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Mär

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[Update] Preisfehler: Desire HD mit T-Mobile Branding bei Amazon für 253€ - Hat man einen Anspruch auf das Gerät?

von Lars S. am 16.03.2011 20:38:09 — 11.007 mal gelesen

Amazon listete das Desire HD mit T-Mobile Branding für rund 253€ - ein echter Knaller, da der "Marktpreis" bei rund 500€ liegen dürfte. Klar, bei dem ganzen handelt es sich um einen Preisfehler... aber habe ich denn nun einen Anspruch auf das Gerät?!

Ich auf jeden Fall habe mein Glück versucht mal abwarten, ob hier Kulanz gezeigt wird.

Denn eigentlich sieht die rechtliche Lage relativ einfach aus: Ein Kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Fraglich ist hier, wo das "Angebot" liegt. Und hier ist die Rechtslage eine andere als das Verständnis der Allgemeinheit: normalerweise würde man denken, dass das Angebot auf der Internetseite steht - falsch, wenn überhaupt wäre dies nur eine sogenannte "invitatio ad offerendum" (Einladung ein Angebot abzugeben). Das Angebot liegt laut den AGB der Onlinekaufhäuser in dem Klick auf "Kaufen". Dann fehlt noch die zweite Willenserklärung. Hier käme natürlich die Bestätigungsemail in Betracht - auch falsch: wenn die Bestätigungsemail eine automatisch generiert wurde, wird in allen Fällen ein Vermerk drin stehen nach dem Motto "Dies ist keine Annahme des Angebots, dieses wird erst mit Versendung der Ware angenommen". Tatsächlich ist die Versendung der Ware dann die konkludente Annahme des Angebots - und zu der wird es bei einem solchen Fehler in der Regel nicht kommen!Es scheitert also schon an der Willenserklärung des Verkäufers. Ach und selbst wenn der "Klick" auf "Kaufen" die Annahme eines Angebots darstellen würde (totale Mindermeinung soweit ich weiß) könnte der Verkäufer den Kaufvertrag nach § 119 I BGB anfechten - also auch hier keine Ware ;)

Wollte das ganze nur mal erklärt haben um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen .... und jetzt geh' ich schlafen und hoffe, dass der Anbieter sich hier kulant zeigen wird ;) Hoffe ich hab euch hiermit nicht genervt.

Link zum Angebot bei Amazon

(Keine Rechtsberatung, erspart nicht den Gang zum Anwalt ;))

[UPDATE] Soeben ging per Mail die Stornierung ein, war ja zu erwarten. Ein Gutschein o.ä. gibt es übrigens nicht ;) Aber wenigstens sind jetzt einige klüger und versuchen ihr Glück beim nächsten Mal nicht. (Ich werds trotzdem versuchen, die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Quelle: Smartdroid.de   |   Tags:   HTC   HTC Desire HD

Kommentare

16.03.2011 20:43:28

Schon korrigiert:)

16.03.2011 20:46:19

or schaaade :((

16.03.2011 20:53:13

@Lars: Ist doch klar, dass Amazon das ändert, wenn du das hier öffentlich verrätst. ;)

Hast du dir denn wenigstens eins bestellt?

16.03.2011 20:53:40

na da bin ich mal gespannt!

16.03.2011 20:57:07

ach verdammt.........
1 Sekunde zu Spät->
( Habs für 253 Euro in den Warenkorb gelegt aber im Warenkorb stand es dann wieder für 450 Euro ): )

16.03.2011 20:58:32

ich hab eins ;) wollte euch die chance geben... bin ja nett...

16.03.2011 21:06:50

200€ gebe ich dir für das teil :o)

16.03.2011 21:10:50

ich vermute amazon storniert die bestellung... Nur durch deine Bestellung ist der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen, sondern ich glaub Amazon schließt den Kaufvertrag erst mit einer bestimmten Bestätigungsmail...
Les das mal gescheit durch Lars... Wenn da iwo steht das hiermit der Kaufvertrag geschlossen wurde.. Herzlichen Glückwunsch :D

16.03.2011 21:13:12

Das gleiche hatte ein Kollege von mir auch mit SD Karten. Amazon wird die Bestellung stornieren und auf einen Computerfehler verweisen.

16.03.2011 21:13:18

;) Tim S: Ich hab ne Bestätigungsmail! Und ich studier Jura: es gab schon nen paar ähnliche Fälle, da wurden die Sachen storniert ... mal abwarten und Daumen drücken ;)

16.03.2011 21:28:11

Otto war vor ein paar Jahren mal mir nem Mac book pro so kulant einen 100€ Gutschrift zu "erstatten".
kann mir nicht vorstellen das big a das auch macht... aber hey, Daumen drücken ;-)

Otto hatte damals gesagt, dass die Ware auf der Internetseite nur ein Angebot seien. wenn man das Angebot annimmt, erhält man eine Bestätigungsmail dass die anfrage an Otto gesendet würde. die überprüfen dann ob das Angebot korrekt ist und schließen den Vertrag dann ab.
Amazon wird es mit Sicherheit genau so handhaben.

