
HTC hat einen wichtigen Meileinstein im Kampf gegen den Patent-Troll IPCom erwirkt. Wie wir in den letzten Wochen bereits immer wieder berichtet haben, liefert sich der Patent-Verwerter mit Sitz in München einen erbitterten Kampf mit dem taiwanesischen Smartphone-Hersteller.
IPCom wirft HTC dabei vor, dass es einige seiner Patente missbrauchen würde und forderte zuletzt ein Verkaufsverbot für die Smartphones der Taiwanesen hier Deutschland. Dabei ging der Patent-Troll soweit, dass sogar Händler von HTC-Geräten abgemahnt wurden. HTC wehrte sich dagegen und sagte immer wieder, dass man keinerlei IPCom-Rechte verletzen würde.
HTC hat eben einen wichtigen Erfolg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung gegen IPCom. Das Statement von HTC hierzu lautet wie folgt:
"Das Landgericht Düsseldorf hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der es dem deutschen Patentverwerter IPCom untersagt wird, irreführende Abmahnschreiben an Vertreiber von HTC Handys zu versenden. HTC wiederholt seine Position, dass die in den massenhaft verbreiteten Abmahnschreiben erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. HTC wird gleichzeitig nicht zögern, rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Interessen seiner Kunden zu schützen."
Damit dürfte der IPCom-Abmahn-Wahnsinn so kurz vor Weihnachten erstmal ein Ende haben. Nun kann man nur hoffen, dass diese ganze Auseinandersetzung ein baldiges Ende findet.

Marcus B.
Richtig so. Abmahnen und Klagen ist anscheinend zum neuen Volkssport geworden!