
Heißer Tag heute im Android-Land. Vor allem was „Apple gegen Android“ oder auch jetzt vielleicht „Android schlägt zurück?“ angeht. Zumindest scheint dieser Kommentar von Google bezüglich des Motorola Mobility Kaufs doch recht aussagekräftig zu sein:
"Our acquisition of Motorola will increase competition by strengthening
Google’s patent portfolio, which will enable us to better protect
Android from anti-competitive threats from Microsoft, Apple and other
companies."
Aber auch an der “Samsung Front” drohen Apple jetzt eventuell unruhige Zeiten, zumindest wenn man zwei Experten glauben kann.
Laut diesen konnte das Landgericht Düsseldorf gar keinen europaweiten Verkaufsstopp anordnen.
gemäß Art.82 Abs. 3 GGV ist das Handelsgericht Alicante ausschließlich (Art. 81GGV) zuständig. Der EuGH hat bereits für andere ausschließliche Zuständigkeitsbestimmungen entschieden, dass sie sich auch gegenüber dem Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art. 6 Nr. 1 EuGVVO/EuGVÜ) durchsetzen (C-462/06). Bei Art. 81 GGV wird er aller Voraussicht nach das Gleiche entscheiden.
Zitat Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtschutz):
Zwar ließe sich die Zuständigkeit des LG Düsseldorf zusätzlich aus Art. 82 Abs. 5 GemeinschaftsgeschmackmusterVO ableiten, weil die Verletzungshandlung auch in Deutschland droht. Nach Art. 83 Abs. 2 GemeinschaftsgeschmackmusterVO ist diese Zuständigkeit dann aber beschränkt auf Verletzungshandlungen in Deutschland. Ein EU-weites Verbot kann dann nicht ausgesprochen werden.
Vielleicht brechen, rein patentrechtlich betrachtet, so langsam endlich wieder ruhigere Zeiten an?

Simu Widmer
Super Samsung!