16.03.2011 21:32:00

Die stornieren das. Anfang des jahres hatten die nen fehler beim preis der blu rays, da wird auch alles gestrichen an bestellungen. Die schweine sind nur kulant wenns keine mühe macht. Seit dem vorfall kauf ich wenn ich was kauf nur im marktplatz damit se so wenig wie möglich gewinn an mir machen. Fand das damals ne riesen schweinerei.

16.03.2011 21:32:08

@Felix: Könnte schon sein, nennt sich "invitatio ad offerendum" ... mal schaun, Daumen drücken ;)

16.03.2011 21:42:54

@ Bernd

Sorry deine Einstellung ist kindisch. Ein Vertrag muss von beiden Seiten abgeschlossen werden und solange Amazon den Kaufvertrag nicht bestätigt, ist er nicht abgeschlossen und kann stoniert werden.

16.03.2011 21:45:45

@ Bernd

Nachtrag: Warum sollte dir Amazon was schenken? Amazon ist mit Abstand der kulanteste onlinehändler den ich kenne.

16.03.2011 21:56:02

amazon wird das nicht stornieren

ich und 2 freunde kauften mal 8 usb sticks statt 31 euro um 13 euro und die wurden alle ausgeliefert

16.03.2011 22:01:00

Leute, das hat mit Amazon nichts zu tun. Ihr könnt auf dem Screenshot sehen, dass es sich um ein Marketplace-Angebot handelt bzw. gehandelt hat.

Nur wenn vermerkt ist "Verkauf durch Amazon s.a.r.l." dann handelt es sich auch um Ware, die von Amazon direkt verkauft wird.

16.03.2011 22:10:18

Ich hab euch mal ne Kopie der Bestellbestätigung oben reingepackt ;) Bestellung kam übrigens über eine andere Firma als Amazon!

16.03.2011 22:16:49

Halt uns mal auf dem Laufenden ;)

16.03.2011 22:30:21

@ Lars: Das kleingedrukte unten in der Email wäre der interessante Teil ;)

16.03.2011 22:33:10

ich bin da ja "altmodisch" ich stehe auf Händler Vor-Ort und nicht auf diese ganzen Online-Buden :-)

16.03.2011 22:33:47

Das hat jetzt nicht unbedingt was mit dem Kauf von Lars zu tun, aber wann wird bei Amazon eig. der Kaufvertrag geschlossen? Ich glaub Amazon bestätigt den seinerseits erst mit dem Versand der Ware, oder?

16.03.2011 22:50:05

@ Tim:
Soweit ich weiß ja.

16.03.2011 22:55:50

so wie ich das kenne wird der kaufvertrag erst mit Lieferung der Ware angenommen.

16.03.2011 22:56:22

Tim S: jap, wird erst mit Versand bestätigt - mal schaun, muss ich auf Kulanz hoffen.

16.03.2011 23:03:51

man, jetzt ist auch schon vorbei... nun ist es bei 459 euro! ich wollte gerade schon zugreifen, auch wenn ich keins brauche! :D

16.03.2011 23:32:13

@Bernd: Von wegen Schweine. Versetz Dich auch mal in die Lage eines Händlers, anstatt an Deinen eigenen Vorteil zu denken. So eine "Kulanz", wie Du sie nennst, kann einen in den Ruin treiben. Daher gibt es glücklicherweise die Möglichkeit der Stornierung. Ich halte so etwas für menschlich und absolut legitim.

16.03.2011 23:39:39

Ich hab mal meine Jura-Keule ausgepackt und das ganze versucht halbwegs verständlich zu erklären ;) Viel Spaß beim lesen!

16.03.2011 23:53:51

Danke dafür! Wieder ein Stück klüger und wieder etwas, womit ich mal so richtig klug-scheißen kann ;)

17.03.2011 00:09:44

Nach Korrektur akzeptabel, mein junger Padawan.

17.03.2011 00:12:12 — geändert am 17.03.2011 00:16:28

ich meine mich erinnern zu können das sowas folgendermaßen abläuft!

Der Verkäufer stellt ein Angebot. Nimmt jemand das angebot an hat er anspruch auf erfüllung (muss man warscheinlich einklagen)!!!
Oder du kaufst das handy woanders für 450 und klagst auf schadensersatz!
kannste machen aber das ist hier in deutschland so ne sache! recht haben und recht bekommen kann manchmal echt anstrengend und nervenaufreibend sein!

