
Auch wenn die meisten es vielleicht nicht mehr hören bzw. lesen können (ich zähle mich selbst dazu), möchte ich die folgende Entwicklung zwischen Samsung und Apple trotzdem kurz anbringen. Wie das Oberlandgericht Düsseldorf heute in einer Pressemitteilung angekündigt hat, wird der Streit um das Verkaufsverbot der Galaxy Tabs 10.1 und 8.9 am 31. Januar 2012 weitergeführt und dann auch endgültig entschieden.
Bisher sind die Tablets vom Handel auf dem deutschen Markt ausgeschlossen. Am 31.1. soll nun entschieden werden, ob das Verkaufsverbot aufgehoben wird oder bestehen bleibt. Apple will aber noch weiter gehen und dafür sorgen, dass die Tablets in ganz Europa nicht mehr verkauft werden dürfen.
Hier noch die Pressemitteilung:
Rechtsstreit Apple gegen Samsung um Tablet-PC: Entscheidung am 31.01.2012
21.12.2011 Pressemitteilung Nr. 38/2011
In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, wird der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts am 30.01.2012 eine Entscheidung verkünden.
Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PC auf dem deutschen und europäischen Markt. Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten. Hinsichtlich der südkoreanischen Mutter scheide ein europaweites Verbot aus, weil insoweit keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gegeben sei. Apple Inc. habe – was insoweit für eine Zuständigkeit des Landgerichts erforderlich gewesen wäre nicht glaubhaft machen können, dass die deutsche Tochter im Namen der Muttergesellschaft handele. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die deutsche GmbH im eigenen Namen tätig sei. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung erstrebt eine Aufhebung des Verbots und Apple Inc. eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.
Mit Beschluss vom 15.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf ferner einen Antrag der Apple Inc. zurückgewiesen, den Vertrieb des „Galaxy Tab 8.9“ in der Europäischen Union zu verbieten. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine erneute Unterlassungsanordnung nicht erforderlich sei, weil die Anordnung aus dem Urteil vom 09.09.2011 auch den kleineren Tablet-PC erfasse. Gegen diese Entscheidung hat die Firma Apple Inc. sofortige Beschwerde eingelegt.
Der Senat, Vorsitzender Prof. Wilhelm Berneke, hat in der Sitzung am 20.12.2011 die entscheidungserheblichen Fragen mit den Beteiligten erörtert und wird voraussichtlich am 31.01.2012, 9.00 Uhr, eine Entscheidung in Saal A224 verkünden.
„Galaxy 10.1“: Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14c O 194/11, Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I 20 U 175/11
„Galaxy 8.9“: Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 14c O 219/11, Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I 20 U 126/11
Wer gerne noch einmal den Überblick bekommen möchte, wo Samsung und Apple miteinander um ihr "Recht" streiten, kann sich hier unsere schöne Infografik anschauen.

Luuu
Für mich das Unwort des Jahres 2011: Patenstreit oder Patentklage!