
(Bild: Alan Brandt)
Wir hinterlassen überall Spuren. Schon seit Anbeginn der Zeit. Doch vielleicht erst mit dem Internet wird uns so langsam richtig bewusst, was mit diesen Spuren alles so angestellt werden kann. Das gilt sowohl für Positives, als natürlich auch für Negatives. Ein neues Gesetz, mit dem die Europäische Kommision sich derzeit auseinandersetzt, könnte in Zukunft dafür sorgen, dass sich dies - zumindest im Internet - ändern könnte. Es geht um das "Recht auf Vergessen" und soll Internetnutzer und deren privaten Daten besser schützen und Ihnen die Möglichkeiten, sämtliche Daten, die vor allem soziale Netzwerke wie Facebook, Google+ & Co. sammeln, auf Wunsch zu löschen. Aber wollen wir das wirklich?
Die Idee eines Gesetzes zum "Recht auf Vergessen" stammt unter anderem von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Dieses neue Gesetz soll es im Grunde unmöglich für Unternehmen und deren Webseiten machen, Nutzerdaten zu speichern, ohne explizit auf diesen Vorgang und den Grund der Datenerhebung hinzuweisen. Und noch mehr: Nutzer sollen das Recht bekommen, dass all deren Daten (ja, alle) restlos von diesen Seiten gelöscht werden, sobald sie dies wünschen: das "Recht auf Vergessen". So erkärt Reding: "Die Nutzer müssen in einfacher, klarer Sprache informiert werden, welche Daten für welchen Zweck und für welchen Zeitraum gespeichert werden." Des Weiteren müssten im Fall von gestohlenen Daten die Unternehemn innerhalb von 24 Stunden die entsprechenden Nutzer darüber informieren. Und obwohl die Sache eigentlich erst einmal sehr gut klingt, gibt es da doch ein paar Schwierigkeiten.
Laut der FAZ beinhaltet das geplante Gesetz noch Folgendes: "Reding will die sozialen Netzwerke dazu verpflichten, auch die Löschung von persönlichen Daten bei anderen Parteien durchzusetzen, wenn diese die Daten des sozialen Netzwerkes genutzt haben. Jeder soll das Recht haben, eine Kopie der von einem solchen Netzwerk gesammelten persönlichen Daten zu bekommen und die Daten zu anderen Netzwerken mitzunehmen. Das Recht auf Vergessen gilt nicht, wenn die Daten aus historischen oder statistischen Gründen gesammelt werden. Auch Journalisten sind von der Regelung weitgehend ausgenommen."
Der Vorschlag für dieses neue Gesetz basiert auf einer Umfrage, bei der 72% der Europäer und 81% der Deutschen mitteilten, dass sie sich um den Schutz ihrer Privatssphäre im Internet sorgen würden. So sollten endlich die alten, aus dem Jahre 1995 (lange vor Facebook & Co.) stammenden Datenschutzregeln überarbeitet werden. Nicht nur Europäische Unternehmen, sondern alle Unternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten, wären von diesem Gesetz betroffen

(EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Bild: Hubert Burda Media)
Wenn es nach Viviane Reding ginge, würde diese neue Regelung in Form einer Verordnung erlassen werden, die dann in den EU-Staaten eins zu eins übernommen werden müssten. Ja, und hier setzt eine Hauptkritik an (z.B. von Bundesinnenminister Friedrich von der CSU), an. Denn Friedrich etwa sieht es sehr kritisch, ein eigenes EU-Recht vor die nationale Vorschriften zu setzen. Und auch in Washington wird sofort gemeckert, denn für die amerikanischen Behörden würde ein solcher Entschluss dafür sorgen, dass diese von Internetanbietern nicht mehr so leicht an Nutzerdaten kommen könnten.
Das geplante Gesetz greift einige der wichtigsten gegenwärtigen Fragen des Internets auf: Wem gehören persönliche Daten? Was passiert, nachdem diese online gestellt werden? Was ist die richtige Balance zwischen dem Schutz (und der Überwachung) der Privatssphäre und dem verfügbar machen dieser Daten für Werbezwecke und mehr?
Die Gegenwart:
Derzeit ist es zum Beispiel auf Facebook so, dass ein Nutzerkonto zunächst nur für 14 Tage deaktiviert wird, danach werden die meisten (aber eben nicht alle) persönlichen Daten von deren Servern gelöscht. Das Gesetz zum "Recht auf Vergessen" würde diesen Vorgang illegal machen und die betroffenen Unternehmen müssten bei Nichteinhalten mit hohen Geldstrafen rechen: Sollten nämlich nicht wirklich alle Daten gelöscht werden, drohen Strafen bis zu 2% des Jahresumsatzes bzw. maximal 1 Millionen Euro.
Aber genau das ist ein Problem, denn es ist für Internetfirmen doch meist ziemlich schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, wirklich sämtliche Daten zu löschen, da diese oft in vielen verschiedenen Datenbänken, Servern und Casheing-Systemen verteilt werden und sich so sehr schnell verstreuen. Wie genau soll das also durchgeführt werden? Und wer wird das überprüfen? Wie kann herausgefunden werden, ob ein Unternehmen wirklich alles gelöscht hat, was mit einem Nutzer in Verbindung steht?
Wer profitiert?
Die in Kalifornien lebende Anwältin Françoise Gilbert, die Technologie-Unternehmen vertritt, die Ihre Geschäfte in Europa machen, sieht in dem Gesetzesentwurf vor allem eine Verstärkung der Rechte für den Nutzer. Für die Unternehmen sieht sie sehr wenig Gutes, außer vielleicht eine "Reduzierung von administrativen Kopfschmerzen".
Aber ist eine solche komplette Löschung aller persönlichen Daten aus dem Internet überhaupt für die Nutzer so sinnvoll? Immerhin profitiert ja auch der Einzelne von einem gewissen Bekanntheitsgrad seiner eigenen angegeben Informationen. Ich persönlich bin zum Beispiel sehr froh, dass, wenn ich schon Werbung präsentiert bekomme, diese auch mein Interesse weckt und mir Produkte und Dienstleistungen gezeigt werden, die ich tatsächlich gebrauchen kann. Wie weit geht wirklich das Löschen "aller" Daten? Viviane Reding teilt mit, dass das "Recht auf Vergessen" kein absolutes sei, da sonst die Möglichkeit bestünde, "Geschichte auszulöschen". Aber wo ist die Grenze? Wann wird Geschichte geschrieben, wann nicht?
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es ab dem Jahr 2014 in Kraft treten. Ich bin wirklich gespannt, wie sich diese Sache entwickelt. Was haltet Ihr von der ganzen Sache? Wo seht Ihr die Vorteile, wo die Nachteile?
Quellen: FAZ, NY Times, Horizont, Spiegel Online

Bernd L.
Dafür!