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Apr

14

Sony Ericsson schaltet „Bootloader Unlocking“-Website frei

von Michael Dunstheimer am 14.04.2011 07:53:33 — 3.805 mal gelesen

(Bild: Noch.de)

Sony Ericsson hat Wort gehalten und eine Website freigeschaltet, die es erlaubt den Bootloader der neuen Xperia Geräte (Xperia Arc, Xperia Play und alle noch erscheinenden) zu entsperren.

Die ein oder andere Einschränkung hat dies allerdings. DRM geschütze Inhalte lassen sich nach dem freischalten des Bootloaders nicht mehr abspielen, aber auch wie es mit der Garantie der Geräte aussieht, ist (mir) noch nicht ganz klar. Laut Nodch.de weist SE darauf hin, dass man die Garantieansprüche verliert, genauere Infos habe ich auf der SE Website jedoch nicht gefunden.

Kommentare

14.04.2011 08:27:40

Laut den gewährleistungs Gesetzen dürfte eine Einschränkung der Garantie nicht stattfinden. Wenn die das Anbieten, dann müssen die dafür auch gerade stehen. Sonst könnte ja jeder Hersteller sagen, dass nach einem Update die Garantie erlischt...

14.04.2011 08:50:10

@Christtian:

War beim Nexus One aber auch so, wenn ich mich nicht täusche. Also nach "Unlocking" keine Garantie bzw. Gewährleistung mehr.

14.04.2011 08:50:57

Ich glaube nicht dass die das müssen, wenn sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es zu fehlfunktionen und im schlimmsten fall zur terminierung des gerätes kommen kann, müssen die keine garantie gewähren.
Ist ja auch eher für Entwickler gedacht, nehme ich mal an.
Grüße

14.04.2011 08:57:07

Genau da ist ja der Punkt. Genau diese Warnung habe ich nirgends entdecken können. Wenn SE direkt drauf hinweist, dass es für Entwickler gedacht ist, dann haben die ja ihren Kopf schon fast raus aus der Schlinge. Aber die haben das riesen groß angekündigt und werben eben damit. Mit dieser Werbung wird auch der Normalverbraucher angesprochen...

Ich werde das mal beobachten, da wird 100%ig noch ein Streitfall geboren :D

14.04.2011 09:04:42

Dennoch tolle Entwicklung! Langsam merken die Entwickler wie wichtig Updates und offener Umgang für die Android Plattform ist... ODER MOTOROLA???

14.04.2011 09:06:16

also letztens hat es noch geheisen das im falle eines Garantie anspruches sie eine gebühr von 20€ verlangen wollen

14.04.2011 09:10:00

Das Darfst du ja in Deutschland auch nicht :)

14.04.2011 09:38:54

@Christtian :
Auf der Seite steht doch deutlich, dass es sein kann, dass die Garantie verloren geht, dass im schlimmsten Fall das Gerät hinüber ist und das es der Standard-Anwender nicht durchführen soll, sondern nur der mit dem ausreichend technischem Wissen und und der Kenntnis, was im schlimmsten Fall passieren kann.

14.04.2011 11:12:54

<zitat> dass es sein kann, dass die Garantie verloren</zitat> Das _kann_ irritiert ein wenig. ;)

Ja, ich habe es auch gelesen. Dennoch ist die Sache (für den Deutschen Markt) extrem schwammig ausgedrückt und ich kann nirgends lesen, dass dies nur für amerikanische User gedacht ist (was die Sache mit der Garantie natürlich hinfällig machen würde)

14.04.2011 11:19:44

Garantie und Gewährleistung sind zweierlei. Garantie ist eine freiwillige, über die Gewährleistung hinausgehende Leistung. Die kann an Bedingungen geknüpft werden. Folglich kann Sony sie einschränken wenn/wie Sony will. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur zwischen Kaufleuten/Firmen eingeschränt werden, nicht aber dem normalen Verbraucher gegenüber. Die üblichen normalen Reparaturgeschichten ohne Verschulden des Verbrauchers betreffen in der Regel Gewährleistung können also im Normalfall nicht eingeschränkt werden.

14.04.2011 11:22:16

Jo, also, ich meine natürlich die Gewährleistung, nicht die Garantie... :)

14.04.2011 11:44:41

@Michael Dunstheimer: was auf einer Webseite oder in einem EULA steht und was vor Gericht bestand hat sind zwei verschiedene Dinge.

14.04.2011 12:05:51

"Please note that you may void the warranty of your phone if you unlock the boot loader"

steht da nun. war auch abzusehen.

14.04.2011 15:55:55

Juhuu jetzt wird es langsam Zeit ein Sony Ericsson zu holen.

14.04.2011 17:08:53

Die Gewährleistung ist in den aller meisten fällen doch auch hinüber. Für die Software sowieso, aber weise doch dann erst mal nach, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war und nicht durch irgendeine Software verursacht wurde.

15.04.2011 08:01:00

@Andy N: Wer anklagt muss beweisen. Im falle einer Gewährleistung bist du der Kläger und musst beweisen, dass der Fehler (defekt) schon VOR der Veränderung war ;) Ich weiß gerade nicht in wie fern bei Gewährleistungen die Beweislastumkehr greift, aber eines ist sicher; Gewährleistung hin oder her, im allerschlimmsten Fall sind eben alle Daten hinüber.... :)

15.04.2011 08:44:45

In der ersten Zeit (halbes Jahr?) wird in der Schweiz davon ausgegangen, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war. Es ist dann am Hersteller, zu beweisen, dass der Fehler allenfalls vom Benutzer verursacht wurde. Ist das in Deutschland nicht ähnlich?

15.04.2011 20:15:09

@Simon F.: Ist in Euroland genauso.

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