Man möchte meinen, dass eine Unternehmen wie Apple natürlich den Markt der Mitbewerber und Konkurrenten im Auge behält, um Produktfälschungen, Markenrechtsverletzungen und Patent-Diebstahl im Auge und in Grenzen zu halten.
Bei Apple dagegen hat man diese Grenzen wohl allerdings etwas weiter gezogen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg belegt dies nun in mehr oder weniger eindrucksvoller Weise.
So gibt es einen Hersteller von Eier-Bechern, die Fa. Koziol (www.koziol.de) welche dieses Ihr Produkt „eiPott“ nannte, weswegen die Fa. Apple nun eine einstweilige Verfügung erwirkte, wie ein Sprecher des Gerichtes am Freitag verlautbarte.
Wenn Koziol gemäß dieser Verfügung das Produkt weiter unter dem Namen „eiPott“ vertreibe, wird ein Ordnungsgeld von € 250.000.- fällig. Das Oberlandesgericht Hamburg begründete sein Urteil damit, dass das Wort „eiPott“ eine künstliche Wortschöpfung sei und darüber hinaus unüblich als Bezeichnung für einen Eierbecher.
Apple wollte keine Stellungnahme zu diesem Urteil abgeben. Die Fa. Koziol hingegen ließ verlauten, dass das Produkt einen neuen Namen bekommen würde, aber ansonsten unangetastet bliebe.
Denkt Apple denn wirklich das ein derartiges Produkt mit scherzhafter Namensgleichheit des eigenen Musikabspielgerätes seiner Marke schaden kann? Oder neidet Apple der Fa. Koziol den reißenden Absatz den man nach eigenen Angaben mit dem Eierbecher macht?
Nicht, dass ich persönlich Apple Produkte schlecht finden würde. In unserem Haushalt gibt es auch einen Musikabspielenden „Eierbecher“, nur diese Feldzüge der Fa. Apple gegen kleine Firmen lassen in mir irgendwie schon einen faden Beigeschmack aufkommen.
Quelle: APA/DPA

Jan Kilian
Eigentlich sollte der Hersteller noch 'ne Strafe dafür bekommen, dass sie denken, dass das ein lustiges Wortspiel sei. Es wird zu oft auf Apple-Produkte Bezug genommen.