anzuwenden wäre, hängt aber von sehr vielen Faktoren ab.
Also im Endeffekt kommt man um eine Absprache mit dem Webseitenbetreiber nie herum ;) Aber mal ehrlich, auch abseits allem rechtlichen sollte sowas erfolgen. Ein gewisses Maß an Fairness sollte man immer aufbringen