Gute nacht!

EDIT: Hab gerade mal in nder bestätigungsmail gelesen das die das irgendwie verdrehen! Die sagen ich mache das angebot dem die zustimmen müssten!
(für mich haben aber ganz klar die das angebot reingesezt)

17.03.2011 00:27:59

@Tobi H: eben nicht, ich füge dir gleich oben noch ein paar Links ein ;)

17.03.2011 00:34:17

*gähn*
wirst nen 10 € amazongutschein erhalten vielleicht noch eine mail hinschreiben aber das wars dann auch! is halt ein Preisfehler wie du selbst geschrieben hast.

17.03.2011 02:07:00

Es handelt sich ja um ein Marketplace-Angebot. Hatte so einen Fall auch schonmal, denke der Preis-Unterschied ist so groß, dass sie das stornieren werden. Gibt da son Recht für Verkäufer, Stornierung wegen falscher Preisangabe. Hab den exakten Begriff vergessen. Aber da ist wohl nix zu machen..

17.03.2011 02:19:27

Deine Ausführungen sind absolut richtig, der Kaufvertrag besteht erst mit dem versenden der Ware, da erst hier der Verkäufer dem Kaufvertrag einwilligt. Dabei ist es egal ob es von Amazon direkt oder über den Marketplace verkauft wird, ich meine die im Marketplace verkaufen ja auf Grundlage der Agb's von Amazon ihre Ware.

Auf Kulanz darfst du hoffen, deswegen bestell ich bei so Sachen auch immer Eifrig mit, aber außer einer Entschuldigungsemail habe ich nie was raus schlagen können

17.03.2011 05:27:31

Ein kaufvertrag besteht aus zwei sich ENTSPRECHENDEN willens erklärungen, nicht übereinstimmenden!

Ich kaufe das auto für 100€
Ich kaufe das auto auch für 100€

Die sind übereinstimmend....

Ich verkaufe das auto für 100€
Ich kaufe das auto für 100€

Die sind entsprechende willenserklärungen

17.03.2011 05:58:26

Wie sieht es aus wenn der Kunde sich verklickt? Das heisst, der Kunde nimmt den günstigen Preis an und bestätigt den richtigen Preis ohne zu lesen in der Bestätigung. Ist dann der Verkäufer auch kulant?

17.03.2011 06:32:14

*gähn
Vertragsrecht hat doch so ziemlich jeder schon einmal durchgenommen... laaaaaaangweilig!

17.03.2011 07:04:00

@spooky538: übereinstimmend ist teil der gängisten Definition. Gemeint ist zwei inhaltlich gleiche, auf Abschluss eines gegenseitigen Vertrags gerichtete WEs.

@Becky G: leider nicht jeder =( und der "Kniff" ist ja hier nicht das "wie" sondern das "wann" ... und da weiß halt nicht jeder Bescheid.

@Matthias S: Dürfte einen Anfechtungsgrund nach § 119 I BGB darstellen

17.03.2011 07:10:15

Also ich bin auf einer handelsschule und wir hatten das Thema: Amazon hat 3 möglichkeiten das Angebot nicht abzunehmen
1: scherzgeschäft
2: ein Händler muss nicht seine Wäre verkaufen
3: und die Bestellung ist nur die erste Willenserklärung die Zweite wird per E-Mail oder Post an dich verschikt.*good luck*

17.03.2011 07:10:16

@ Mathias S:: Du hast doch immer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bein Online-Käufen. Dazu ist der Händler gesetzlich verpflichtet.

17.03.2011 07:18:35

@Hero X: Zu 1. Scherzgeschäft ists nicht, dabei gibst du bewusst eine Willenserklärung ab, der es allerdings an der Ernsthaftigkeit mangelt. Hier gibt der Händer gar keine Willenserklärung ab - es liegt nur eine "invitatio ad offerendum" vor.
2. verstehe ich nicht - was meinst du mit "er muss nicht verkaufen"? Wenn er verkauft hätte, hätte ich einen Anspruch...
3. Die Zweite Willenserklärung ist idR eben nicht eine solche automatisch generierte Bestätigungsemail. Laut AGB ist diese das verschicken der Ware...

@Anonymon: Ist richtig, aber 1. gibt es hier noch keinen geschlossenen Kaufvertrag und 2. würde ich von dem hier nicht zurücktreten wollen^_^

17.03.2011 08:21:46

die Bestätigungsmail ist halt nur die Bestätigung darüber dass die Bestellung eingegangen ist. nicht dass sie angenommen wurde.

viel Glück trotzdem. kommt vielleicht auch drauf an wie viele bestellt haben. wenn es nicht all zu viele waren zeigen sie sich vielleicht kulant.

