Ein US-Gericht hat kürzlich Gerichtsunterlagen über die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Computern bei dem Gizmondo-Journalist Jason Chen veröffentlicht. Diese seien aufgrund eines abhandengekommenen iPhone-Prototyps durchgeführt worden. Apple übte laut diesen Unterlagen verstärkten Druck auf die zuständigen Polizeibehörden aus. US-Bürgerrechtler sehen sich nun in ihrer Kritik an diesem Vorgehen bestätigt.
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(© Kigoo Images / PIXELIO)
Am Freitag hat das Bezirksgericht von San Mateo County Gerichtsunterlagen herausgegeben aus denen hervorgeht, dass Apple nach der Veröffentlichung von Berichten über einen verloren gegangenen iPhone-Prototyp durch das US-Blog Gizmondo auf "genauere" Untersuchungen durch die Polizei drängte.
Laut New York Times hat Apple zuvor Mitarbeiter zu Chen nach Hause geschickt, welche sein Haus durchsuchen sollten, was dieser aber selbstverständlich nicht zuließ. Daraufhin fühlte sich Apple gezwungen die Behörden einzuschalten.
Allem Anschein nach ist unter dem Begriff "genauere" Untersuchungen aber ein sehr breites Spektrum an Vorgehensweisen zu verstehen. Denn es kam schließlich zu behördlichen Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme diverser (Arbeits-)Geräte des Gizmondo-Journalisten.
Da die Wohnung aber auch gleichzeitig Chen's Arbeitsplatz ist, könnte diese laut einigen Bürgerrechtlern und Medienunternehmen ebenso als Redaktionsraum angesehen werden. Weshalb sie diese Razzia und die damit einhergehende Beschlagnahme als ungerechtfertigt und illegal kritisieren.

(Jason Chen, © Gizmodo)
Die rechtliche Basis fehlt
Die Electronic Frontier Foundation (EFF), eine US-Bürgerrechtsorganisation, sieht sich nun in ihrer Kritik an Apple und dem behördlichen Vorgehen bestätigt.
"Es gibt keine rechtliche Basis für die Hausdurchsuchung", schrieb der EFF-Anwalt Matt Zimmermann.
Die Vorwürfe gegen Chen lauten auf Diebstahl, die Übernahme gestohlener Güter und die bösartige Beschädigung des Eigentums anderer. Ob oder in wie vielen dieser Punkte Chen für schuldig befunden wird, bleibt abzuwarten. Aber Zimmermann sieht in all diesen Anklagepunkten keine Rechtfertigung für die Beschlagnahme der Arbeitsgeräte des Journalisten.
Am 19. April publizierte Gizmondo einen ausführlichen Bericht über einen iPhone-Prototyp, den ein Apple Mitarbeiter zuvor in einem Restaurant verloren hatte. Der "erfolgsorientierte" Finder hat Gizmondo den Prototyp schlussendlich für 5.000 Dollar überlassen.
Apple-Chef Steve Jobs hat laut den Gerichtsunterlagen persönlich bei Gizmondo die Rückgabe des Prototyps gefordert. Ein Gizmondo-Redakteur hat widerum auf eine schriftliche Bestätigung von Apple bestanden, um die Echtheit des Prototyps bestätigen zu können.
Links: Gerichtsunterlagen (PDF englisch), EFF-Stellungnahme (englisch)

schon wieder eine Marketing Masche?