
(Bild: allaboutsamsung.de)
Tja, viel gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. In Düsseldorf wurde heute Recht gesprochen (oder auch nicht, das ist wohl Ansichtssache) und Apple hat sich durchgesetzt. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf weiterhin nicht in Deutschland verkauft werden, nachdem Apple eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Gerätes erwirkt hatte. Diese bleibt jetzt also weiter bestehen.
Ob eventuell auch weitere Geräte der Galaxy-Serie von dem Urteil betroffen sind (so langsam blickt man ja nicht mehr durch, in welchem Land jetzt Apple gegen welche Samsung Geräte geklagt hat) kann ich momentan nicht sagen. Laut Lars von Allaboutsamsung könnte jedoch das 8.9er Tablet auch betroffen sein, bezüglich des Galaxy Tab 7.7 - Apple hat auch hier eine einstweilige Verfügung erwirkt und die Tablets von der IFA entfernen lassen (ganz großes Kino, übrigens) - muss wohl neu verhandelt werden. Sobald die offizielle Pressemitteilung erscheint, werde ich diese hier auch veröffentlichen.
UPDATE:
Die offizielle Pressemitteilung zum Urteil ist jetzt hier aufzurufen und nachzulesen. Der wichtigste Teil der Erklärung dürften wohl diese beiden Absätze sein:
Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten, so dass es diesem Unternehmen im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.
Hinsichtlich der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea hat die Kammer die Untersagung hingegen auf Deutschland beschränkt. Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass sie gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein europaweites Verbot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung
habe. Dies sei jedoch mit Blick auf die Firma Samsung Electronics GmbH zu verneinen, da diese eine rechtlich selbständige Gesellschaft sei und im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige.
Was alle anderen Samsung Galaxy Geräte, zumindest das 8.9 und 7.7 Tablet, angeht, wird das Spiel wohl noch weitergehen.

Dom S
ich dachte deutsche Richter können denken... wohl nicht