17.03.2011 08:44:00 — geändert am 17.03.2011 08:47:04

Ja das muss wohl so in den AGBS von Amazon stehen das das keine angebote
sind sonder was weiß ich wie man das nennen soll "vorschläge".

Weil wäre das ein angebot wäre das rechtsverbindlich! dann müssten die zu dem Preis liefern!

@ lars sag nich nein ;-) ich komm aus dem Handel das ist tatsächlich so
( Kollege hat ein angebot für ein auto bekommen neuwagen kostete die hälfte)
und rate mal wie da die rechtslage lautet ;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Recht)

17.03.2011 09:11:56

Tobi H: so stimmts ja auch ;) hier ists kein Angebot sondern nur eine Einladung ein Angebot abzugeben. Das tatsächliche Angebot macht der Kunde mit der Bestellung.

Eine andere Form wäre das "Offerta ad incertas personas" ... gibts so aber relativ selten

17.03.2011 09:42:33

Es gab mal einen Fall, wo Quelle bei einem (hochpreisigem) Fernseher das Komma um eine Stelle verrutscht ist, die mussten ihre Fernseher für den Preis ausliefern.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/10/ag-fuerth-quelle-muss-fernseher-zu-versehentlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/

Ich wünsche Euch also viel Glück und dem armen Mitarbeiter, dem das Passiert ist viel Verständnis seitens Amazon.

17.03.2011 09:48:13

@Andy: In dem Fall wurde der Kunde bereits zur Zahlung aufgefordert und die haben 2 Wochen nachher versucht das noch rückgängig zu machen.

17.03.2011 09:57:17

Die AGB von Amazon ist für diesen Fall doch uninteressant, da das Desire HD von einem anderen Anbieter verkauft und versendet wird.
Oder ist Marketplace gleich AGB von Amazon, egal welcher Händler dort verkauft?

17.03.2011 10:01:19 — geändert am 17.03.2011 10:03:48

Ich hab grad bei meiner letzten Bestellung nachgeschaut, dort steht folgendes:
"Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde."
Das wird rechtlich auch bestand haben.

Dennoch wurden häufig schon Kunden in so einem Fall mit einem Gutschein entschädigt.

@derHaifisch:
Amazon stellt das System für die Verkäufer über Marketplace. Der Ablauf (also der Zeitpunkt des Kaufvertrages) ist sehr ähnlich.

17.03.2011 12:06:23

Es steht jedem Händler frei mit wem dieser handelt. Klick und Warenkorb hin oder her, es wird von der Gegenseite geprüft und abgelehnt, sofern der Fehler bemerkt wird =)

17.03.2011 12:40:23

Gerade ne Mail bekommen, die Bestellungen wurden demnach storniert, schade ;-)
----------------
"Wir bedauern außerordentlich Ihnen mitteilen zu müssen, dass es aufgrund
eines Systemfehlers eine fehlerhafte Zuordnung des Artikels gab. Die
elektronisch Übermittelte Bestellung können wir daher leider nicht
annehmen - sie wurde soeben storniert. Da kein Versand vorgenommen wurde,
wird durch Amazon auch keine Belastung der Kreditkarte oder des Kontos
erfolgen.
"

17.03.2011 13:10:52

Danke für die Antworten :-)
@ LarsS. Stimmt bei dem Angebot schon, aber wie man bei euch in deutschland sieht, hat es ja noch die Werbeangebote, die mit einem klick als Vertra gelten. Das ist ja in diesem Fall (einfach im umgekehrten Sinn) daselbe. Ich klicke und kann nicht zurücktretten, da mit dem klick den Vetragsbestimmungen angenommen wurden... oder täusch ich mich?

17.03.2011 17:10:15

@matthias: bei kauf per fernabsatz hast du immer nach fernabsatzgesetz 2 wochen widerrufsrecht :)

17.03.2011 19:35:22

Nur mal so in den Raum geworfen: es werden bei Amazon nicht alle Fehler storniert. Es kommt immer wieder zu Lieferungen. Habe selber vor ein paar tagen schnurlos Telefone bekommen für 32 statt 120 eur. Wer mit nem storno leben kann sollte es halt versuchen. Wer sich dabei betrogen fühlt kann ja beim Händler vor Ort die wucherpreise zahlen.

17.03.2011 19:37:07

P. S. Natürlich ist es manchmal auch hilfreich wenn man Prime Kunde ist oder per express bestellt.

18.03.2011 08:47:21

ein Kumpel von mir hat vor ein paar Wochen 2 led-Bildschirme für je Ca.300 Euro bestellt.normalerweise hätte 1 gerät über 1000 gekostet. wurde nicht storniert und er hat beide für 600 von Amazon bekommen.probieren lohnt sich auf jeden Fall!:)

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